Hallo zusammen,
leider bekommt man überall nur Antworten, mit denen man nicht wirklich was anfangen kann.
Vielleicht war einer von euch kürzlich in der Situation und kann berichten:
Angenommen folgendes Szenario, dient nur als Beispiel/Veranschaulichung
Ende Karenz + KBG: März 2026
Erneuter Mutterschutz: August 2026
Man arbeitet also zwischen Karenz und erneutem Mutterschutz nur 5 Monate
Steht einem dann nur das Pauschale zu? Heißt es nicht online, dass eine Karenz bis zum 2. Jahr einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt ist?
Dementsprechend müsste ja auch hier das eaKBG möglich sein, zudem zur Berechnung des Wochengelds ja auch nur die letzten 3 Monate herbeigezogen werden
Vielen Dank schonmal
Lg
Kommentare
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Ich hatte folgenden Fall: Beginn Mutterschutz noch VOR Ende Bezug eaKBG und habe trotzdem beim 2. Kind wieder das eaKBG bekommen. Also ja, in dem Fall zählt eine Karenz bei Bezug von eaKBG wie eine Erwerbstätigkeit. Du dürftest halt nur nicht ohne Bezüge in Karenz bleiben, das wäre was anderes. Aber so lange das KBG noch läuft, stimmt das schon, dass du wieder Anspruch auf eaKBG hast. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
LG
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Das eaKBG berechnet sich dann soweit ich weiß auch auf Basis vom Wochengeld.
Problem hast du nur, wenn du vor dem Mutterschutz ohne Bezüge zu Hause bist (also in Karenz).
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Wenn man so drüber nachdenkt, is das eigentlich generell überall voll kompliziert hinterlegt.
Ich hab mir die Infos so oft geholt und trotzdem war ich mir immer unsicher ob ich das wohl richtig versteh
Aber wenn im konkreten Fall die Karenzierung einfach zu bestätigen ist und es somit als 'gearbeitet' gilt, weil ein Vertrag vorhanden is, dann is ja alles palletti 🥰
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Das blöde ist, dass sich da manchmal etwas ändert, daher findest du oft auch veraltete/falsche Aussagen dazu im Internet...
Kein Anspruch auf es kbg wäre, wenn du in den letzen 6 Monaten vor Mutterschutz Bezüge von AMS hättest, also ALG oder Weiterbildungsgeld. Aber keine Garantie, dass das sicher so stimmt...
Wenn du die letzen Monate vor Mutterschutz Teilzeit arbeitest und vor der ersten Karenz Vollzeit, wird das ea kbg entsprechend weniger sein. Außer, du kommst mit.trilseir e auch über die maximalgrenze vom eakbg.