KBG Dauer beim AG

Hi:)
Ich hoffe es kann mir da wer weiter helfen.
Und zwar bin ich bis Ende Dezember im Mutterschutz. Danach hab ich 22M Karenz beim AG beantragt aber er tut die 22M ab Geburt zählen und nicht ab ende Mutterschutz. Das heisst ich müsste um 2M früher wieder Arbeiten anfangen.das wäre im Juli. Aber ich beziehe auch KBG 22M bis zu zweitem Geburtstag meines Kindes.(September)...

Was kann ich da weiter machen? Ich kann ja nicht arbeiten gehen wenn ich Kbg beziehe und den recht habe noch die 2 Monate mit dem kleinen daheim zu bleiben:(

Kommentare

  • @rose18 Dein Arbeitgeber hat wahrscheinlich Recht.

    KBG wird ab Geburt gezählt, während Wochengeld wird es „ruhend“ gestellt.
    Wenn du das Konto hast, dann kannst du dir ja die Dauer aussuchen
    ABER
    Karenz geht nur mehr 22 Monate ab Geburt + 2 Monate für deinen Partner.

    Das eine ist Arbeitsrecht (Karenz bzw zuhause sein) und das andere Sozialrecht (KBG bzw Geldleistung) und ist nicht immer gleich bzw dasselbe. Da musst du aufpassen.
  • @katika eine in der Familie ging letztes Jahr November in Karenz und ihr AG hat es ab Mutterschutz Ende gezählt
  • Alles eine sache der vereinbarung, wenn dein ag es erlaubt kannst du trotzdem 24 monate in karenz gehen…werd ich so machen bzw hab es schon unterschrieben bekommen, weils ihm nicht wichtig war und er sowieso nichts zahlen muss, da kommts auf zwei monate auch nicht an. Vielleicht einfach nochmal nett nachfragen??
  • @Kunaa geht leider nicht... hab bereits mit Personalabteilung von Rewe gesprochen und es gibt 24M nur für alleinerziehende
  • @rose18 Man hat gesetzlich nur mehr einen Anspruch von 22 Monate ab Geburt außer man teilt sich die Karenz mit dem Vater. Dann kannst du bis zum 2. Geburtstag daheim bleiben, musst aber natürlich während der Karenz deines Partners arbeiten gehen oder Urlaub nehmen.

    Ich werde übrigens auch länger KBG beziehen als Karenz in Anspruch nehmen (KBG bis Sept. 2027. und Karenz bis März 2027 —> während des Bezug des Wochengeldes habe ich einen geringeren Tagssatz verloren und steige insgesamt ein wenig besser aus). Du musst nur wegen dem Zuverdienst aufpassen. Oder du kannst die Dauer des KBG Kontos einmal auch ändern lassen. Wenn du dir wegen der Zuverdienstgrenze unsicher bist, dann ändere das KBG einfach bis Ende der richtigen Karenzdauer.
  • Da wirst du nicht drum rum kommen, wenn dein AG nur die 22 Monate gewährt.
    Ich würd mich rechtzeitig um eine Kinderbetreuung umschauen, denn für die musst du dich heuer (dieses Schuljahr) noch anmelden. Besser einen Platz sichern, kannst ihn ja dann immer noch stornieren.
    Meine Tochter ist grad 7 Wochen und ich muss im kommenden Jänner anmelden gehen, falls sie im Frühjahr 2027 startet.

    Dein Mann möchte seine 2 Monate nicht in Anspruch nehmen? Das würd dir sonst etwas Zeit verschaffen.
  • @sabsie4517 ja gesetzlich - dennoch kann man mit dem AG auch darüber hinaus verlängern wenn der es einem gewöhrt, mir hat meiner 24 monate unterschrieben (ok, genau genommen 23 und ein monat urlaub) - aber es geht, nur sie wollen kicht, warum auch. Aber meinem ists lieber er muss mich nicht zahlen 🤣 und ob er mich kündigt oder nicht ist mir auch egal…

    Aber ja einem bleibt nichts über wenn man nur 22 bekommt aber mehr bräuchte zb wegen betreuung…
  • Ich habe den AG nochmal drauf angesprochen aber bis heute gar keine Rückmeldung bekommen.
    Ich finds nur mehr traurig dass man jahre lang wie ein ... arbeitet und zum schluss nix zurück kriegt.. dass man in Karenz so wenig Geld bekommt ist eine sache aber dass einem nicht erlaubt wird wenigstens bis zu 2Geb. Daheim zu bleiben ist wirklich traurig. Kinder werden leider nie wieder so klein und ich wollt es wirklich in vollen Zügen genießen und bei denen daheim bleiben..
  • @Kunaa Aber die Fragestellerin hat ja bereits erwähnt, dass ihr Arbeitgeber da nicht entgegen kommt. Somit wird sie nicht drum herum kommen, nach 22 Monaten wieder arbeiten zu gehen.

    @rose18

    Geht’s auch um die Zeit zwischen Ende Karenz und Start der Fremdbetreuung? Meist wird ja im September gestartet.

    Dann können dein Partner und du auch gleichzeitig Elternteilzeit in Anspruch nehmen (sofern für beide Anspruch besteht). Du zB 12h (das ist das Minimum) und dein Partner reduziert um das Minimum (20%). Ihr teilt euch das dann so auf, dass die Betreuung gesichert ist und sobald euer Kind eingewöhnt ist, kann dein Partner ja wieder aus der ETZ aussteigen.
  • Ach ja in Ö gibt’s vergleichsweise viel Geld dafür, dass man mit seinem Kind so lange zuhause bleiben darf.

    Wenn du VZ gearbeitet hast, würdest du mit dem einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld vermutlich auch viel besser aussteigen (musst nur dann einen Teil davon auf die Seite fürs zweite Jahr legen). Hast du den Antrag fürs KBG schon abgegeben? Man kann ihn innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab erstmaliger Antragsstellung auch einmalig ändern. Aber das wirst du jetzt vermutlich bald machen müssen.
  • Also du kannst von pauschaler Variante innerhalb von 14 Tagen auf die einkommensabhängige Variante umsteigen. Du kannst dir hier https://services.bundeskanzleramt.gv.at/KBG-Rechner/index.html#willkommen ausrechnen, was für dich lukrativer ist. Also dann einfach die gesamte Auszahlungssummen der beiden Varianten vergleichen. Wichtig nur, ob du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst. Wenn du in den etwa 6 Monaten vorm Mutterschutz beschäftigt warst (voll versichert) in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld oder unbezahlten (!) Urlaub in Anspruch genommen hast, solltest du einkommensabhängiges KBG beziehen können.
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