Geteilte Karenz
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Hallo!
Ich bitte um eure hilfe...ich bin derzeit in Karenz.....Geburt war am 9.8.2015, hab meinem Arbeitgeber 24 Monate Karenz gemeldet, habe das einkommensabhängige Modell (12+2)
Mein Mann möchte die 2 Monate väterkarenz in anspruch nehmen.
Jetzt meine Fragen:
1)Muss die väterkarenz nach 12 Monaten gleich genommen werden??? Oder kann diese aufgeschoben werden und dann zB erst im Nov/dez genommen werden???? Und bekommt er dann auch Karenzgeld f die 2 Monate?
2)kann ich in den 2 Monaten unbezahlten Urlaub nehmen, somit sind wir beide zu Hause???
3)und wenn ich unbezahlten Urlaub nehme...kann ich danach in meiner Karenz bleiben bis zum 2. Geburtstag wie ursprünglich Arbeitgeber gemeldet??? Oder muss ich dann nach unbezahltem Urlaub arbeiten gehen???
Ich hoffe man kann mich verstehen was ich meine...viiiielen dank jetzt schon!!! Lg.....
Ich bitte um eure hilfe...ich bin derzeit in Karenz.....Geburt war am 9.8.2015, hab meinem Arbeitgeber 24 Monate Karenz gemeldet, habe das einkommensabhängige Modell (12+2)
Mein Mann möchte die 2 Monate väterkarenz in anspruch nehmen.
Jetzt meine Fragen:
1)Muss die väterkarenz nach 12 Monaten gleich genommen werden??? Oder kann diese aufgeschoben werden und dann zB erst im Nov/dez genommen werden???? Und bekommt er dann auch Karenzgeld f die 2 Monate?
2)kann ich in den 2 Monaten unbezahlten Urlaub nehmen, somit sind wir beide zu Hause???
3)und wenn ich unbezahlten Urlaub nehme...kann ich danach in meiner Karenz bleiben bis zum 2. Geburtstag wie ursprünglich Arbeitgeber gemeldet??? Oder muss ich dann nach unbezahltem Urlaub arbeiten gehen???
Ich hoffe man kann mich verstehen was ich meine...viiiielen dank jetzt schon!!! Lg.....
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Kommentare
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Zu 1.
Das kbg Modell bezieht sich auf die Lebensmonate des Kindes. Fein partner kann schon später gehen - Krieg dann aber kein Geld mehr.
2. Hängt von deinem Arbeitgeber ab. Die wenigsten werden ein Problem damit haben wenn du unbezahlten Urlaub nimmst denn was soll dein ag die 2 Monate mit dir machen ... aber bitte rechtzeitig mit deinem ag besprechen!
3. Danach kannst du deine elternkarenz problemlos fortsetzen. Ich würde es wie gesagt beizeiten mit dem Chef besprechen von wann bis wann du unbezahlten Urlaub brauchst und dann gleich anschließend eben wieder in Karenz gehen möchtest.