So ich bin jetzt auch zum testen gekommen.
Slipeinlage:
+ Sie ist einzeln verpackt und daher sehr praktisch für unterwegs
+ sehr dünn und angenehm zu tragen
+ hält den ganzen Tag ohne sich von der Unterhose zu lösen
Negatives kann ich dazu nix sage…
@Marcel2013 Ja danke über den Rest hab ich mich gefreut obwohl die zwei Vögel auch sehr schön gewesen wären. Aber Scherben bringen ja Glück und hoffe das es daher am Samstag nicht regnet
Ich habe auch schon ausgepackt. Danke für die tollen Sachen. Diese Merci ess ich am liebsten 😀. Leider war die Post nicht wirklich vorsichtig mit dem Paket. Die Flügel von den Vögeln sind leider abgebrochen 😔. Das sieht man auch daran das die Merci …
Bei mir zeigt es in der Übersicht an das die letzten Beiträge gestern waren. Wenn ich aber dann in einen rein klicke dann sind aber auch Beiträge von heute drinnen.
@Lilli9612 Bei der Günstigkeitsrechnung wird das letzte Jahr vor der Geburt herangezogen. Wenn du aber die drei Monate vor Mutterschutz mehr hast dann wird sicher dieser Betrag herangezogen. Dann wären es bei dir die 80 % vom Wochengeld
Ich kauf auch ab und zu was neu oder auch gebraucht. Mein Kind nur mit Babauba auszustatten kann ich mir nicht leisten. Da gibt es Mütter die machen sowas. Ich habe 7 Teile die ich neu gekauft habe und rund 10 gebraucht.
@ohmy Ich hab mich jetzt eingelesen weils mi interessiert. Man kann die Mindestsicherung auch beantragen wenn man in einem DV steht aber nicht genug verdient also müsste es während der Karenz auch gehen. Nur werden halt Unterhaltszahlungen auf die M…
Ich bleib auch das 2te Jahr unbezahlt daheim. Hab aber dafür vor der SS genug angespart fürs zweite Jahr. Wenn es sich bei dir finanziell nicht ausgeht dann musst du wohl oder übel früher arbeiten gehen. Wenn du keinen Partner hast der dich finanzie…
Was ich weiß hat man keinen Anspruch auf Wochengeld wenn man nix bezieht. Wenn du noch KBG beziehst und in den Mutterschutz kommst hast du sowohl Anspruch auf Wochengeld.
@ohmy Du könntest nur Arbeitslosengeld beantragen wenn du nach dem 1. Jahr kündigst und einen Kinderbetreuungsplatz hast. Aber ich denke das du schon die 20 Monate mit deinem Arbeitgeber so vereinbart hast und danach wieder dort arbeitest oder?
Habe mir jetzt auch das Gesetz angesehen. Wenn man in einer aufrechter Karenz ist bekommt man e nichts:
(4) Weibliche Angestellte behalten den Anspruch auf das Entgelt während sechs Wochen nach ihrer Niederkunft. Erkranken sie, so gelten vom Zeitpun…