Hey ihr Lieben
Ich hätte eine Frage und zwar...
Bin derzeit in karenz und hab das kbg 30+6 gewählt...ich habe derzeit mit meinen dienstgeber 1 Jahr karenz vereinbart und möchte mit Einhaltung der meldefrist 1 Jahr verlängern also insgesamt die vollen 2 Jahre(war damals zur Beratung bei der ak. Und die hat mir das so empfohlen...)ich habe mein Kind jzt auch schon im Kindergarten angemeldet dass er dann auch einen Platz hat wenn er 3 ist.
So nun zu meiner Überlegung...
Wenn ich ja nach 2 Jahren karenz Ende hab muss ich ja wieder arbeiten gehen...könnte natürlich um karenz Verlängerung ansuchen das aber längstens 6Monate? Das könnte ich mir vorstellen wird nicht so einfach sein da mein Chef und ich uns nicht im guten verabschiedet haben (er wollte mich im mutterschutz kündigen) ich wollte grundsätzlich auch nicht mehr in die Firma zurück gehen...wenn ich nun nach 2jahren karenz arbeitstelle wechsle brauche ich natürlich für das eine Jahr einen betreungsplatz! Kann mein Kind mit 2 1/2 auch schon in den Kindergarten? Oder in eine krabbelstube in der Zeit so einen Platz bekommt man ja nur wenn man einen Arbeitsplatz hat...wenn ich aber kündige bzw. Gekündigt werde würde uchvden dann verlieren?Hmmm irgendwie steh ich da Grad an...
Hat da wer eine Idee bzw. Plan für mich?
Glg.
Kommentare
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Unabhängig davon, ob du arbeitest oder arbeitslos gemeldet bist (hier musst du für 16h/Woche eine Betreuung vorweisen können), kannst du dich für eine Tagesmutter entscheiden.
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Mich würde es einfach auch mal interessieren wie das andere mamis machen...wenn sie 2 Jahre geh'n...mein Wunsch wäre es wenn ich bis zum Kindergarten zu Hause bleiben könnte bzw. Zumindest 2 1/2 Jahre...aber ich glaub da bleibt mir fast nur die Tagesmutter als alternative....und eben nur wenige Stunden arbeiten...das ich ihn nicht zu oft abgeben muss...
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Ob du den Platz verlierst wenn du arbeitslos wirst glaub ich eher ned. Man würde ja annehmen dass du dann einen neuen suchst/brauchst, aber das kannst ja sicher dann bei der Krabbelstube nachfragen.
Ich würd mich in deinem Fall mal um nen Krabbelstubenplatz od Tagesmutter umschauen und anmelden, besser du hast einen wenn du einen brauchst als eben nicht. Und für eine neue Arbeitsstelle bzw die Bewerbung um eine, ist es sowieso von Vorteil wenn nicht sogar absolut notwendig wenn du sagen kannst die Kinderbetreuung ist geregelt.
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Die Anmeldung ist nicht verbindlich. In Linz hat man aber nur Anspruch auf einen Platz wenn man mind. 20h arbeitet.
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Du kannst aber natürlich die 30 Monate sowieso zuhause bleiben, auch ohne Job. Bekommst ja kbg und bist dadurch eh versichert!
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danach gäbe es elternteilzeit, die dir auch wieder kündigungsschutz verschafft
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du könntest dich auch an einer uni einschreiben dann bist in ausbildung und hast anspruch auf einen platz ... je nach enrichtung musst nachweisen das du was abschließt das würd mir jz einfallen
i glaub die chancen das du aber unterm jahr einen Platz bekommst sind sehr gering - zumindest in wels ist das so und ich denk nicht das linz da besser ist.