KBG und Arbeitslosengeld
Hallo,
hat schon jemand während dem KBG Arbeitslosengeld beantragt? Funktioniert das wirklich ohne Probleme.
Wenn ja was ist zu beachten und bekommt man wenn man in den Notstand rutscht auch den vollen Betrag weiter?
Glg
hat schon jemand während dem KBG Arbeitslosengeld beantragt? Funktioniert das wirklich ohne Probleme.
Wenn ja was ist zu beachten und bekommt man wenn man in den Notstand rutscht auch den vollen Betrag weiter?
Glg
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Kommentare
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Arbeitslosengeld sollte ich ja trotzdem bekommen laut meine recherechen.
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Aber ich hab grad gegoogelt
Edit:
Mhh da steht nur fürs EAKBG
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.879812&portal=oegkportal
Frag bitte bei der AK nach.. nicht dass du da nachzahlungen machen mussr
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https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.879906&portal=oegkportal
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natürlich will ich arbeiten
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Das Arbeitlosengeld ist eine Einkommensersatzleistung WÄHREND man sich einen Job sucht.
So einfach mit "so und so viel dazuverdienen darf ich ja" geht das leider nicht, denn du würdest ja gleichzeitig mehrere Sozialleistungen beziehen, was nicht wirklich möglich ist.
Natürlich kannst du dir einen Job suchen und arbeiten, aber du hast deshalb während dem KBG keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld! Wenn du arbeiten willst, dann gehe einfach zum AMS und frage ob Sie dich unterstützen beim Vermitteln o.ä. aber beantragen kannst du Arbeitslosengeld erst, wenn du kein KBG mehr bekommst und gleichzeitig eine Kinderbetreuung für die Kinder hast.
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wenn du die Links oben angeschaut hast..gehts anscheinend bei dem EAKGB nicht..
aber beim pauschalen anscheinend schon
und das ist auch die Info, die ich im November von der AK bekommen hab..ich habs aber auch nicht so gemacht..ich hab bis zum 2. Geburtstag meiner Kleinen kbg bezogen und ab dann arbeitslosengeld - gekündigt hab ich im oktober schon
aber die info war auch seitens der ak da, dass es kein problem sein sollte wenn mand ie zuverdienergrenze nicht überschreitet .. natürlich braucht man die Kinderbetreuung, sonst kann man ja keine Arbeit suchen
also wenn du wirklich auf ARbeitssuche gehst, geht das schon
aber bitte.. die AK kann da am besten helfen
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Bei der Pauschale gibt es auch einen %Satz den man dazuverdienen darf, das wird wohl auch der Höhe des ALG entsprechen.
Würde mich da direkt vom AMS beraten lassen…
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Ich habe mich jetzt mal angemeldet. Laut Ögk darf ich mich ganz normal anmelden beim ams und nicht mehr bekommen als die Zuverdienstgrenze, also die 18000
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Wenn ja, sollte es kein Problem sein.
Auf der AMS Homepage steht:
Wann können Sie gleichzeitig Kinderbetreuungsgeld und Arbeitslosengeld beziehen?
Sie haben nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie dem Arbeitsmarkt ohne wesentliche Einschränkung zur Verfügung stehen. Das bedeutet: Ihr Kind wird nachweislich betreut – z. B. in einem Kindergarten, Hort oder bei einer Tagesmutter.
https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/geld-vom-ams/arbeitslosengeld
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Jetzt mit der neuen Sozialhilfe kenn ich die Regeln nicht genau aber vom KBG alleine könnte eine Alleinerzieherin mit kleinem Kind ja nicht leben.
Wenn man sich arbeitssuchend meldet und eine Betreuung nachweist kann man aber auch in Kurse gesteckt werden.
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Das Arbeitslosengeld wird mit den Faktor 1,15 multipliziert und wenn das den Betrag von 18000 nicht überschreitet, braucht man nichts zurückzahlen.
Bsp: Du bekommst 1000€ Arbeitslosengeld
1000*1,15*12=13800€
Also ist es noch unter der Zuverdienstgrenze und man muss nichts zurückzahlen
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ja ich habe mich bei der ÖGK informiert! Das Arbeitlosengeld bekommst du ganz normal. Anders ist es natürlich wenn du Notstandshilfe beziehst
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