Wochengeld auch für Arbeitslose?
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Kommentare
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lg
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Anspruch auf Wochengeld haben ausschließlich weibliche Personen, die einen Verdienstentgang erleiden.
Wochengeld erhalten unter anderem:
Weibliche Versicherte (z. B. Arbeiterinnen, Angestellte, Vertragsbedienstete)
Bezieherinnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)
Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld, wenn Sie beim aktuellen Kinderbetreuungsgeldbezug bereits Wochengeldanspruch hatten.
Selbstversicherte bei geringfügiger Beschäftigung
Freie Dienstnehmerinnen
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wenn Du beim AMS arbeitssuchend gemeldet bist, jedoch KEIN AMS-Geld (Arbeitslose bzw. Notstand) bekommt, zb weil das Partnereinkommen eingerechnet wird oder Du zuwenig Versicherungsmonate hat, um AMS-Geld zu bekommen, dann bekommst Du KEIN Wochengeld, sondern ab der Geburt - Kinderbetreuungsgeld (und ab diesem Zeitpunkt mit dem KBG kranken- und pensionsversichert) und Baby krankenversichert.
absolutes Beschäftigungsverbot von 8 Wochen vor der Geburt gilt natürlich auch hier - nur es gibt KEIN Geld...
- GKK ist dann ab Geburt mit KBG zuständig
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nachtrag: war beim AMS gemeldet