Schwanger während Karenz

Hallo vl war oder ist jemand in der gleichen Situation :

meine Karenz geht noch bis 11/25 und bin nun erneut schwanger.
In der vorherrigen Schwangerschaft war ich im frühzeitigen Mutterschutz auch in dieser werde ich in früh Mutterschutz geschickt aufgrund von meiner Amnese.

Meine Fragen nun :

was passiert mit dem KBg das ich bis 11/25 beziehen würde verfällt das?

Wie wird der Tagsatz vom Mutterschutz berechnet gleich wie beim vorherrigen oder anders? Ich habe ja dazwischen nicht gearbeitet ..

Danke & LG

Kommentare

  • Also meines Wissens verfällt das KBG vom ersten Kind, sobald du es für das zweite bekommst. Ab wann kann ich dir aber nicht sagen.
    Und ich habe mal gehört dass, wenn von Karenz in die nächste Karenz geht, man kein Mutterschutzgeld bekommst. Da du ja nicht davor gearbeitet hast.

    Aber all diese Angaben sind nur von hören-sagen.
  • Kbg wird vom Wochengeld abgelöst und verfällt. Da du ja scheinbar noch kbg beziehst,hast du Anspruch auf Wochengeld, wie hoch es ist, weiß ich allerdings nicht. Am besten bei der ögk nachfragen.
  • Gibt es nicht die möglichkeit vorzeitig kbg aufzulösen und auszahlen zu lassen? Dann fliessend in den mutterschutz überzugehen? So würde man nicht so viel Geld verlieren??
  • Wochengeld bekommst du auf jeden Fall (gibt ja jetzt auch das sonderwochengeld)

    Man kann die Karenz beenden und nicht einfach fliesend übergehen lassen so solltest du nichts verlieren. Am
    Besten wirklich bei der AK nachfragen

    Das Thema ist etwas komplexer und es hat sich auch wieder einiges getan so dass hier viele Antworten einfach nicht richtig sind
    Die AK kann dir da weiterhelfen. Wenn du dort an jemanden geraten bist der dir nicht klar helfen konnte - ruf nochmal an
  • Das pauschale kbg kann man einmalig verkürzen, das eakbg nicht.
    Am besten direkt zur AK damit.
  • bearbeitet 16. April, 12:09
    Ich rate dir auch dich an die AK zu wenden, die beraten einen echt super und du bist auf der sicheren Seite. Soweit ich weiß beziehst du dein pauschales KBG bis zur Geburt. Das Wochengeld entspricht dem pauschalen KBG. ccwgrmsg26i5.png
  • jennyrrjennyrr

    2,120

    bearbeitet 16. April, 12:38
    Falls du das pauschale Modell hast, kannst du dieses verkürzen. Ich hatte exakt diesen Fall jetzt erst. Wäre bis Oktober 2025 für die Midi in Karenz gewesen und bin aber erneut schwanger geworden und mein neuer Mutterschutz hat im Februar 2025 begonnen. Man kann das nicht online machen sondern muss anrufen, kriegt dann ein Formular und du musst das neue, verkürzte Datum angeben. Aufpassen es muss direkt in den Mutterschutz übergehen sonst verfällt dir da das Wochengeld, also am besten 1-2 Tage Puffer wählen. Ich hatte z.B. 14.02.2025 Beginn Mutterschutz und hab’s auf 16.02.2025 verkürzen lassen. Das KBG wird dann neu berechnet, du bekommst für die restliche Zeit bis zum Mutterschutz den neuen, höheren Tagsatz und der Rest der mehr gewesen wäre wird nachgezahlt. Dir verfällt also nichts. Auch das Wochengeld entspricht dann dem KBG allerdings eben auch vom neuen, höheren Tagsatz.

    Ich hoff ich habs halbwegs verständlich ausgedrückt sonst einfach nochmal nachfragen wenn was unklar ist. Beim einkommensabhängigen Modell wäre ich leider die falsche Ansprechpartnerin, da würde ich mich auch an die AK wenden.
  • @jennyrr daankee vielmals . Wie viel Tagsatz wochengeld hattest du dann ca ? Dh ich muss also sofort der gkk die schwangerschaft melden oder
  • jennyrrjennyrr

    2,120

    bearbeitet 16. April, 14:50
    @dadamaus Wochengeld ist dann einfach der neue KBG Tagsatz, das kannst du dir berechnen. Einfach in diesem Online-Rechner das Datum auf das zu verkürzt eingeben, dann weißt du wieviel das neue KBG und somit Wochengeld sind 🤗 ist somit auch individuell nach Dauer des pauschalen Modells.
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