Wochengeld bzw. eaKBG

bearbeitet 1. 09. 2017, 22:17 in Karenz & Rechtliches
Also ich war heute bei einem Kurs und irgendwie steige ich bei manchen Sachen noch immer nicht durch.
8 Wochen vor Geburt bin ich im Mutterschutz und bekomme Wochengeld. Wer beantragt dieses? Der AG oder ich bei der GKK?

8 Wochen nach der Geburt steht mir ja auch Wochengeld zu, muss das dann nochmals beantragt werden von mir, weil ich beantrage ja ab Geburt KBG, beides kann man ja nicht gleichzeitig bekommen. Beantrage ich also gleichzeitig Wochengeld und KBG und das bessere bekomme ich dann? Zumindest möchte ich nichts falsch machen, und durch Fehler irgendwas verlieren.

Bzw.wenn ich vor Geburt Wochengeld bezogen habe, was muss ich nach der Geburt übermitteln, wieder einen neuen Antrag oder nur Geburtsurkunde, KH-Aufenthaltsbestätigung und gegebenenfalls Kaiserschnitt Bestätigung?

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