Karenz und Arbeiten
Hey! Kostenlos & anonym
Deine Erfahrung fehlt noch
Bisher 169 Antworten – deine könnte die nächste sein.
Seit 2012 helfen sich bei BabyForum Eltern gegenseitig – vom Kinderwunsch bis zum Familienalltag. Registriere dich kostenlos und rede mit.
- Anonym & geschützt Nur mit Nickname, ohne echten Namen.
- Schnelle Antworten Oft schon nach wenigen Minuten, auch nachts um drei.
- Moderiert & entspannt Freundlicher Umgang, keine unangebrachte Werbung.
- Produkttests & Gewinnspiele Teste neue Produkte und mach bei Gewinnspielen mit.
Jetzt kostenlos registrieren
Schon dabei? Anmelden
Kostenlos und ohne Abo. E-Mail, Nickname, Passwort – fertig.
Kommentare
858
858
858
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) hat inzwischen die Sozialhilfe in allen Bundesländern ersetzt.
Wer hat Anspruch auf die Mindestsicherung?
Bevor man die Mindestsicherung bekommt, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bis nur mehr 4.139,13 € (2015) übrig sind. Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen - außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.
Anspruch haben Personen, die
hilfsbedürftig sind, d.h. deren Haushaltseinkommen unter den Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung liegen
ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren dauernden Aufenthalt in Österreich haben
deren jeweiliger Bedarf nicht durch eigene Mittel gedeckt werden kann
und bei denen Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft besteht.
Ausnahmen: Wer nicht arbeitsbereit sein muss:
Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben
Menschen mit Betreuungspflichten für Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern keine geeignete Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist
Personen, die Betreuungsleistung gegenüber Angehörigen haben, die ein Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen
Personen, die Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerstkranken Kindern leisten
Personen, die in einer bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnenen und zielstrebig verfolgten Erwerbs- oder Schulausbildung stehen (ein Studium zählt hier nicht dazu)
So viel Geld bekommen Sie
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung besteht aus 2 Teilen: 620,87 € Grundbetrag und 206,96 € Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 827,83 €
Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5 fachen Betrag: 1.241,74 €
Für Kinder gibt es jeweils 149,01 €, in manchen Bundesländern gibt es eine Anpassung dieser Leistung ab dem 4. Kind.
Je nach Bundesland können höhere Beiträge sowie Ergänzungsleistungen ausgezahlt werden, z.B. wenn die tatsächlichen Wohnkosten höher sind.
Einkommen, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen u. ä. werden jeweils angerechnet und reduzieren den Anspruch.
MINDESTSICHERUNG ZURÜCKZAHLEN?
Wer den (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben schafft, muss die vorher bezogene Mindestsicherung nicht zurückzahlen.
858
152
1,620
Ich hab im okt. 2014 meinen sohn bekommen. hab die variante 20+4 genommen u bin offizziell bis mitte juni 2016 zuhause.
jetzt ab nov geh ich in meine firma geringfuegig bis ende april arbeiten. Allerdings hat mich der chef gefragt ob ich nach der karenz (juni 2016) wieder zurueck arbeiten komme.
eigtl wollen wir ein 2. Wunder. Bis jetzt hats nicht geklappt.
Ich hab gesagt wahrscheinlich ja aber ich weiss nicht was sich bis juni 2016 ergeben wird Wg kindergarten eingewoehnung u so (ersoll ab herbst in kindergarten). Ich wollt mich nicht festlegen darauf dass ichdirekt zurueck kann.
Was is wenn ich inzwischen noch mal ss werde u nicht zurueck kann sondern laenger in karenz gehe bzw bis ende karenz 1 in mutterschutz gehe. Ich frag mich dann ob ich mich beim chef deswegen rechtfertigen muss weil ich noch ein kind bekommen sollte.
bis jetzt bin ich nicht ss geworden aber wie seht ihr das? Kann ich dann problemlos weiter karenz gehen od nicht? soll ich es den chefs im falle des falles gleich sagen od erst mit der bestaetigung des fa? und soll ich dann sagen dass ich es vorher nicht wusste? Wie soll ich mich erklaeren? Ich mein es kann auch sein dass ich dann im sommer zurueck bin arbeite normal u dann ss werde wieder? Wie seht ihr das? ratschlaege wie ich den umstand dann rechtfertige bzw erklaere?
2,633
326
1,620
Also egal was kommt u wie es sich ergibt. Ich geh wohl fix ab Juli in die Firma wieder arbeiten (evtl sogar wie vorher 38,5 Stden egal ob ich Kindergartenplatz habe od nicht -derzeit is Papa vom Kleinen zuhause).
Sollte ich bis Juni/Juli ss werden (oder erst ab da) is es mir auch egal. Dann arbeite ich halt bis zum naechsten Mutterschutz (mit evtl egt 28.3. waere dieser ab 1.2.2017). Und fertig. Dann is es egal ob ich noch mal in Karenz gehe u dann eine kuerzere Zeit nehme (evtl 15 Monate wg mehr geld
Was denkt ihr? derzeit bin ich nicht ss u Kinder kommen wies wollen. 2. Wunder wollen Schatz u ich definitiv.
22
Und ist dieser dienstvertrag dann auch befristet bis ende der 'karenz'?
Wenn ich keinen arbeitgeber habe ist es ja egal wo und bei wem ich arbeite oder? (Unter einhaltung der zuverdienstgrenze natürlich)
Steh a bissal am schlauch
10,139
Du kannst dir also nach geburt und ende Mutterschutz problemlos einen Job suchen sofern du eben auf die zuverdienstgrenze vom kbg aufpasst.
22
48
16,197
10,139
Oder sowieso immer möglich - einvernehmlich soweit beide einverstanden sind.
16,197
Wie funktioniert dieser Mutterschaftsaustritt? Gibt es Nachteile?
22
48
22
Gibts da eine frist wie lang man sich mit dem mann mitversichern lassen kann? Hab mal gehört wenn man zu lange mitversichert ist und sich dann arbeitslos meldet wird was vom arbeitlosengeld abgezogen oder irgendwie so.. stimmt das?