Restlicher Urlaub - Mutterschutz

Hallo ihr Lieben,

bitte steinigt mich nicht; ich bin zum ersten mal schwanger und auch nach gefühlten 5 Stunden nachlesen und googeln bin ich noch immer nicht viel schlauer :-D

Ich habe aktuell noch ca. 45 Urlaubstage und am 01.06 meinen ET - das heißt, dass ich nur noch bis April arbeiten muss und danach in den Mutterschutz geschickt werde.
Jetzt frage ich mich aber, was mit meinen restlichen Urlaub passiert? Ausbezahlt wurde da bei uns noch nie was.
Muss ich den vorher verbrauchen oder verfällt der?
Habe gelesen, dass man den auch an den Mutterschutz anhängen kann und erst danach KBG bezieht - stimmt das? Das heißt, ich müsste mir hier dann genau ausrechnen, ab wann ich KGB beziehen möchte?

Wie sieht es eigentlich in der Karenz mit dem Urlaub aus - bekommt man da noch welchen dazu oder steigt man dann quasi wieder mit "0" ein?

Danke!
lg Carina

Kommentare

  • LisaLisaLisaLisa

    2,272

    bearbeitet 6. 02. 2018, 10:47
    Also der urlaub verfällt nicht, du bekommst den nicht verbrauchten urlaub dann wieder wenn du nach der karenz zum arbeiten anfangst. Aber 45 urlaubstage sind natürlich eine nummer! Kannst du vielleicht etwas früher zuhause bleiben und den urlaub vor dem mutterschutz konsumieren? Der urlaub wird für dieses jahr ausserdem bis zum ende des mutterschutzes aliquotiert, in der karenz baut man dann keinen urlaub mehr auf. Urlaub nach dem mutterschutz nehmen wäre auch eine option, allerdings kann es da zu peoblemen kommen wenn du gleichzeitig das einkommensabhängige kinderbetreuungsgeld nimmst (bei der pauschalvariante nicht).
    Ich würde dir empfehlen dass du die arbeiterkammer kontaktierst, die beraten kostenlos und kompetent wie es in deiner situation am besten für dich wäre! Alles gute!
  • Hey ich hab 30 meiner Urlaubstage jetzt unmittelbar vor dem Mutterschutz, bin den gesamten Feb im Urlaub und ab März im Mutterschutz 😉 wie LisaLisa sagt wird der bestehende Urlaub aliquotiert...meine Betriebsrätin hat mir daher geraten den Großteil vorher zu verbrauchen und nicht den gesamten Urlaub mit in den Mutterschutz zu nehmen
  • Ich hatte bei meiner SS auch noch ca. 6 Wochen Urlaub übrig. Ich hätte ihn entweder vorher verbrauchen oder mitnehmen können wenn ich nach der Karenz zurück komme.
    Beim ersten Kind hab ich den Urlaub dann anschließend an den Mutterschutz verbraucht weil mein Mann da in Karenz war, somit waren wir gleichzeitig zu Hause.
    Beim 2. Kind hab ich ca. 4 Wochen übrig gehabt die hab ich dann nach der Karenz verbraucht weil ich nur bis zum 1. Geburtstag KBG hatte und dann eben 1 Monat daheim war um in die Krippe einzugewöhnen .
  • Ich hab meinen gesamten Urlaub mit in die Karenz genommen und hab aktuell 26 Tage+ Überstunden. Am 9.2. bekomm ich nochmal 25 Tage dazu :) bin froh den Urlaub nicht verbraucht zu haben bevor ich in den MuSchu gegangen bin. Jetz brauch ich ihn öfters
  • Danke für eure Antworten!
    Ich habe nur irgendwo gelesen, dass der Urlaub nach 2 Jahren verfällt und man dann auch aufpassen muss, wegen den KBG.
    Deshalb war ich mir nicht sicher, ob ich den Urlaub dann einfach an den MuSchu anhängen kann und trotzdem schon KGB beziehen kann oder wie das dann eben läuft :-)

    Auch würde ich es schade finden, wenn dann die 40 Urlaubstage eigentlich an Wert verlieren, wenn man dann danach nur noch TZ arbeiten geht...

    Alles nicht so einfach!
  • @carina921 nimmst du eaKBG und wie lange willst du in Karenz bleiben?
    Nach dem Mutterschutz bringt bei eaKBG nichts weil du das KBG dann später starten lassen musst und es aber trotzdem nur bis zum 1. Geburtstag läuft. Eine super Möglichkeit ist aber den Urlaub zu nehmen wenn der Papa in Karenz ist oder nach dem KBG noch die Tage Vollzeit angestellt zu sein (halt im Urlaub) bevor du auf Teilzeit wechselst.
    Mit dem Verfallen kenn ich mich nicht aus, ich war nicht so lange weg, dann besser vorher noch verbrauchen.

    Und du musst aufpassen ob du wirklich so viele Tage hast. Oft kriegt man ja am 1.1. alle fürs ganze Jahr aber du bist ja kein ganzes Jahr mehr dort. Es gilt nur die Zeit bis Ende Mutterschutz
  • @itchify Das ist jetzt eben die Frage.
    Eigentlich hatte ich vor eaKBG zu nehmen, werde jetzt aber wahrscheinlich doch die Pauschalvariante wählen (wenn ich dann dort ein Jahr beantrage, kommt es so ca. aufs gleiche hinaus)

    Der Papa wird definitiv nicht Karenz gehen.
    Ich möchte quasi 1 Jahr lang Geld beziehen aber natürlich länger in Karenz bleiben, das heißt somit auch, dass ich schon früher wieder geringfügig nebenbei arbeiten möchte (ist auch schon so abgeklärt) und da habe ich eben Angst, dass ich dann davor schon auf Teilzeit wechsle und somit mein Urlaub nur noch halb so viel wert ist.

    Urlaubsanspruch bekommt man (meines Wissens) in voller Höhe, Karenzzeit und Mutterschutz führen da zu keiner Änderung (steht auch so auf der WKO-Seite)

    Ich glaube ich muss da echt einen Termin bei der AK machen :(
  • @carina921 da würde ich aber unbedingt genau nachfragen- soweit ich die Auskunft bekam hat man Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz- wie @itchify schon erwähnte und auch auf der AK Seite steht, dass während der Karenz KEIN Urlaubsanspruch entsteht.

    Nicht, dass du dann mit Urlaub rechnest, den du überhaupt nicht hast.
  • @carina921 Urlaubstage bekommst du zwar für den Mutterschutz aber nicht für die Karenz, also in deinem Fall ca bis Ende Juli oder August. Und ja lass dir einfach alles durchrechnen bei der AK
  • Oha, vielleicht habe ich das wirklich falsch verstanden.

    "Nach sechs Monaten ist voller Urlaubsanspruch gegeben. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres bereits in voller Höhe."

    Ich dachte damit hätte sich das erledigt =))
    Das heißt, dass ich dann eigentlich gar keinen vollen Urlaub bekomme sondern dementsprechend die Tage von der Karenz abgezogen werden..

    Man lernt nie aus - danke euch!

  • @carina921 ich habe die von dir gelesene Seite jetzt auch gefunden- einfach den Text zu Ende lesen ;) - da stehen dann auch die Punkte zur Verkürzung des Urlaubsanspruch- u.a. Mutterkarenzzeit. Und noch einen Punkt weiter unten zwecks Verjährung- dass sich die 2 Jahres Frist um die Karenzzeit verlängert.

    Am besten wirklich einen Termin ausmachen, damit nichts verloren geht! Alles Gute noch!
  • @carina921 Ich hatte gestern meinen letzten Arbeitstag vor Urlaub, Mutterschutz und Karenz. Bei mir ist das alles recht spontan gekommen, da ich bloß mit einem 5 tägigen Resturlaub von 2017 und ca 13 Tagen aliquoten Urlaubsanspruch für 2018 - bis Ende Mutterschutz - gerechnet hatte. Ein Vögelchen zwitscherte mir, dass ich den ganzjahres-Urlaubsanspruch habe, sofern ich ihn vor Beginn des Mutterschutzes (oder Karenz?) konsumiere. Ein Telefonat mit der Personalabteilung bestätigte mir das dann. Einzige Voraussetzung dafür: dein Vorgesetzter muss einverstanden sein. Hätte ich den Urlaub nicht jetzt schon genommen, wäre er mir im Nachhinein aliquotiert worden und ich würde einiges verlieren. So schnell kam ich von ca 18 auf 30 Urlaubstage. :D
  • man kann auch Urlaub und das einkommensabhängige KBG beziehen, muss man sich halt ausrechnen, ob es sich mit dem Zuveŕdienst ausgeht.
  • @sista2002 das kann sich kaum ausgehen weil die Grenze beim eaKBG sehr niedrig ist und wer wenig verdient wird nicht das eaKBG beziehen
  • also bei mir geht es sich aus. man muss das mit dem Rechner vom Ministerium rechnen, das ist nicht so leicht zu durchschauen, was vom Einkommen herangezogen wird.

    es wird sich gerade bei jenen ausgehen, die "wenig verdienen"
  • @sista2002 Das geht sich bei dir aus? Beim eakbG darf man nämlich nur Geringfügig (ca 420 Euro) im Monat dazuverdienen.
    Die 16200/Jahr bzw 1250 brutto/Monat gilt nur für das Kindergeldkonto
  • @Michi3456 Ja ich bin von 4.2. bis Ende März auf Urlaub. man darf ja 6800 Euro dazuverdienen und nur Monate, in denen den ganzen Monat KBG bezogen wird, fallen überhaupt in die Berechnung, dh Februar wird gar nicht berücksichtigt für die Zuverdienstgrenze
  • @Sista2002 ah ok dann geht es sich aus. Weil die restlichen Monate beziehst ja nur mehr KBG und kommst in Summe nicht über die 6800/Jahr.
    Hab das jetzt damit verwechselt wenn man laufend also jedes Monat was dazuverdienen würde.
  • @sista2002 die 6800 aber dividiert durch die Monate die man KBG bezieht in diesem Jahr. Also wenn das Kind im Sommer kommt ist die Grenze gleich viel niedriger. Da muss man schon aufpassen.
  • Ja, es kommt nur drauf an, wann das Kind auf die Welt kommt und auch ob man direkt mit Monatserstem in Urlaub ist oder nicht. Man muss es sich eben immer ausrechnen denke ich, weil man ja auch die Lohnsteuerbemessungsgrundlage heranziehen muss und nicht einfach das Gehalt.
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