Vertretungshonorar Auswirkung Wochengeld

Hallo!
Ich habe eine sehr spezifische Frage.
Bin als Ärztin sowohl in einem angestellten Verhältnis, sowie auch als Vertretungsärztin tätig.
Seit 1.7. bin ich im vorzeitigen Mutterschutz.
Allerdings wurden mir mein letztes Vertreterhonorar vom Juni sowie die Spitals-Sonderklassegelder (ebenfalls für Juni) wie üblich ein Monat später, also im Juli ausbezahlt.
(Beides zählt Steuer- und sozialrechtlich als selbstständiges Einkommen)
Aktiv gearbeitet habe ich im Juli selbstverständlich nicht.
Ist/ war jemand in der gleichen Situation ? Gibt es Auswirkungen auf das Wochengeld?

Vielen Dank und liebe Grüße,
A.

Kommentare

  • Am besten bei deiner Krankenkasse nachfragen, aber da du ja für deine Juni Leistungen bezahlt wurdest sollte das kein Problem sein 😊
    Man kann sich ja nicht aussuchen ob das Gehalt im Vorhinein oder Nachhinein verrechnet wird.
  • Danke!
    Ja, das habe ich und so richtig kann’s mir keiner beantworten, bzw. meinen sie es sollte sich nicht auswirken, jedoch konnte/ wollte mir das bis jetzt keiner schriftlich geben. Das ist aber leider das einzige, was hält, wenn in ein paar Jahren die Krankenkasse draufkommt, dass ich doch mein ganzes Wochengeld zurückzahlen soll…
    Kenne leider ein paar Fälle bei der Bildungskarenz, wo auch Überstunden und Sonderklassehonorare 1-2 Monate später ausbezahlt wurden und dadurch die Zuverdienstgrenze überschritten wurde.
    Die sollten dann ALLES zurückzahlen, nicht nur den überschrittenen Betrag.
    Gott sei Dank hatten die eine Rechtsschutzversicherung und konnten das vor Gericht ausstreiten…
  • @einfachirgendeinname ich war in einer ähnlichen Situation. Auf das Wochengeld hat es keine Auswirkung, hätte nur eine Auswirkung auf das Kinderbetreuungsgeld da du nicht zu viel Einkommen haben darfst während du dieses beziehst und leider nach Zuflussprinzip gerechnet wird.
  • FefiFefi

    1,971

    bearbeitet 13. Juli, 07:23
    Laut Ärztekammer durfte ich im Mutterschutz VOR der Entbindung arbeiten und musste die Tage bekanntgeben - an denen hätte ich dann von der ÄK kein Geld bekommen... da war ich aber rein selbständig... und es ging um Arbeit im Mutterschutz...

    im Nachhinein ausbezahlt Geld für im vorhinen geleistete selbständige Arbeit oder Poolgelder hatte beim Wochengeld bei mir weder als Selbständige noch als Angestellte wen interessiert...
  • Das sind gute Neuigkeiten!!!
    Ich danke euch!!
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