Mein Name oder sein Name??
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Kommentare
235
Also bei uns.wird des.baby meinen nachnamen erhalten.
wieso sollte es finanziell auswirkungen.haben.welchen.namen.das kind.hat??
ich wuerds komisch finden.wenn mein kind.ned.meinen.namen.haette.
die.erste tochter.von meinem freun d hat seinen namen(ist aber auch ein.unvrhieratetes kind)...lebt aber.bei der mutter...und.naja is schon komisch..find.ich halt
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Und Finanziell hat das ja keine Auswirkung und auf die e-card auch net egal wie des Kind heißt es ist bei der Mutter mitversichert und hat seine eigene e-card.
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wir möchten nämlich nächstes spätestens übernächstes jahr heiraten und dann müssten wir im nachhinein de ganzen dokumente und papiere wieder ändern lassen daher werden wir schauen das wir das gleich von anfang an seinen namen nehmen
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und.falls ma wirklich heiraten dann is mir der aufwand.und.dienkosten.mit.den.dokumenten.egal...aber so waer es fuer mich als.mutter komplett ein mulmiges gefuehl wenn mein kind den.namen.meines.freundes hat.
wie es wohl der ex freundin von meinem freund.ergehen.mag....ihre tochtr hat ja dem namen von ihrem ex....und jetzt hat sie auch noch ihr zweites kind.bekommen...und.dieses wird.ja wieder nen.anderem.namen haben...aber jo jede mutter handhabt das anders.
1,113
daher machen wir des gleich mit den namen ich finde des gar nicht komisch oder mulmig das die kinder seinen namen tragen
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ja jeder hat das bissl anders.
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aber andererseits falls wir mal heiraten sollten.... müss ma alles wieder umschreiben lassen die ganzen dokumente usw.
naja aber egal
werd meinen namen nehmen
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Grundsatz:
wenn es ehelich geboren ist - Familienname - Name des Vaters - außer es wurde bei der Hochzeit!!!! der Eltern was anderes festgelegt, dass die Kinder einen anderen Namen erhalten (Name der Mutter)
wenn es unehelich geboren ist (Mutter ist ledig, geschieden, verwitwet) - Nachname, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes trägt
wählen kann man da nix!
später:
durch nachträgliche Heirat ist Änderung möglich
Antrag auf Änderung des Familiennamens ist möglich, kostet aber mehr und muss eine gute Begründung enthalten, warum das geschehen soll.
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wenn es unehelich geboren ist (Mutter ist ledig, geschieden, verwitwet) - Nachname, den die Mutter bei ihrer eigenen Geburt trug
das waren solche Namenkonstruktionen denkbar:
Die geschiedene Frau Mair, geborene Frau Hofer bekommt ein Kind vom Herrn Huber.
Nachnamen:
Vater: Huber
Mutter: Mair
Kind: Hofer
HEUTE: - gilt dieser Grundsatz
wenn es unehelich geboren ist (Mutter ist ledig, geschieden, verwitwet) - Nachname, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes trägt
Die geschiedene Frau Mair, geborene Frau Hofer bekommt ein Kind vom Herrn Huber.
Nachname:
Vater: Huber
Mutter: Mair
Kind: Mair
Interessant ist, das der Name "Mair" weitergegeben wird, ohne dass der Ex irgendwas mit diesem Kind zu tun hat - der Ex kann auch nichts dagegen tun - Mutter und Kind haben einen gleichen Familiennamen - und das hat Vorrang.
Der Nachname des unehelichen Kindesvater wird NIE bei der Geburt an das Kind vergeben.
Denkbar ist nur später eine eventuelle Namensänderung, bei dem aber gute Gründe angeführt werden müssen, warum das stattfinden sollte und das ist auch mit höheren Kosten verbunden.
235
man kann den nachnamen.sehr wohl aussuchen!
hab ich auch in anderen.foren schon gelesen
48
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Wenn Sie wollen, dass Ihr unehelich geborenes Kind den Familiennamen des Vaters führen soll, besteht – sofern zwischen Ihnen und dem Vater diesbezüglich Einvernehmen herrscht – nach der Beurkundung der Geburt
und der Anerkennung der Vaterschaft
die Möglichkeit bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine entsprechendeNamensänderung
zu beantragen.
quelle:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.081100.html
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steht doch auch bei help.gv, dass Du gepostest hat "nach der Beurkundung der Geburt" etc.
- das heißt das Kind kriegt mal einen Namen, nämlich den, die Mutter bei der Geburt des Kindes trägt, und dieser Kindername kann dann unter gewissen Voraussetzungen geändert werden
Der Nachname des unehelichen Kindesvater wird NIE direkt nach der Geburt an das Kind vergeben.
.
Da haben die hat später einen Antrag gemacht - aber der Geburtsname des Kindes ist ursprünglich der der Mutter!
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schlussendlich is beides moeglich...mama oder vater!
das eine geht automatisch(mama) das ander auf antrag(vater)
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lg andrea
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Meine beiden Kinder haben meinen Namen, da ich nicht vorhabe zu heiraten und auch wenn ich heiraten werde, werde ich den Namen nicht aufgeben, sondern mein Mann müsste meinen Namen annehmen. So ersparen wir uns auch alle Dokumente umzuschreiben.
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meins bekommt auch den Namen vom Papa - möchte mir auch das umschreiben ersparren wenn wir heiraten - und ich glaub wenn man immer dran denkt das was schief gehen kann - darf man gar kein Kind miteinander bekommen - da ist der Name doch egal! ich bekomme ein Kind mit meinem Partner weil ich an unsere Liebe glaube und mit ihm zusammen bleiben und irgendwann heiraten will :-)
Aber egal wie - hauptsache die Zwerge sind gesund und werden gliebt - da ist der Name wurscht!
lg tina