Familienleistungen in Österreich: Was sich 2027 verändert
Mehr Unterstützung auf der einen, weniger Kaufkraft auf der anderen Seite. Für Familien in Österreich stehen einige finanzielle Veränderungen an. Alleinerziehende können von einer neuen Hilfe profitieren, beim Familienbonus ändern sich die Spielregeln und die Familienbeihilfe bleibt weiterhin eingefroren. Wir zeigen dir, was dahintersteckt und wie sich die Neuerungen auf dein Familienbudget auswirken.
Neue Hilfe für Alleinerziehende: Bis zu 240,60 Euro monatlich
Wenn Unterhalt ausbleibt, kann das gerade für Alleinerziehende schnell zum finanziellen Problem werden. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es in Österreich deshalb einen eigenen Unterstützungsfonds. Er richtet sich an bestimmte Alleinerziehende, die für ihr Kind weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten. Berücksichtigt werden außerdem Kinder, die wegen fehlender Versicherungszeiten des verstorbenen Elternteils keine Halbwaisen- oder Waisenpension bekommen.
Die Unterstützung liegt 2026 bei 240,60 Euro pro Kind und Monat. Fehlen Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, gibt es zwölf Zahlungen pro Jahr. Bei einer fehlenden Hinterbliebenenleistung sind es 14. Die Bewilligung gilt für maximal zwölf Monate. Besteht danach weiterhin Bedarf, kannst du einen neuen Antrag stellen.
Damit du Geld aus dem Unterstützungsfonds für Alleinerziehende erhältst, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Du und dein Kind müssen euren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Österreich haben und die vorgeschriebenen Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen. Außerdem gilt 2026 grundsätzlich eine Einkommensgrenze von 2.768 Euro netto im Monat.
Liegst du weniger als 460 Euro darüber, ist noch eine reduzierte Unterstützung möglich. Familienbeihilfe, Pflegegeld, Kinderbetreuungsgeld, Familienbonus Plus und Wohnbeihilfe zählen beispielsweise nicht zum berücksichtigten Einkommen. In bestimmten Fällen entfällt die Einkommensprüfung ganz, etwa beim Bezug von Sozialhilfe oder Mindestsicherung.
Der Fonds berücksichtigt auch Alleinerziehende, die Gewalt durch den unterhaltspflichtigen Elternteil erfahren und deshalb den Kindesunterhalt nicht durchgesetzt haben. Bei Bedarf ist zusätzlich eine einmalige Starthilfe von bis zu 4.000 Euro möglich.
Wichtig: Die Unterstützung kommt nicht automatisch. Du musst einen Antrag stellen. Eine Zahlung ist frühestens für den Monat der Antragstellung möglich.
Familienbonus 2027: Neue Regeln für die Aufteilung
Auch beim Familienbonus Plus gibt es 2027 eine wichtige Neuerung. Der Familienbonus ist keine direkte Geldleistung, sondern ein Steuerabsetzbetrag. Er verringert deine Einkommensteuer und beträgt für Kinder unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro jährlich.
Bisher haben Eltern bei der Aufteilung viel Spielraum: Einer kann den gesamten Familienbonus nutzen oder beide teilen ihn jeweils zur Hälfte. Ab 2027 kommt bei vielen Familien das Alter der Kinder ins Spiel.
So kannst du den Familienbonus ab 2027 aufteilen
- Kind unter vier Jahren: 100 zu 0 oder 50 zu 50
- Ab dem Monat nach dem vierten Geburtstag: 75 zu 25 oder 50 zu 50
- Weiteres Kind unter vier Jahren im Haushalt: Die bisherigen Aufteilungen 100 zu 0 oder 50 zu 50 bleiben möglich.
- Erhöhte Familienbeihilfe: Auch hier bleiben die bisherigen Aufteilungen möglich.
- Nur ein Anspruchsberechtigter: Der Familienbonus kann weiterhin vollständig von dieser Person genutzt werden.
Rechenbeispiel: Bei einem Familienbonus von2.000 Euro bedeutet die Aufteilung 75 zu 25, dass ein Elternteil höchstens 1.500 Euro geltend machen kann. Die übrigen 500 Euro sind für den zweiten Elternteil vorgesehen.
Das kann finanziell einen Unterschied machen, wenn der zweite Elternteil wenig oder keine Einkommensteuer zahlt. Der Familienbonus reduziert lediglich die vorhandene Steuer. Ist diese niedriger als der vorgesehene Anteil, kann dieser nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Wichtig: Wird der Familienbonus monatlich über die Lohnverrechnung berücksichtigt, macht sich die neue Regel bereits ab Januar 2027 bemerkbar. Beantragst du ihn über die Arbeitnehmerveranlagung, werden die Auswirkungen für das Steuerjahr 2027 in der Regel erst 2028 sichtbar.
Familienbeihilfe: Drei Jahre ohne Erhöhung
Bei der Familienbeihilfe müssen sich Eltern dagegen auf eine längere Nullrunde einstellen. Die automatische Anpassung an die Inflation wurde für 2026 und 2027 ausgesetzt und bleibt auch 2028 aus. Damit erhalten Familien drei Jahre lang den gleichen Betrag.
Für Kinder zwischen drei und neun Jahren sind das beispielsweise 148 Euro monatlich. Die ausgesetzte Erhöhung gehört zu den Budgetmaßnahmen des Bundes. Für 2027 und 2028 wurden die staatlichen Einnahmen und Ausgaben für zwei zukünftige Jahre gemeinsam beschlossen.
Während die Familienbeihilfe gleich bleibt, steigen die Preise weiter. 2025 lag die durchschnittliche Inflation in Österreich bei 3,6 Prozent. Für 2026 erwartet das WIFO 3,2 Prozent und für 2027 weitere 2,4 Prozent.
Für die Auswirkungen der Nullrunde sind vor allem die Jahre 2026 und 2027 interessant: Würden die 148 Euro entsprechend den erwarteten Preissteigerungen angepasst, müsste die Familienbeihilfe Ende 2027 bei rund 156,40 Euro liegen. Das sind 8,40 Euro mehr im Monat beziehungsweise rund 101 Euro im Jahr.
Wichtig: Eine niedrigere Inflationsrate bedeutet nicht, dass die Preise sinken. Solange die Inflation positiv bleibt, werden Waren und Dienstleistungen weiterhin teurer, nur langsamer. Eine eingefrorene Familienbeihilfe verliert deshalb auch bei sinkender Inflation weiter an Kaufkraft.
Ab 2028 fließt weniger Geld in den Familienlastenausgleichsfonds
Eine weitere Änderung betrifft nicht direkt die Höhe einer einzelnen Familienleistung, sondern deren Finanzierung. Der Familienlastenausgleichsfonds, kurz FLAF, finanziert unter anderem die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, Schulbücher sowie die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt. Eine seiner wichtigsten Einnahmequellen ist der Dienstgeberbeitrag.
Genau dieser Beitrag sinkt ab 2028 von 3,7 auf 2,7 Prozent. Dadurch nimmt der FLAF zunächst rund zwei Milliarden Euro weniger pro Jahr ein. Ein Teil dieses Rückgangs wird ausgeglichen. Unter anderem fließt künftig ein höherer Anteil aus der Einkommensteuer in den Fonds. Außerdem müssen Arbeitgeber ab 2028 auch für Beschäftigte über 60 Jahre Beiträge zum FLAF zahlen.
Trotz dieser Maßnahmen stehen dem Fonds ab 2028 weniger Einnahmen zur Verfügung. Weniger Geld im FLAF bedeutet aber nicht automatisch, dass einzelne Familienleistungen gekürzt werden. Welche Leistungen Familien erhalten und wie hoch diese ausfallen, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab.
Was heißt das für dein Familienbudget?
Die finanziellen Änderungen fallen je nach Familie unterschiedlich aus. Die zusätzliche Unterstützung für Alleinerziehende richtet sich nur an eine bestimmte Gruppe. Beim Familienbonus entscheidet deine persönliche Familiensituation darüber, wie sich die neue Aufteilung auswirkt. Die Familienbeihilfe bleibt dagegen drei Jahre lang auf demselben Stand und verliert bei weiter steigenden Preisen an Kaufkraft.