Hallo

ich habe vor kurzem erfahren, dass ich schwanger bin (derzeit 6. Ssw). Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft noch bis Ende Februar 2026. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der Ende Mai.
Da der Mutterschutz voraussichtlich Mitte März 2026 beginnt, fehlen mir etwa 2-3 Wochen bis dahin, in denen mein Arbeitsvertrag bereits ausgelaufen ist.
1) Habe ich in diesem Fall Anspruch auf Wochengeld (und wenn ja, wird dieses nach dem Gehalt oder nach dem AMS-Bezug berechnet)?
2) Besteht trotz Vertragsende Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld?
Vielleicht hatte jemand schon eine ähnliche Situation oder kennt sich damit gut aus? Ich freue mich sehr über jede Rückmeldung.
Vielen Dank im Voraus! 🙏
Kommentare
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dein Arbeitgeber muss dich arbeitsrechtlich bis zum Mutterschutz behalten, deine Befristung wird bis Anfang Mutterschutz verlängert. Davon ergibt sich dann ganz normal das wochengeld und du kannst das EaKBG beziehen. Das ist halt nur nicht der typische Verlauf und du musst dich evtl mit der ögk ein wenig herumschlagen, da kennen sich nicht alle Betreuer so gut aus, aber lass dich nicht abwimmeln 😉
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Am besten rufst du bei der AK an und mach dir einen Termin aus zur Beratung.