Hallo ihr Lieben,
bitte steinigt mich nicht; ich bin zum ersten mal schwanger und auch nach gefühlten 5 Stunden nachlesen und googeln bin ich noch immer nicht viel schlauer :-D
Ich habe aktuell noch ca. 45 Urlaubstage und am 01.06 meinen ET - das heißt, dass ich nur noch bis April arbeiten muss und danach in den Mutterschutz geschickt werde.
Jetzt frage ich mich aber, was mit meinen restlichen Urlaub passiert? Ausbezahlt wurde da bei uns noch nie was.
Muss ich den vorher verbrauchen oder verfällt der?
Habe gelesen, dass man den auch an den Mutterschutz anhängen kann und erst danach KBG bezieht - stimmt das? Das heißt, ich müsste mir hier dann genau ausrechnen, ab wann ich KGB beziehen möchte?
Wie sieht es eigentlich in der Karenz mit dem Urlaub aus - bekommt man da noch welchen dazu oder steigt man dann quasi wieder mit "0" ein?
Danke!
lg Carina
Kommentare
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Ich würde dir empfehlen dass du die arbeiterkammer kontaktierst, die beraten kostenlos und kompetent wie es in deiner situation am besten für dich wäre! Alles gute!
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Beim ersten Kind hab ich den Urlaub dann anschließend an den Mutterschutz verbraucht weil mein Mann da in Karenz war, somit waren wir gleichzeitig zu Hause.
Beim 2. Kind hab ich ca. 4 Wochen übrig gehabt die hab ich dann nach der Karenz verbraucht weil ich nur bis zum 1. Geburtstag KBG hatte und dann eben 1 Monat daheim war um in die Krippe einzugewöhnen .
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Ich habe nur irgendwo gelesen, dass der Urlaub nach 2 Jahren verfällt und man dann auch aufpassen muss, wegen den KBG.
Deshalb war ich mir nicht sicher, ob ich den Urlaub dann einfach an den MuSchu anhängen kann und trotzdem schon KGB beziehen kann oder wie das dann eben läuft :-)
Auch würde ich es schade finden, wenn dann die 40 Urlaubstage eigentlich an Wert verlieren, wenn man dann danach nur noch TZ arbeiten geht...
Alles nicht so einfach!
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Nach dem Mutterschutz bringt bei eaKBG nichts weil du das KBG dann später starten lassen musst und es aber trotzdem nur bis zum 1. Geburtstag läuft. Eine super Möglichkeit ist aber den Urlaub zu nehmen wenn der Papa in Karenz ist oder nach dem KBG noch die Tage Vollzeit angestellt zu sein (halt im Urlaub) bevor du auf Teilzeit wechselst.
Mit dem Verfallen kenn ich mich nicht aus, ich war nicht so lange weg, dann besser vorher noch verbrauchen.
Und du musst aufpassen ob du wirklich so viele Tage hast. Oft kriegt man ja am 1.1. alle fürs ganze Jahr aber du bist ja kein ganzes Jahr mehr dort. Es gilt nur die Zeit bis Ende Mutterschutz
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Eigentlich hatte ich vor eaKBG zu nehmen, werde jetzt aber wahrscheinlich doch die Pauschalvariante wählen (wenn ich dann dort ein Jahr beantrage, kommt es so ca. aufs gleiche hinaus)
Der Papa wird definitiv nicht Karenz gehen.
Ich möchte quasi 1 Jahr lang Geld beziehen aber natürlich länger in Karenz bleiben, das heißt somit auch, dass ich schon früher wieder geringfügig nebenbei arbeiten möchte (ist auch schon so abgeklärt) und da habe ich eben Angst, dass ich dann davor schon auf Teilzeit wechsle und somit mein Urlaub nur noch halb so viel wert ist.
Urlaubsanspruch bekommt man (meines Wissens) in voller Höhe, Karenzzeit und Mutterschutz führen da zu keiner Änderung (steht auch so auf der WKO-Seite)
Ich glaube ich muss da echt einen Termin bei der AK machen
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Nicht, dass du dann mit Urlaub rechnest, den du überhaupt nicht hast.
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"Nach sechs Monaten ist voller Urlaubsanspruch gegeben. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres bereits in voller Höhe."
Ich dachte damit hätte sich das erledigt
Das heißt, dass ich dann eigentlich gar keinen vollen Urlaub bekomme sondern dementsprechend die Tage von der Karenz abgezogen werden..
Man lernt nie aus - danke euch!
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Am besten wirklich einen Termin ausmachen, damit nichts verloren geht! Alles Gute noch!
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es wird sich gerade bei jenen ausgehen, die "wenig verdienen"
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Die 16200/Jahr bzw 1250 brutto/Monat gilt nur für das Kindergeldkonto
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Hab das jetzt damit verwechselt wenn man laufend also jedes Monat was dazuverdienen würde.
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