Hallo!
Ich habe eine sehr spezifische Frage.
Bin als Ärztin sowohl in einem angestellten Verhältnis, sowie auch als Vertretungsärztin tätig.
Seit 1.7. bin ich im vorzeitigen Mutterschutz.
Allerdings wurden mir mein letztes Vertreterhonorar vom Juni sowie die Spitals-Sonderklassegelder (ebenfalls für Juni) wie üblich ein Monat später, also im Juli ausbezahlt.
(Beides zählt Steuer- und sozialrechtlich als selbstständiges Einkommen)
Aktiv gearbeitet habe ich im Juli selbstverständlich nicht.
Ist/ war jemand in der gleichen Situation ? Gibt es Auswirkungen auf das Wochengeld?
Vielen Dank und liebe Grüße,
A.
Kommentare
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Man kann sich ja nicht aussuchen ob das Gehalt im Vorhinein oder Nachhinein verrechnet wird.
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Ja, das habe ich und so richtig kann’s mir keiner beantworten, bzw. meinen sie es sollte sich nicht auswirken, jedoch konnte/ wollte mir das bis jetzt keiner schriftlich geben. Das ist aber leider das einzige, was hält, wenn in ein paar Jahren die Krankenkasse draufkommt, dass ich doch mein ganzes Wochengeld zurückzahlen soll…
Kenne leider ein paar Fälle bei der Bildungskarenz, wo auch Überstunden und Sonderklassehonorare 1-2 Monate später ausbezahlt wurden und dadurch die Zuverdienstgrenze überschritten wurde.
Die sollten dann ALLES zurückzahlen, nicht nur den überschrittenen Betrag.
Gott sei Dank hatten die eine Rechtsschutzversicherung und konnten das vor Gericht ausstreiten…
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im Nachhinein ausbezahlt Geld für im vorhinen geleistete selbständige Arbeit oder Poolgelder hatte beim Wochengeld bei mir weder als Selbständige noch als Angestellte wen interessiert...
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Ich danke euch!!