Ich bin erst seit knapp über 6 Monaten nebenberuflich selbstständig neben meinem alten Job in Elternteilzeit.
Von der SVS bekommt man ja Wochengeld in Höhe eines Fixbetrags pro Tag, von der ÖGK bekommt man normal Wochengeld bzw. in meinem Fall Wochengeld i. Höhe vom Sonderwochengeld, da ETZ.
Ich kann danach wieder eaKBG beziehen. Woran orientiert sich das wenn ich in der Selbstständigen Arbeit aber letztes Jahr noch keine Einkünfte hatte, wird dann das Wochengeld als Bemessungsgrundlage herangezogen?
Kommentare
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Wochengeld solltest du für beide Tätigkeiten von beiden Krankenkassen bekommen war zumindest bei mir so und wird für eakbg zusammengezählt. Kannst dir auch aussuchen welche Krankenkasse eakbg bezahlen soll wenn du von beiden Wochengeld bekommen hast.
Ab wann du Anspruch auf Wochengeld hast hab ich nicht mehr genau im kopf waren aber glaube ich Einkommen aus Vorjahr oder Schnitt der letzten drei Monate.
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Hi, Danke für die Antwort! Wie meinst du das denn genau? Also bekommt man das KBG nur von einer Krankenkasse? Ist es dann trotzdem auf Basis des gesamten Wochengeldes oder nur auf Basis vom Wochengeld der jeweiligen Kasse? Ersteres kann ich mir nicht vorstellen, aber andererseits ist es ja auch nicht ganz fair dann weniger zu bekommen oder vielleicht hab ich dich missverstanden 😊
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