Karenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung

Hallo,

die Suche führt mich leider nicht wirklich zu den Antworten, versuche es daher mit einem neuen Thread.
Meine Frau und ich sind uns nicht sicher, ob wir es richtig verstanden haben:

- meine Frau ist geringfügig beschäftigt (10h / Woche), noch. Nachdem der Arbeitgeber weiß, dass sie schwanger ist, möchte er das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auflösen. Sie muss in der Arbeit schwer heben, es soll kein Risiko eingegangen werden, wir sehen das auch so. Bei geringfügiger Beschäftigung gibt es ohnehin keinen Anspruch auf Karenzgeld, weil nicht krankenversichert. Er hat angeboten jederzeit in den Job zurückkehren zu können.
- meine Frau ist bei mir mitversichert. Daraus entsteht der Karenzgeldanspruch, korrekt?
- dh. meine Frau beantragt ganz normal das Karenzgeld. Die Höhe wird von meinem Gehalt berechnet, weil sie ja bei mir mitversichert ist, korrekt?

Sehen wir das richtig oder liegt hier irgendwo ein Denkfehler/Haken?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Lg Thomas

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