Vater Karenz als Selbständiger - Einkommensabhängiges Karenzgeld, 12+2 Monate

Hallo Leute,

Gibt es hier jemanden der als Selbständiger(!) in Väter-Karenz gegangen ist und das Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bezogen hat? Ist so etwas realistisch verwaltbar und handelbar?
Ich möchte dann gerne, dass unser Anspruch anstatt bis zum vollendeten 12 Monat (365 Tage) insgesamt 14 Monate (421 Tage) beträgt.
Es geht mir dabei vor allem um Dinge wie: Zuverdienstgrenze und schlimme Worte wie Zwischenbilanz und Abgrenzungsbilanz sowie ganz arges wie Rumpfmonate.
Ist dieser ganze Aufwand überhaubt zumutbar, hat das jemand gemacht?
Ich kann mein Gewerbe in den 2 Monaten mit Sicherheit NICHT ruhend melden oder abmelden, die einzige sinnvolle Möglichkeit die ich sehe ist, dass das Gewerbe in den 2 Monaten meine Frau übernimmt (bzw. als Chefin angestellt wird) und in in diesem Zeitraum dann Kinder Betreue und auch Kinderbetreuungsgeld erhalte.

Oder ist es in Österreich generell absurd anzunehmen, dass man als Selbständiger Vater jemals 2 Monate in Kinderbetreuungs Karenz geht (sprich: Wos sui des, spinnst du...des gibs lei am Papier?)

Hier die Regeln dazu:
https://www.wko.at/site/fiw/Merkblatt-Kinderbetreuungsgeld_2.pdf
Zugegeben, das ganze ist schon extrem abschreckend.

Kommentare

  • Hallo,

    das Thema würde mich auch sehr interessieren! Gibt es jemanden, der diesbezüglich Erfahrung hat?

    Danke!
  • Hallo ich hab es als selbstständige Mutter gemacht, hatte aber das pauschale Kinderbetreuungsgeld (aufgrund höherer zuverdienstgrenze) gewählt. Der Aufwand der Abgrenzungen war bei mir möglich und überschaubar. Bisher haben die auch nicht nochmals weiter nachgefragt (könnte noch kommen). Bei mir waren es aber 7 Monate, in denen ich es bezogen habe. Ob sich der Aufwand nur wegen der 2 Monate für dich auszahlt und lohnt, musst du wohl selbst wissen.
  • Weils ein bisschen zu dem Thema passt:

    Wenn der Mann selbstständig ist und wir 12+2 machen, wie ist das beim Überlappungsmonat der Karenz? Muss ich mich bei ihm mitversichern? Er bezieht ja KBG. Oder gibts eine Möglichkeit, dass mein AG mich diesen Monat versichert? Oder muss ich mich selbst versichern? Wer kennt sich da aus?
  • Beim überlappenden Monat bezieht ihr beide KBG und somit bist du versichert.
  • Nein, da bekomme ich kein KBG mehr. Ich bleib 13 Monate in Karenz.
  • Wie genau ist die Aufteilung?
  • Ich bin 13 Monate in Karenz und beziehe davon die ersten 12 Monate KBG. Mann ist Monat 13 und 14 in Karenz und bekommt da KBG. Monat 13 bin ich unbezahlt in Karenz.
  • @zilly Wenn ihr euch das 13. Monat teilt, dann musst du dich bei deinem Partner mitversichern lassen. Ihr könntet euch aber zB auch das 12. Monat teilen. Dann wäre es so wie @Mohnblume88 schreibt.

    Ich weiß jetzt nicht mehr, ob wir uns das 12. oder 13. Monat geteilt haben, aber ich war anschließend in seinem zweiten Monat in unbezahlten Urlaub und ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende meiner Karenz auch bei meinem Mann mitversichert.
  • @zilly Wenn ihr euch das 13. Monat teilt, dann musst du dich bei deinem Partner mitversichern lassen. Ihr könntet euch aber zB auch das 12. Monat teilen. Dann wäre es so wie @Mohnblume88 schreibt.

    Ich weiß jetzt nicht mehr, ob wir uns das 12. oder 13. Monat geteilt haben, aber ich war anschließend in seinem zweiten Monat in unbezahlten Urlaub und ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende meiner Karenz auch bei meinem Mann mitversichert.
  • @zilly Was machst du ab dem 14. Monat?
  • @sabsie4517 geht mitversichern, wenn er KBG erhält?

    @Mohnblume88 Arbeiten gehen.
  • @zilly Ja das geht. Es teilen sich ja viele Paare das 13. Monat.
  • Ist man nicht sowieso 6 (?) Wochen weiter versichert? Oder ist das nur nach Arbeit?
  • Mohnblume88Mohnblume88

    5,624

    bearbeitet 20. Februar, 20:02
    @zilly wenn ich dich richtig verstanden habe, ist das kein klassisches Überlappungsmonat. Du gehst 12 Monate bezahlt in Karenz und danach dein Mann noch 2 Monate bezahlt. Du startest erst ab dem 14. LM in der Arbeit, das 13. ist einfach nur unbezahlte Karenz.
    Wie das mit dem Mitversichern ist, weiß ich leider nicht. Ich würd bei der ÖGK nachfragen.

    Hast du vielleicht noch Resturlaub? Mein Arbeitgeber hat mir beispielsweise angeboten, mich im ersten Monat für die Stunden anzustellen, die noch Urlaub sind. In meinem Fall 38 Std., also werd ich für knapp 10 Std. pro Woche angestellt. Danach läufts so, wie wir es tatsächlich ausmachen.
  • Naja, klassisch oder nicht, das 13. ist Karenz nach MSchG und ist ja unabhängig vom KBG. Sozialversichert ist man nur, so lange man KBG bezieht, sonst muss man sich ja beim Partner mitversichern. Der in dem Fall aber KBG bezieht. Im Internet man da so gar nichts drüber. Freunde von uns haben das auch so gemacht, ist allerdings 8 Jahre her und die sind Beamte. Wsl ist da auch wieder was anders geregelt.

    Mitversichern müsste dann ja die SVS, also muss ich wohl da nachfragen.

    Den Urlaub brauch ich für August/Sept. Da der Große eingeschult wird und der Kleine eingewöhnt, wollen wir da noch was machen bzw zur Einschulung/Eingewöhnung genug Zeit ohne Arbeit zeitgleich.
  • Mohnblume88Mohnblume88

    5,624

    bearbeitet 21. Februar, 08:56
    Gelöscht
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