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  • @denisee: nachdem die gesetzliche karenzzeit max. zwei jahre beträgt, müsstest du nach 24 monaten dein dienstverhältnis beenden, wenn du nicht arbeiten gehen kannst und die firma das aber verlangt. frag mal in deiner firma nach, ob sie dir kulanterw…
  • @SakuranoLaila: http://www.karenz.at/karenz.html du kannst wie @willeinbaby schreibt mit deinem dienstgeber zb. unbezahlten urlaub oder bildungskarenz vereinbaren oder resturlaub verbrauchen.
  • @donna: bitte gerne, ich denke du kannst dein ansuchen auch gleich stellen, wenn du es schon sicher weißt, früher geht immer. @AngelSophia: das ist doch mal wieder typisch, ein bisschen was sollten die aber schon wissen, immerhin sind sie ja fürs k…
  • du meinst sicher das kinderbetreuungsgeld der gkk, das muss sich nicht mit der karenzdauer decken. lt. mutterschutzgesetz hat man anspruch auf zwei jahre karenz. beim kbg gibt es unterschiedliche varianten. man kann sich zb auch mitversichern lassen…
  • hallo donna! du musst dem dienstgeber eine karenzverlängerung (bis zu zwei jahre sind lt. gesetz möglich) bis spätestens drei monate vor ende der beantragten karenz melden. genauso verhält es sich bei einem antrag auf elternteilzeit, der ist auch dr…

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