Karenzverlängerung Nachteile?

donnadonna

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bearbeitet 20. 03. 2014, 15:10 in Karenz & Rechtliches
Hallo Leute, ich bin derzeit in Karenz, meine kleine ist jetzt fast 9 Monate, und habe mit meinem Arbeitgeber 1 Jahr Karenz vereinbart. Geplant war, dass ich nach dem Jahr Elternteilzeit (50%) nehme. Wenn ich die Karenz jetzt aber über den Sommer um 2 Monate verlängere, damit ich auch frei habe wenn mein Mann im August Betriebsurlaub hat.

Hat das irgendwelche rechtlichen Nachteile für mich?
Auf den Kündigungsschutz und so? Außer dass ich in den zwei Monaten kein Geld bekomme, weil ich das einkommensabhängige KBG gewählt habe?

Kommentare

  • AndretschiAndretschi

    1,165

    bearbeitet 20. 03. 2014, 13:52
    hallo donna!
    du musst dem dienstgeber eine karenzverlängerung (bis zu zwei jahre sind lt. gesetz möglich) bis spätestens drei monate vor ende der beantragten karenz melden. genauso verhält es sich bei einem antrag auf elternteilzeit, der ist auch drei monate vor wunschantritt zu melden. so wie du schreibst, müsste sich das noch knapp ausgehen. rechtliche nachteile fallen mir sonst keine ein. kündigungsgeschützt ist man bis vier wochen nach ende der karenz (in diesem fall verlängerten karenz) bzw. in deinem fall dann bis zum ende der elternteilzeit, längstens bis vier wochen nach dem vierten geburtstag deines kindes. elternteilzeit selbst kann bis zum siebten lebensjahr des kindes beantragt werden.
    lg
  • Ich habe da auch ne Frage. Und zwar mein Dienstgeber will mich erst nach 24 monaten wieder nehmen.Aber meine Karenz geht nur laut GKK 20 Monate
  • AndretschiAndretschi

    1,165

    bearbeitet 20. 03. 2014, 14:04
    du meinst sicher das kinderbetreuungsgeld der gkk, das muss sich nicht mit der karenzdauer decken. lt. mutterschutzgesetz hat man anspruch auf zwei jahre karenz. beim kbg gibt es unterschiedliche varianten. man kann sich zb auch mitversichern lassen beim ehegatten oder lebensgefährten (wenn man 10 monate im gemeinsamen haushalt lebt), auch wenn man kein geld mehr von der gkk erhält, und somit weiter in karenz bleiben. aber grundsätzlich hat dein dienstgeber dich eigentlich wieder aufzunehmen, wenn du bei ihm kürzer karenz beantragt hast, zb. 20 monate. und ganz davon abgesehen, wenn du das geldmodell 20+4 gewählt hast und dein partner noch die vier monate in karenz ginge, dann darfst du gar nicht gleichzeitig in karenz sein (ausnahme: ein monat).
    lg
  • Danke Andretschi für die prompte Antwort!
    Ich hab meinem Arbeitgeber schon per Mail mitgeteilt, dass ich die Karenz verlängern möchte. Also muss ich nur 3 Monate vor Ende der Verlängerung noch Bescheid geben, dass ich in Elternteilzeit will? Oder geht das auch gleich schon?
  • Ohhh ok danke . Die von der GKK kennen sich auch nicht wirklich aus. Der Typ meinte gleich bei der GKK wie wäre es mit einem 2ten Baby bevor die 2 jahre auslaufen
  • @AngelSophia haha ein 2tes kind,weils jo vieeel leichter is,anstatt zu erklären wie wo was .hahaha
    i brich o =))
  • @BiKa als ich dem Typen sagte dss ich dss sicher nicht vorhabe sagte er ich soll zur Arbeiterkammer gehn und mich dort mal genauer informieren :-/
  • @donna: bitte gerne, ich denke du kannst dein ansuchen auch gleich stellen, wenn du es schon sicher weißt, früher geht immer.

    @AngelSophia: das ist doch mal wieder typisch, ein bisschen was sollten die aber schon wissen, immerhin sind sie ja fürs karenzgeld zuständig 8-|
  • bearbeitet 20. 03. 2014, 23:07
    Was? Bei der Variante 20+4 darf man als Frau nach dem 20. Monat nicht mehr daheim bleiben, selbst, wenn man Anspruch auf 24 Monate Karenz hat, wenn der Mann die restlichen 4 Monate in Karenz geht und das Geld beansprucht? Ich dachte, da geht es nur um das Geld, also quasi, wenn der Mann von seiner Firma aus die 4 Monate nehmen kann und das Geld beziehen, dann kann die Frau trotzdem bis zum 24. Monat daheim sein, nur kriegt die Frau halt in diesen 4 Monaten kein Geld... ? Dachte, so ginge das ._. Weil ja die Karenz NIX mit dem Kinderbetreuungsgeld zu tun hat.
    Klar ist das Modell so gedacht, dass die Frau nach 20 Monaten arbeiten geht und Papa einspringt für die restlichen 4 Monate, aber wieviele Männer können es sich von ihrer Firma aus leisten, in Karenz zu gehen? Ich finde es natürlich toll, wenn Papas das machen - in Karenz gehen - man hört aber doch immer wieder, dass Firmen das nicht gerne sehen, bzw. schon eine Kündigung androhen, wenn der Vater in Karenz gehen will ._.
    Hat jemand von euch da Erfahrungen?
    Angeblich hatte man vor einigen Jahren als Frau auch nur einen Anspruch von einem Jahr Karenz, heutzutage sind es halt 2 volle Jahre, und unterschiedliche Kinderbetreuungsvarianten.
  • @sakuranoLaila zur väterkarenz kann ich dir nichts sagen aber ja, früher gab es nur ein model - egal wie was war- meine mama hatte zb 87 nur 1 jahr kbg/karenz - meine tante 90 3 jahre...
    Wie du richtig sagst hat kgb & arbeitsrechtliche karenz nix miteinander zu tun. Es gilt nur versicherungstechnisch nix übersehen - zwecks evtl selbstversicherung!
    Aber in "karenz" sein kann nur jeweils 1 elternteil dh es bekommt nur 1 teil das kgb das ist dann der mann aber der bekommt dann halt keinen lohn - ob das mit 624€ für 2 erwachsene + 1 kind reicht bezweifle ich. Deswegen wirds auch so selten gemacht.
  • Du könntest dir fúr die 4 monate wenn dein mann in karenz geht urlaub ansparen damit du auch daheim sein kannst..weiß vier is viel oder du handelst mit der firma 4 monste freistellung aus, unbezahltn urlaub (claudtsch) kennt sich da gut aus.. ich will auch mal mit meinem gemeinsam daheim bleibn mitn 12 plus 2 modell.. dann brauch i nur einen monat urlaub ansparen u bin fúr 2 volle jahre daheim obwohl er 2 Monate karenz geht..
  • AndretschiAndretschi

    1,165

    bearbeitet 21. 03. 2014, 09:25
    @SakuranoLaila: http://www.karenz.at/karenz.html
    du kannst wie @willeinbaby schreibt mit deinem dienstgeber zb. unbezahlten urlaub oder bildungskarenz vereinbaren oder resturlaub verbrauchen.
  • Ah, danke für die Antworten, jetzt kenn ich mich natürlich besser aus!
    Eine blöde Frage hab ich noch, ich dachte, ich geh deswegen zur Arbeiterkammer fragen, aber vielleicht wisst ihr auch das?
    Ich bin in Wien angestellt und mag die Arbeit in meiner Firma, würde ich aber dort bleiben, käme ich jeden Tag sehr spät heim, wenn ich nach der Karenz wieder in dieser Firma arbeite. Deshalb überlege ich, ob es wegen Kind einfach klüger/praktischer ist, irgendetwas anderes in meiner Umgebung zu finden, wo der Arbeitsweg nicht so lang und teuer ist. Man darf ja in der Karenz nicht gekündigt werden?
    Aber kann man selbst kündigen, wenn die 20 Monate auslaufen, und dann die folgenden 4 Monate, wo der Mann in Karenz geht, gleich was Neues suchen? (Bzw. halt gleich in diesen 20 Monaten sich um einen anderen Job umschauen)
    Meinen Urlaub bis Ende Mutterschutz habe ich im Vorhinein aufgebraucht, wollte früher daheim sein, da wir renoviert haben. Ginge also nur, unbezahlt noch was auszumachen, aber ich bezweifle sowieso irgendwie, dass sie mich nach 2 Jahren zurück haben wollen, ich bin fast sicher, dass sie einen Ersatz haben werden!

    LG
  • Seid ihr mehr als 50 Mitarbeiter? Und bist du 3 jahre in der firma? Dann hast du evtl anrecht auf elternteilzeit. Am besten ist aber du wendest dich an die AK zwecks fristen & einreichen von Anträgen etc.
  • Ist das nicht schon bei mehr als 20 dienstnehmer so oder irre ich mich jetzt..
  • Ich glaub, dass das zum teil sogar branchenabhängig sein kann - da hab ich vor kurzem glaub ich eine neue judikatur dazu gelsesen - deswegen ab auf die AK.
  • Elternteilzeit ist NICHT Branchen abhängig!!
    Wenn man mehr als 3 Jahre bei der gleichen Firma ist und diese mehr als 20 Arbeitnehmer hat dann hat man Anspruch drauf!
    http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Elternteilzeit/Elternteilzeit.html
  • so.. ich hab jetzt mal den Gesetzestext für euch hier eingefügt:

    § 15 h Mutterschutzgesetz

    Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

    § 15h. (1) Die Dienstnehmerin hat einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung längstens bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres oder einem späteren Schuleintritt des Kindes, wenn
    1.
    das Dienstverhältnis zum Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäftigung ununterbrochen drei Jahre gedauert hat und
    2.
    die Dienstnehmerin zu diesem Zeitpunkt in einem Betrieb (§ 34 Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG, BGBl. Nr. 22/1974) mit mehr als 20 Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen beschäftigt ist.

    Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung sind mit dem Dienstgeber zu vereinbaren, wobei die betrieblichen Interessen und die Interessen der Dienstnehmerin zu berücksichtigen sind. Dienstnehmerinnen haben während eines Lehrverhältnisses keinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung.


  • mich irritiert nur, dass dort steht, dass auch der Beginn der TZB zu vereinbaren ist und dienstliche Interessen zu berücksichtigen sind. das klingt teilweise, als ob man doch nicht gleich nach der Karenz mit Teilzeit beginnen kann oder?

    Was ist wenn, man 40 Stunden gearbeitet hat und dann zurück in den Betrieb kommt und die Firma meint, dass nur der 40 Stunden Job vorhanden ist und einen anderen gibt's nicht? Muss die Firma eine Teilzeitstelle neu schaffen? wie funktioniert das?

    lg
  • also kommt es dann wieder auf den Good Will des Unternehmens an oder wie ist das zu verstehen...
  • Nein so einfach fürn dienstgeber ist das nicht - er kann nicht sagen "nö" er muss begründen.
    Es lauft etwa so: du gehst hin mit einem schreiben da steht du willst mo,mi,fr von/bis arbeiten und di/do so. Damit hast du den 1. Teil erledigt. Daraufhin kann der DG akzeptieren, und es gilt oder er sagt das geht nicht weil.... "" aber was halten sie von dem. - wenn möglich unbedingt einen vertreter (Betriebsrat/Vertrauensperson/Gewerkschafter) mitnehmen.
    Der DG muss schon gute Gründe vorbringen. Deswegen ists besser du wendest dich davor an die AK - denn die hilft dir auch deine wünsche durchzusetzen.
  • Wie ist das eigentlich wenn man Karenz verlängern möchte. Ich hab jetzt 20+4 und möchte doch 30+6 haben ??? Wird warscheinlich nicht mehr gehen oder? :(
  • Niki2014Niki2014

    658

    bearbeitet 26. 03. 2014, 09:57
    @AngelSophia wie lange bist du bereits in karenz?

    Karenz kann man meines wissens schon verlängern aber das kbg ist wieder eine andere gschicht....
  • @AngelSophia du meinst das kinderbetreuungsgeld ... das geht nur bis 14 tage nach antragstellung
    danach nicht mehr

    wielang du in Karenz daheim bist hat damit nix zu tun
  • @Niki2014 bin jetzt seit einem Monat in Karenz.
    @claudsch1980 ohh ok danke.Bei der GKK kriegt ma auch nicht wirkli Informationen bzw.es wird nicht wirklich erklärt :(
  • Kgb = Versicherung
    Karenz= arbeitgeber

    Beides ist nicht voneinander abhängig.
    Dh man kann 12+2 nehmen und 2 jahre zhaus sein oder 20+4 nehmen und nach 1 jahr wieder geringfügig arbeiten.

    Karenz= änderbar unter Einhaltung der fristen
    Kgb= nur in den ersten 14 tagen änderbar

    Der gesetzliche maximalanspruch ist 2 jahre (dh am 2. Geburtstag des kindes = 1. Arbeitstag)

    Zu brachten ist der Versicherungsschutz (das ist der Grund, warum die dienstgeber wissen wollen, welche kgb variante gewählt wird)
  • @rdb2011 ahhhh ok danke jetzt versteh ichs auch :\">
  • So, jetzt muss ich hier auch mal schreiben.

    Wollt fragen ob das schon wer von euch gemacht hat.
    Bin noch bis Herbst in Karenz (2 Jahre) - müsste aber wegen Kiga noch 2 Monate verlängern (diese unbezahlte und unversicherte Gschicht).
    Jetzt meine Frage: Wenn ich nach den 2 Monaten wieder arbeiten gehe (zählt schon noch Elternteilzeit - oder - meine Schwiema macht mich ganz verrückt, weil ich ja die 2 Monate nicht in der Firma bin und die mit mir machen können was wollen und nochwas fall ich dann wieder in eine andere Lohnstufe rein.
    In der Firma gebens da nicht wirklich Auskunft, nur kündigen tuns angeblich nicht
    (sollt ich mir wohl schriftlich geben lassen)

  • hey @farfalla

    die sache ist, dass du maximal bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes bzw. hast du nur so lange den besonderen bestandschutz vom MSchG. Ich versteh die Frage mit der Elternteilzeit nicht ganz..

    Bei der Elternteilzeit ist's abhängig davon, wie lange du schon bei dem AG bist.. da unterscheidet man dann je nachdem ob du schon drei Jahre ununterbrochen dort warst nach Anspruch und Vereinbarung. Beim Anspruch hast du - nomen est omen - einen Anspruch auf die ETZ, wg Dauer und Zeitpunkt müsst ihr euch aber was ausmachen. Sowohl AG und AN können eine Änderung jeweils einmal verlangen, die beabsichtige Änderung muss mind 3 Monate vorher schriftlich bekannt gegeben werden.

    Hoff das hilft dir ein bisschen weiter :)

    Hier noch die Links, klick dich da am Besten mal durch.

    http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Elternteilzeit/Elternteilzeit.html

    http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Karenz/Karenz-Regelung.html
  • @Pauli78
    danke mal.
    Hab das mit der Elternteilzeit so gemeint-ich würd nach den 2 Jahren noch 2 Monate dranhängen-weil ich keinen fürs Kind hab.
    Dh ich bin ja dann auf Kulanz vom DG daheim (ohne Kündigungsschutz)
    Wenn ich dann nach den drangehängten 2 Monaten wieder arbeiten geh, steht mir Elternteilzeit eh noch zu. Meine Schwiema meint ja, nein, weil ich ja unterbrochen hab.
    Aber ich hab ja nicht gekündigt.
  • @farfalla das steht dir nach wie vor zu, elternteilzeit muss man nicht gleich nach karenz nehmen.
  • @claudsch1980

    Danke, jetzt hab ich mal das geklärt :)
    Hab versucht bei der AK wem zu erreichen, aber war nur in der Warteschleife.
    Werds dann nochmal probieren - wollt nämlich wissen wie das ist, wenn ich vorm 2. Geburtstag nochmal schwanger werd (muss ich ja auch in der Firma sagen) und ob mich der AG dann doch kündigen kann, wenn ich um die 2 Monate verlänger-is ja für AG ein Nachteil - weil ich ja dann wieder nicht so lang in der Firma bin
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