holymoly
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Falls du BVA versichert bist, kannst du auch im 2. Jahr der Karenz, trotz KBGea, weiterhin krankenversichert bleiben.
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Ich habe auch die aktuellen Empfehlungen gelesen, der Arzt ist aber trotzdem völlig dagegen , weil Milch halt so hochallergen sei. Meine Erklärung ist die, dass die Haut vom Kleinen zu Neurodermitis neigt und darum sollen wir mit der Kuhmilch wohl n…

