Hi:)
Ich hoffe es kann mir da wer weiter helfen.
Und zwar bin ich bis Ende Dezember im Mutterschutz. Danach hab ich 22M Karenz beim AG beantragt aber er tut die 22M ab Geburt zählen und nicht ab ende Mutterschutz. Das heisst ich müsste um 2M früher wieder Arbeiten anfangen.das wäre im Juli. Aber ich beziehe auch KBG 22M bis zu zweitem Geburtstag meines Kindes.(September)...
Was kann ich da weiter machen? Ich kann ja nicht arbeiten gehen wenn ich Kbg beziehe und den recht habe noch die 2 Monate mit dem kleinen daheim zu bleiben:(
Kommentare
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KBG wird ab Geburt gezählt, während Wochengeld wird es „ruhend“ gestellt.
Wenn du das Konto hast, dann kannst du dir ja die Dauer aussuchen
ABER
Karenz geht nur mehr 22 Monate ab Geburt + 2 Monate für deinen Partner.
Das eine ist Arbeitsrecht (Karenz bzw zuhause sein) und das andere Sozialrecht (KBG bzw Geldleistung) und ist nicht immer gleich bzw dasselbe. Da musst du aufpassen.
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Ich werde übrigens auch länger KBG beziehen als Karenz in Anspruch nehmen (KBG bis Sept. 2027. und Karenz bis März 2027 —> während des Bezug des Wochengeldes habe ich einen geringeren Tagssatz verloren und steige insgesamt ein wenig besser aus). Du musst nur wegen dem Zuverdienst aufpassen. Oder du kannst die Dauer des KBG Kontos einmal auch ändern lassen. Wenn du dir wegen der Zuverdienstgrenze unsicher bist, dann ändere das KBG einfach bis Ende der richtigen Karenzdauer.
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Ich würd mich rechtzeitig um eine Kinderbetreuung umschauen, denn für die musst du dich heuer (dieses Schuljahr) noch anmelden. Besser einen Platz sichern, kannst ihn ja dann immer noch stornieren.
Meine Tochter ist grad 7 Wochen und ich muss im kommenden Jänner anmelden gehen, falls sie im Frühjahr 2027 startet.
Dein Mann möchte seine 2 Monate nicht in Anspruch nehmen? Das würd dir sonst etwas Zeit verschaffen.
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Aber ja einem bleibt nichts über wenn man nur 22 bekommt aber mehr bräuchte zb wegen betreuung…
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Ich finds nur mehr traurig dass man jahre lang wie ein ... arbeitet und zum schluss nix zurück kriegt.. dass man in Karenz so wenig Geld bekommt ist eine sache aber dass einem nicht erlaubt wird wenigstens bis zu 2Geb. Daheim zu bleiben ist wirklich traurig. Kinder werden leider nie wieder so klein und ich wollt es wirklich in vollen Zügen genießen und bei denen daheim bleiben..
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@rose18
Geht’s auch um die Zeit zwischen Ende Karenz und Start der Fremdbetreuung? Meist wird ja im September gestartet.
Dann können dein Partner und du auch gleichzeitig Elternteilzeit in Anspruch nehmen (sofern für beide Anspruch besteht). Du zB 12h (das ist das Minimum) und dein Partner reduziert um das Minimum (20%). Ihr teilt euch das dann so auf, dass die Betreuung gesichert ist und sobald euer Kind eingewöhnt ist, kann dein Partner ja wieder aus der ETZ aussteigen.
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Wenn du VZ gearbeitet hast, würdest du mit dem einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld vermutlich auch viel besser aussteigen (musst nur dann einen Teil davon auf die Seite fürs zweite Jahr legen). Hast du den Antrag fürs KBG schon abgegeben? Man kann ihn innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab erstmaliger Antragsstellung auch einmalig ändern. Aber das wirst du jetzt vermutlich bald machen müssen.
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