Kinderbetreuungsgeld - Der finanzielle Vergleich (KBG)
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Kommentare
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Ich hoffe mir kann von euch wer helfen.
Ich bekomme im Moment das Einkommensabhängige kbg ... Bleibe aber 2 Jahre in Karenz.
Der Plan ist dass ich vor dem 2. Geburtstag wieder in Mutterschutz gehe und so wieder das eaKBG bekomme.
Wenn ich aber jetzt im zweiten Jahr doch wieder Teilzeit arbeiten gehe und dann trotzdem vor dem zweiten geb in Mutterschutz gehe ... Steht mir dann das eaKBG wieder zu oder nicht?
Danke für eure Hilfe.
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Vollzeit gearbeitet von 1/2010 bis 6/ 2013
Eakbg bis 8/2014 danach Teilzeit arbeit
erfolgt die Geburt nun in 2015 wird das wochengeld vom Teilzeit Geld berechnet und das neue eakbg aufgrund der günstigkeitsrechnung von 2012er Gehalt (volles Jahr ohne kbgbezug)
Erfolgt die Geburt erst 2016 geht sich das nicht mehr aus weil nur die letzten 3 Jahre angeschaut werden und dann ist es automatisch das drittletzte Jahr welches zum vergleich genommen wird
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Da sie aber eventuell arbeiten gehen möchte nach dem Jahr ist das eben eine andere Regelung.
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Nur wenn ich das zweite Jahr ohne Bezug daheim bleibe, die Karenz bis zum zweiten Geburtstag aufrecht ist, und ich bis dahin in Muschu gehe, bekomm ich ja auch das eaKBG ... Nur halt kein wochengeld. Zumindest lese ich das so beim bmwfi unter a
Ich meine damit dass man nicht bis Ende eaKBG schwanger sein muss ... Man hat ein paar Monate zeit
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@ilovemybaby der antrag fürs neue eakbg muss noch 2017 gestellt werden - also sollte da auch die Geburt erfolgen, ist also nicht ganz egal wann 2017 ;-) aber sonst - ja!
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die finanzielle seite ist ja nur ein aspekt - bleibt ja immer noch die frage wenn man so kurzfristig umplant wo das Kind dann betreut wird, so ein kindergartenplatz braucht ja im Normalfall etwas vorlaufzeit
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@claudsch1980 das stimmt schon. Aber wir wollen sowieso einen kurzen Abstand weil wir beide nima die jüngsten sind ... Und die Kinderbetreuung ist auch schon organisiert falls ich doch dazwischen arbeite.
Danke für die rasche Hilfe!!
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und ob es da mit reingerechnet wird hängt davon ab ob du eine "echte" seg zulage hast oder eine freiwillige, weißt du das!?
da fragst du vielleicht am besten in deiner personalverrechnung nach, die können dir das bestimmt beantworten
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Es ist eine Gefahren- und Erschwernis Zulage. Glaube dass es eine "echte" ist. Aber sonst frag ich nochmal nach. Sind immerhin €150. Macht doch einen unterschied.
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wenn es eine freiwillige ist (also mehr eine aufwandsentschädigung zb) dann wird es nicht reingerechnet
deshalb mein tipp - am besten im personalbüro nachfragen, da die ja deine wochengeld berechnung ausfüllen müssen sie wissen ob ja oder nein :-)
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Schmutz erschwernis gefahrenzulage sind echte zulagen
ebenso wie funktionszulagen
sofern es so im Dienstvertrag steht.
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Bei meinem Mann sind die 16.200 kein Problem. Aber wenn ich mal bei mir rechne Familienbeihilfe + KBG (selbst bei der längsten Variante) komm ich ja schon auf über 6400 im Jahr :-/ Oder zählen KBG und Familienbeihilfe nicht zum "Einkommen"?
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Aso das ist dann natürlich super. Dankeschön
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Ich interessiere mich für das Einkommensabhängige kbg. Wenn ich mich nach 12 Monaten bei meinen Ehemann mitversichere, müssen wir 1. den selben Hauptwohnsitz haben? 2. kann ich nach 30 Monaten mich arbeitslos melden?
Ich hatte nur einen befristeten Vertrag und daher keinen Job nach der Karenz. Möchte mich aber nich nach 12 Monaten arbeitslos melden da ich ja dann noch bei meinen Kind bleiben möchte.
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ich hab das zwar jetzt schon zig mal gelesen, bin aber trotzdem noch unsicher wie das mit dem eaKBG beim zweiten Kind ist...
Unser Sohn ist im August 2015 geboren, Karenz hab ich bis April 2017, jedoch das eaKBG-Modell...
Wann habe ich beim zweiten noch Anspruch auf eaKBG, bzw wie verhält sich das wenn ich geringfügig arbeiten gehe?
Danke schon mal!
LG Corina
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Hab am 07.01.14 in der Firma angefangen.
Am 28.12.14 kam meine Tochter zur Welt.
Ich bin bis 27.12.16 in Karenz.
Was wäre, wenn ich jetzt vor Ablauf der Karenz wieder schwanger werde und zB 2 Monate Teilzeit arbeiten gehe. Falle ich dann in die Günstigkeitsrechnung?
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So wurde es mir zumindest letztens auf der BVA erklärt.
Ich denk es würde bei dir nur gehen wenn du vor Ablauf der Karenz mitn 2. im Mutterschutz wärst. Du dürftest dazwischen nimma arbeiten gehen.
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Hii hab bemerkt du kennst dich da gut aus gg. Bin nun auch bald in der Situation welches Modell usw ich nehme.
Als ich möchte 2 Jahre Zuhaus bleiben in Karenz, da ich sehr gut verdiene ist glaub ich das Einkommensabhängige das beste für mich. Das bekomm ich dann für 12 Monate nach Mutterschutz oder? Und dann bekomm ich nur noch Familienbeihilfe u sonst kein Einkommen und muss mich dann zu meinen Partner mitversichern?
Und wo beantrag ich jz was?
Dachte immer das Modell ist mit Karenzdauer fix und wird zusammen beantragt??
Danke für deine Hilfe! Ich blick nicht durch
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Entweder du holst dir ein Formular von deiner Krankenkasse oder du kannst es auch über Finanzonline machen. Beantragen kannst du es sowieso erst nach dem das Kind auf der Welt ist.
Familienbeihilfe bekommst du automatisch so ca 2 Wochen nach der Geburt, die musst du nicht beantragen.
Wenn die 12. Lebensmonate vorbei sind dann bekommst du nur noch die Familienbeihilfe und musst dich bei deinem Mann mitversichern.
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Wenn man verheiratet ist, gilt das aber nicht soweit ich weiß. Da reichts auch wenn man ein Monat gemeinsam gemeldet ist.
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Wir erwarten nun unser 2. Kind. Das freut uns zwar riesig, nun stellen sich aber auch einige Fragen.. Ich würde mir damit ja Zeit lassen, aber ich müsste bis 30.6. die Karenz verlängern (Fristende)....
Wir haben einen Sohn (geb. Feb. 2015)
Errechneter Termin des 2. Kindes: Feb. 2017
Ich bin noch bis Sept 2016 in Karenz. Elternteilzeit wurde bereits beantragt (18 Std./Woche ab Okt. 2016). Kinderbetreuung bereits geregelt.
Vor der Geburt unseres ersten Kindes war ich VZ angestellt und habe im Anschluss Wochengeld und ea KBG bezogen.
Für uns stehen nun 2 Möglichkeiten zur Auswahl:
1.
Arbeitsbeginn in TZ für3 Monate + Mutterschutz + Wochengeldbezug (?) + pauschales KBG / eaKBG (?)
Oder
2.
Verlängerung der Karenz bis Mutterschutzbeginn (oder bis zur Geburt..?)w + Mutterschutz + Wochengeldbezug (?) + eaKBG
Meine Fragen:
* bei Variante 1. kann ich dann noch Wochengeld beziehen? Wovon wird dieses berechnet?
* bei Variante 1. kann ich dann das eaKBG wählen? Wird das letzte Jahr hergenommen in dem ich VZ verdient habe..?
* bei Variante 2. bekomme ich wieder Wochengeld? auf welcher Basis wird dieses berechnet?
Ich habe zuvor in VZ 2500€ brutto verdient. Wochengeld waren ca. 1850-1900€ und eaKBG waren ca. 1550€
Wäre echt toll, wenn mir jmd. weiterhelfen könnte!!! Vllt. kann ich dann wieder gut schlafen... danke!!!!
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Du kannst ea kbg wieder beantragen und laut günstigkeitsrechnung sollte das Gehalt von 2014 genommen werden (max. 3 Jahre retour und es muss ein jahr ohne kbg Bezug sein)
Bei Variante2 Verlängerung karenz kannst du kein Wochengeld beantragen da du (laut meiner rechnung) außerhalb vom GeldBezug schwanger wurdest.
Du würdest aber die gewählte kbg Variante ab Geburt bekommen.
Und Achtung - für Geburten ab märz2017 gilt das Kindergeld Konto. Je nachdem wie knapp dein errechneter Geburtstermin im Februar bzw dann eben März ist !?
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Ich hab das grad grob überschlagen, aber dann nimmt es sich ja kaum was. Zumindest finanziell.
Momentan siehts eher nach Februar aus. Könnte dennoch ein März-Baby werden. Aber das Kindergeldkonto hat ja, soweit ich informiert bin, keine Auswirkungen auf das eaKBG.
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Ich muss mich vorab bereits für die zahlreichen wirklich sehr hilfreichen Infos bedanken,die ich bisher überall vermisst habe.
Nun zu meinem konkreten Fall: Ich bin seit 01.03.2016 vollzeit angestellt und mein Mu-Schu beginnt am 29.08.2016 (Geburtstermin vorraussichtl.24.10.2016),...habe ich Anspruch auf das eink.a.KBG (wäre bei meinem Verdienst die beste Variante),auch wenn mir exakt !!2 Tage!! für die 6 Monate Beschäftigung fehlen? Falls nicht,was kann ich tun? Bzw. welche Variante macht dann im meinem Fall Sinn,wenn ich jedenfalls die 24 Monate Karenzzeit in Anspruch nehmen will und eventuell auch ein Geschwisterchen direkt folgen soll (ohne Unterbrechung der Karenz)?
Danke schonmal im vorherein☺️
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Noch immer Check ich es nicht mit dem eaKBG.
Ich muss 6 Monate voll arbeiten und darf dann erst schwanger sein???
Oder kann ich für den vollen Bezug auch schon in den 6 Monaten - die ich arbeitend verbringe - schwanger sein???
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https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html
"Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. In diesen sechs Monaten darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeit, etc.) bezogen werden."
Warst du vor dem 01.03.2016 bei einem anderen Dienstgeber beschäftigt oder Teilzeit, so denke ich ist es kein Problem das du das eaKBG beantragen kannst. Diese 6 Monate musst du nicht bei dem gleichen Arbeitgeber gewesen sein.
Frag aber sicherheitshalber bei der GKK oder der AK nach, die können dir da bestimmt weiterhelfen.
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Die sehen dann selbst ab wann das Wochengeld aus is und ab wann kbg läuft.
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