Tücken beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld 12+2

malamala

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bearbeitet 8. 04. 2013, 18:24 in Karenz & Rechtliches
Achtung, es gibt gewisse Tücken beim gehaltsabhängigen Kinderbetreuungsgeld 12+2. In unserem Fall wurde nach einem Wechsel mit dem Partner also der 13. und 14. Bezugsmonat von der Gebietskrankenkasse abgewiesen. Die Begründung ist schlicht lächerlich.

Siehe: http://kinderbetreuungsgeld.blogspot.co.at

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