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Nationalrat regelt Elternkarenz neu

Im Parlament wurde eine seit längerem erwartete Novelle der Elternkarenz beschlossen. Ab sofort müssen sich Elternteile die Karenzzeit aufteilen, um die vollen 24 Monate ausschöpfen zu können. Ansonsten verkürzt sich die Elternkarenz auf 22 Monate.

Nationalrat regelt Elternkarenz neu

Verkürzung ab Jänner 2024

Die ÖVP und die Grünen haben einen entsprechenden Antrag auf Verkürzung der Elternkarenz im Juni eingebracht – direkt in der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause wurde der Antrag vom Nationalrat angenommen. Bislang war die Elternkarenz in Österreich so geregelt: Insgesamt gebühren 24 Monate Karenzzeit, die Eltern nutzen können, um sich der Erziehung und Pflege des Kindes zu widmen. Welcher Elternteil die Karenz in Anspruch nimmt, steht den Familien dabei frei. Das ändert sich auch mit der Neuregelung nicht, allerdings wurde an den Anspruchsvoraussetzungen für die vollen 24 Monate geschraubt. Wer ab Jänner 2024 Anspruch auf 2 Jahre Karenz haben möchte, muss diese gemeinsam mit dem anderen Elternteil nehmen. Ansonsten verkürzt sich die Elternkarenz auf 22 Monate. In der Praxis bedeutet das also, ein Elternteil nimmt 22 Monate in Anspruch, der andere Elternteil geht weitere 2 Monate (diese sind unübertragbar) in Karenz, dadurch stehen der Familie insgesamt die 24 Monate zur Verfügung, die bislang auch einem Elternteil gebührten, wenn er die Karenz allein antritt. Mit der Novelle ist das nun nicht mehr möglich.

Man erhofft sich von diesen Änderungen einerseits, dass mehr Väter angeregt werden, sich aktiv am Familienleben und der Pflege der Kinder zu beteiligen. Andererseits verspricht man sich davon eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie allgemein. Im Speziellen soll auch Frauen der rasche Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit dadurch leichter gemacht werden. Ob diese Maßnahme ausreichend ist oder sich möglicherweise nachteilig auf Familien auswirkt, bei der ein Elternteil beispielsweise aus finanziellen oder beruflichen Gründen nicht in Karenz gehen kann, wird unterdessen diskutiert. ÖVP und Grüne verweisen auf eine EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige, die Schritt für Schritt von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden soll. Die Opposition sieht Frauen durch den Wegfall von zwei Karenzmonaten benachteiligt.

Ausnahmeregelungen & Familienzeitbonus

Für Alleinerzieher*innen soll sich durch die Gesetzesnovelle nichts ändern. Sie haben nach wie vor Anspruch auf 24 Monate Karenz und eine einmalige Verlängerung der Karenz, so sie erst im Laufe der ersten zwei Lebensjahre des Kindes alleinerziehend werden, sprich eine Trennung stattfindet. Ein Anreizsystem für Väter, der bestehende Familienzeitbonus, wird zudem ausgebaut. Ab sofort erhalten Väter, die ihre Erwerbstätigkeit direkt nach der Geburt des Kindes für maximal 31 Tage ruhend legen, ein Tagsatz von 47,82 Euro. Bislang waren es etwa 23 Euro, der Betrag wurde also verdoppelt.

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