Nebenberuflich Direktberaterin und nun Karenz

mojitomojito

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bearbeitet 23. 05. 2014, 11:38 in Karenz & Rechtliches
Hallo Mädels,

wollte mal fragen, ob es unter euch die ein oder andere Direktberaterin (Ringana, Partylite, Tupperware, etc.) gibt,
welche schon vor Karenzantritt nebenberuflich tätig war und dann im Anschluss eben KBG bezogen hat.

Welche KBG-Variante habt ihr gewählt?
Wie ist das mit der Zuverdienstgrenze?
Was passiert wenn man die ein paar Mal / Jahr überschreitet?

Wie habt ihr das gehandhabt?

Wäre sehr froh über Erfahrungen, Tipps und Tricks, da ich eben selbst seit 2 Jahren als nebenberuflich selbstständige Beraterin tätig bin und nun eben vor einer ganz neuen Erfahrung in meinem Leben ... Wochengeld, KBG, MAMA >3 stehe.

LG Mojito

Kommentare

  • glückwunsch zur schwangerschaft :)

    ich bin zwar keine beraterin, aber ich arbeit neben der karenz 20std. ich hab 15+3 genommen.. bei den fixen modellen hast eine zuverdienstgrenze von mindestens 16.200 euro. schau mal hier: http://www.karenz.at/zuverdienst.html
  • @mijo

    Danke für die Info.

    Würde gerne die eaKBG-Variante wählen und mir dann die Hälfte des Geldes fürs 2. Karenzjahr beiseite legen. Grad gelesen, dass beim eaKBG die Zuverdienstgrenze ja nur 6.400 € beträgt.

    Wie und von wem wird dann überprüft, ob ich mich an die Grenze gehalten habe bzw. drüber bin und was passiert dann?
  • @mojito
    wenn man selbständige Einkünfte hat, dann muss an die KK eine Einnahmen/AusgabenRechnung schicken und anhand der ganzen Daten wird dann geprüft ob man die Zuverdienstgrenze nicht überschritten hat.

    Überschreitet man die Grenze um ca 15% dann ist nur die Differenz zw Zuverdienstgrenze und "zuviel verdientem Einkommen" zurückzahlen, überschreitet man sie um mehr als 15% dann muss man das ganze KBG zurückzahlen.
    Überprüft wird das Ganze nach ca 3-4 Jahren, wobei sich die KK da zusätzlich noch die Daten vom Finanzamt besorgen.
  • @josefa

    Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Das mit den >15% und dann das ganze KBG zurückzahlen wusste ich noch nicht. Von welchem Betrag werden die 15% ausgerechnet? Betrifft das dann nur das jeweilige Jahr oder wird der gesamte KBG-Bezugszeitraum (bspw. 24+2 Monate) herangenommen und angeschaut?
  • @mojita
    die 6400 beziehen sich auf ein Jahr (die 15% werden von den 6400 berechnet, sind knapp 7400)
    und nur auf den Zeitraum in dem man eaKBG bezieht, was man dann im zweiten Jahr verdient spielt keine Rolle mehr. Allerdings gilt diese Formel auch für die 2 Monate, die der Partner mit dem eaKBG in Karenz gehen würde, mit der selben Formel auf 2 Monate bezogen.

    bei selbständtigem Einkommen wird das gesamte Einkommen im Kinderbetreuungszeitraum (zb Jänner bis September, wenn das Kind im Oktober geboren wurde, weil nur die ganzen Monate gerechnet werden) durch die KBGMonate dividiert (idF 9Monate) dann mit 12 Monaten multipliziert und nochmal mit 1,3 multipliziert, was dabei rauskommt, darf 6400 nicht überschreiten
    (Bsp: 3600 netto Einkommen / 9 Monate = 400 *12*1,3= 6240; also noch unter 6400
    5000 netto Einkommen / 9 Monate = 555*12*1,3 = 8666, also nicht mehr innerhalb der 15% Grenze).

    Nachgerechnet wird in jedem Fall, allerdings erst 3-4 Jahr später, wenn man also drüber kommt, sollte man sich dieses Geld vielleicht zur Seite legen, weil man ja nicht unbedingt weiß, was in 3-4 Jahren los ist.
  • @josefa

    Vielen Dank für die sensationelle Erklärung. Das erleichtert die Entscheidung doch schon sehr. Da ich erst am Anfang stehe was die nebenberufliche Tätigkeit betrifft und ich derzeit die ca. 400€ monatlich noch nicht monatlich an Provision einfahre, geht sich das dann locker aus. Somit werde ich wahrscheinlich das eaKBG-Modell wählen. ;-)
  • @josefa Muss ich an dieser Stelle auch mal loben, du hast mir bei schon bei vielen Frage weitergeholfen, zu denen ich echt kaum was finde. Danke! :)
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