Schwanger mit 2. Kind während Karenz

Hallo,

Ich bin mit meinem zweiten Kind jetzt in der 12.SSW und habe ein paar finanzielle Fragen.

Ich bin noch bis zum 6.9. In Karenz mit meinem ersten Kind und müsste somit vom 7.9. bis 28.9. ca. 16 Tage arbeiten. Bis zum 7.9. bekomme ich auch noch KBG.

FALL 1: Falls ich in den Frühmutterschutz geschickt werde, bekomme ich da dann Wochengeld?

FALL 2: Meine Chefin hat mir eine Dienstfreistellung angeboten, aber konnte mir nicht wirklich sagen, ob diese bezahlt ist oder nicht. Bekomme ich da dann das Gehalt für die 16 Tage? bzw. bin ich da beim Arbeitgeber versichert? Und würde ich mit der Dienstfreistellung nach den 16 Tagen dann Wochengeld bekommen?


Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Liebe Grüße

Kommentare

  • @hansa92 Ich würd mich an deiner Stelle bei der AK oder der Krankenkasse informieren, einfach anrufen - die können dir sicher weiterhelfen
  • @hansa92 Ich würd mich an deiner Stelle bei der AK oder der Krankenkasse informieren, einfach anrufen - die können dir sicher weiterhelfen

    Ich hatte die AK angerufen, aber die konnten mir nur sagen, dass ich unbedingt keine Dienstfreistellung nehmen sollte, da ich sonst kein Wochengeld bekomme. Oder ich mein KBG und Karenz einfach verlängern. Aber verlängern möchte ich persönlich nicht.
  • itchifyitchify

    5,243

    bearbeitet 7. 05. 2021, 11:28
    @hansa92 hast du eaKBG oder Konto?
    Wenn du in vorzeitigen Mutterschutz kommst müsstest du Wochengeld bekommen.
    Falls deine Chefin sowas wie unbezahlten Urlaub meint dann würde ich das wirklich nicht machen weil du ums Wochengeld umfällst. Da würde ich die paar Tage arbeiten gehen damit du wieder Wochengeld bekommst.
    Falls du das KBG Konto hast und noch nicht die volle Laufzeit ausgeschöpft hast könntest du das auch um die 16 verlängern (ist dann halt pro Tag weniger) damit du Wochengeld kriegst.
    Wann wird denn das große Kind 2?
  • @hansa92 na dann hast du doch deine Antwort:
    wenn du die Dienstfreistellung nimmst, bekommst du kein Wochengeld

    für den 1. Fall mit dem vorzeitigen Mutterschutz kann ich dir nur sagen, dass es dafür einen (guten) Grund braucht.

    Wieso gehst du die paar Tage nicht arbeiten? Wäre vermutlich die beste Lösung
    melly210
  • @hansa92 na dann hast du doch deine Antwort:
    wenn du die Dienstfreistellung nimmst, bekommst du kein Wochengeld

    für den 1. Fall mit dem vorzeitigen Mutterschutz kann ich dir nur sagen, dass es dafür einen (guten) Grund braucht.

    Wieso gehst du die paar Tage nicht arbeiten? Wäre vermutlich die beste Lösung

    Ich würde gerne gehen, habe nichts dagegen. Nur meine Chefin meint, dass wäre alles zu viel Papierkram, weil sie bereits jemanden an meiner Stelle haben, als Karenzvertretung.

    Naja schauen wir mal.
  • itchify schrieb: »
    @hansa92 hast du eaKBG oder Konto?
    Wenn du in vorzeitigen Mutterschutz kommst müsstest du Wochengeld bekommen.
    Falls deine Chefin sowas wie unbezahlten Urlaub meint dann würde ich das wirklich nicht machen weil du ums Wochengeld umfällst. Da würde ich die paar Tage arbeiten gehen damit du wieder Wochengeld bekommst.
    Falls du das KBG Konto hast und noch nicht die volle Laufzeit ausgeschöpft hast könntest du das auch um die 16 verlängern (ist dann halt pro Tag weniger) damit du Wochengeld kriegst.
    Wann wird denn das große Kind 2?

    Konto und mein erstes wird nächsten April 2 Jahre.
  • @hansa92 wenn du bis September beantragt hast dann muss sie dich nehmen für die Tage. Wenn du eh das KBG Konto hast und noch Anspruch auf Karenz dann wäre es auch möglich beides bis zum neuen Mutterschutz zu verlängern. Du fällst um kaum Geld um, musst dich nicht reinsetzen ohne dass es was zu tun gibt und deine Chefin wird wahrscheinlich froh drum sein. Also eine der 2 Möglichkeiten würde ich nehmen, aber nicht unbezahlt freistellen lassen.
  • Bist du in einem Beruf mit sozialen Kontakten/Pflege/körpernaher Umgang mit anderen? Dann könnte deine Chefin ev. für die 16 Tage eine Coronafreistellung beantragen, falls diese verlängert wird? @hansa92
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