Hii Mamis und Bald-Mamis
Ich hab mal ne frage an euch...
Mein Situation Anfang des Jahres war etwas schwierig und deswegen bin ich auf mindestsicherung (vollbezug) angewiesen. Hab eben weil ich grad aus der Schule raus bin etc keinen Anspruch auf ALG...ähm hab ich jetzt trotzdem Anspruch auf wochengeld?? Oder nicht? Wie sieht das aus?
Also soweit ich das verstanden habe, bekommst du wenn du keinen Anspruch auf ALG hast auch kein Wochengeld Aber am besten du rufst morgen einfach mal auf der AK an, die können dir das sicher sagen.
hmm also ich habs anders verstanden - auch hier https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082100.html steht dass du schon wochengeld bekommst, sich das aber eben am alg bzw mindestsicherung orientiert und nicht am einkommen... also ich bin keine expertin auf dem gebiet, aber ich denke du bekommst eins ! :-)
zitat "Bezieherinnen einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) erhalten grundsätzlich das Wochengeld in der Höhe von 180 Prozent der zuletzt bezogenen Leistung.".... hmm ob das auf die mindestsicherung auch zutrifft? ...
Eben deswegen bin ich ja verwirrt. Es steht auch immer wieder Pflichtversicherung - wer eine hat, hat Anspruch auf wochengeld, und die BMS fällt unter Pflichtversicherung nach der Sozialversicherung...und im Internet find ich keine klaren aussagen dazu.
Am AMS hat man mich als arbeitsunfähig abgeschrieben, und gemeint, ich solle frühzeitig in wochenhilfe gehen und wochengeld beantragen, aber ohne Grund keine vorzeitige wochenhilfe ... Bzw hab ich ja sowie kA ob ich Anspruch hab auf WG weil ich irgwo gehört hab, bei BMS gäbs das nicht, laut AMS gäbs das schon...heute auf der ma40 gäbs überhaupt keine Antwort auf diese frage [-(
zitat "Bezieherinnen einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) erhalten grundsätzlich das Wochengeld in der Höhe von 180 Prozent der zuletzt bezogenen Leistung.".... hmm ob das auf die mindestsicherung auch zutrifft? ...
Stimmt wenn sie ALG beziehen würde dann hätte sie schon Anspruch aber eben weil sie keinen Anspruch auf ALG hat, hätte ich es so verstanden das sie keinen Anspruch auf Wochengeld hat...aber auch bin kein Experte auf dem Gebiet
Jap hab ich auch gelesen, is aber von letzten Sommer und wurde angeblich diesen Februar geändert. Hab jetzt noch das gefunden
"Ausbau mindestsichernder Elemente im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Anhebung der Nettoersatzrate und großzügigere Anrechnungsbestimmungen von Partnereinkommen bei NotstandshilfeempfängerInnen)"
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http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-12596.html
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Am AMS hat man mich als arbeitsunfähig abgeschrieben, und gemeint, ich solle frühzeitig in wochenhilfe gehen und wochengeld beantragen, aber ohne Grund keine vorzeitige wochenhilfe ... Bzw hab ich ja sowie kA ob ich Anspruch hab auf WG weil ich irgwo gehört hab, bei BMS gäbs das nicht, laut AMS gäbs das schon...heute auf der ma40 gäbs überhaupt keine Antwort auf diese frage [-(
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Stimmt wenn sie ALG beziehen würde dann hätte sie schon Anspruch aber eben weil sie keinen Anspruch auf ALG hat, hätte ich es so verstanden das sie keinen Anspruch auf Wochengeld hat...aber auch bin kein Experte auf dem Gebiet
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http://www.parents.at/forum/archive/index.php/t-782451.html
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"Ausbau mindestsichernder Elemente im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Anhebung der Nettoersatzrate und großzügigere Anrechnungsbestimmungen von Partnereinkommen bei NotstandshilfeempfängerInnen)"
http://www.bmask.gv.at/site/Soziales/Bedarfsorientierte_Mindestsicherung/Haeufig_gestellte_Fragen/
Fällt meines Verständnisses nach jetzt dich ins alvg?! Da werd ich morgen nicht um die Warteschleifen herum kommen und anrufen müssn :S
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