Obsorge regeln falls Eltern versterben

Inspiriert von einen Podcast, würden wir gern regeln, wer die Obsorge unserer Kinder bekommen würde, sollte uns beiden was zustoßen. Es gibt in der Familie nämlich Personen, denen ich sie nicht überlassen wollen würde.

Brauchen wir dafür einen Notar oder nur Zeugen, die mitunterzeichnen. Kennt sich hier jmd aus?

Kommentare

  • Wir haben uns diesbezüglich auch informiert und die Info damals war, dass wir das gerne aufschreiben können, auch notariell beglaubigt, jedoch entscheidet die Kinder- und Jugendhilfe bzw das Gericht immer zugunsten des Kindes bzw was für das Kind am besten ist. Auch wenn es die genannten Personen sind, müssen die aktiv einen Antrag stellen und kriegen die Obsorge nicht einfach so übertragen, nur weil es in einem Testament oä steht. Und wenn sie finden, dass es jemand anderes ist, dann spielt es keine Rolle, was du geschrieben hast, das dient nur als „Empfehlung“
    zilly
  • Danke fü deine Antwort, @katinka

    Das finde ich ja echt irre. Woher wollen die denn Wissen, wer sich gut kümmert? Wenn ich glaube, dass diese Personen für meine Kinder das Beste ist, ist das ja auch zugunsten der Kinder. Macht mich grad sprachlos!
  • Wir haben uns da auch umfassend informiert und dieselbe Antwort erhalten.
    Haben es im Testament vermerkt und die entsprechende Person informiert was sie zu tun hätte.
    zilly
  • @zilly das Problem ist dass sich ja auch oft etwas ändert in den Leben der "auserwählten". Angenommen du willst das Sorgerecht deiner Schwester geben, glücklich verheiratet, 1 Kind, Hund und Haus, wohnen im gleichen Bezirk. Du hast angenommen zwei Kinder und noch großeltern die immer Mal aushelfen.
    10 Jahre später, du stirbst, deine Schwester geschieden, alleinerziehend, lebt in einer kleinen Wohnung, nochmal zwei Kinder dazu wo es eh mit einem Kind schon nicht leicht ist? Großeltern vlt inzwischen auch schon zu alt um 3 pubertiere Kinder zu nehmen?
    Meine Schwägerin wäre früher zB nie in Frage gekommen weil sie bis Anfang 30 voll die Party Queen war und nur unterwegs, 6 Jahre später könnte ich es mir vorstellen weil sie jetzt keine Party Gängerin mehr ist, aber bald hat sie selber 2 Kinder, plus nochmal zwei...

    Wir haben unserer "Auserwählten" gezeigt wo sie alle wichtigen Unterlagen findet von uns und den Kindern. Und sie ist im Leben unserer Kinder so involviert dass sie weiß zu welchen Ärzten wir gehen, welche Versicherungen usw. Auch weiß sie so Sachen wie "Kind A hat Schuheinlagen" usw
  • @zilly Grundsätzlich ist die Kinder-und Jugendhilfe froh, wenn Angehörige sich bereit erklären verwandte Kinder aufzunehmen. Geprüft werden muss das trotzdem, denn es gibt in manchen Familien ernstere Themen wie Alkohol- oder Drogenprobleme bzw. psychische Erkrankungen (Schizophrenie usw.), Missbrauch, Gewalt... und Mütter aus einem gewissen Milieu haben das nicht am Schirm.
    Also willkürlich wird die Kinder-und Jugendhilfe nicht einfach den Willen der Eltern ignorieren, aber geprüft muss es im Sinne des Kindes werden, daher können sie die Garantie nicht geben.
    katikaWunschkind1991winnie
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