Ein gutes Gefühl: Private Krankenversicherung in der Schwangerschaft
Die Schwangerschaft ist eine spannende und aufregende Zeit im Leben einer Frau, die viele Veränderungen, Aufgaben und Herausforderungen mit sich bringt. Schließlich wird aus einem Paar eine Familie. Du stellst dich darauf ein, ein Wesen auf die Welt zu bringen und es beim Heranwachsen zu begleiten. In dieser Phase ist die medizinische Betreuung von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu gewährleisten. In Österreich gibt es neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen.
In diesem Artikel erklären wir dir, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen und welche Zusatzleistungen von privaten Krankenversicherungen übernommen werden. Wir befassen uns auch mit der Hebammenbetreuung und erörtern welche Vorteile die freie Wahl der Gynäkologin/des Gynäkologen deines Vertrauens speziell im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung mit sich bringt.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Fünf geburtshilfliche Untersuchungen sind während der Schwangerschaft im Eltern-Kind-Pass enthalten. Diese Untersuchungen umfassen Bluttests, Urintests, Blutdruckmessungen und Gewichtskontrollen, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu überwachen. Bei drei dieser Untersuchungen ist jeweils ein Ultraschall vorgesehen – in jedem Trimester der Schwangerschaft einer. Diese Untersuchungen dienen der Beurteilung der Entwicklung des Kindes und der Untersuchung von Herzaktion, Wachstum, Plazentasitz, Lage des Kindes und Fruchtwassermenge.
Bei Gynäkolog*innen mit Kassenvertrag werden diese Untersuchungen von deiner Krankenkasse übernommen. Bei Wahlärzt*innen musst du zunächst selbst bezahlen und erhältst dann einen Teil von der Krankenkasse rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung orientiert sich daran, wie viel die Krankenkasse einer Vertragsärzt*in für dieselbe Leistung bezahlt.
Die absolvierten Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen sind Voraussetzung für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe. Die Ultraschalluntersuchungen sind allerdings optional. Ein einstündiges Hebammengespräch mit Informationen zum Verlauf von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, ebenso ist die Geburt in der Allgemeinen Gebührenklasse eines öffentlichen Spitals für dich kostenlos. Die Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen im Wochenbett durch eine Hebamme sind ebenso Teil der gesetzlichen Krankenversicherung – jedoch nur, wenn deine Hebamme einen Vertrag mit der Krankenkasse hat. Andernfalls sind die Kosten von dir privat zu tragen.
Tipp: Erkundige dich bei deiner Krankenkasse, welche Leistungen übernommen werden. Es gibt hier teilweise Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Sozialversicherungsträgern (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA).
Vorteile einer privaten Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für die grundlegende medizinische Versorgung von Mutter und Baby auf. Das bedeutet, dass gewisse Basisuntersuchungen bei einer*m Ärzt*in mit Kassenvertrag absolviert werden können – diese sind dann für die Schwangere kostenlos. Pränatal-diagnostische Untersuchungen werden jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen. Du kannst sie bei einem bei einer*m Wahlärzt*in in Anspruch nehmen, die Kosten sind dann allerdings selbst zu tragen. Abrechnungen der letzten 12 Monate haben ergeben, dass die Kosten für eine Entbindung im Privatspital zwischen 5.000 Euro und 19.000 Euro liegen, inkl. der Kostenübernahme im Fall von Schwangerschaftserkrankungen und -komplikationen. Im Durchschnitt sind für Schwangerschaft und Entbindung Krankenhauskosten von rund 8.000 Euro entstanden, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Wenn du jedoch eine private Versicherung abgeschlossen hast, kannst du die Honorarnoten von Wahlärzt*innen sowie die Kosten für Untersuchungen bei deiner Versicherung einreichen. Je nach Vertrag und Tarif bekommst du die gesamte Summe oder einen Teil davon rückerstattet. Für dich entstehen also keine Kosten, ausgenommen der Versicherungsprämie, die monatlich, quartalsmäßig oder jährlich zu bezahlen ist. Mithilfe dieses Online-Rechners kannst du herausfinden, wie hoch deine monatliche Prämie für eine private Krankenversicherung in etwa ist.
Gut zu wissen: Auch wenn du schon schwanger bist, ist es möglich, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Einige Versicherungen bieten mittlerweile Verträge mit Sofort-Schutz an. Das bedeutet, dass die Versicherung auf die sonst übliche 9-monatige Wartezeit verzichtet und du die Rechnungen deiner Wählärzt*in sofort ab Versicherungsbeginn bei deiner privaten Zusatzversicherung einreichen kannst. Günstiger fallen die Tarife allerdings aus, wenn du bereits bei Kinderwunsch einen Vertrag abschließt. Zudem kannst du dann in dieser Zeit auch schon private medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern erforderlich, z.B. wenn du Unterstützung benötigst oder es mit der Schwangerschaft nicht wie geplant klappt.
Die Vorteile einer privaten Versicherung im Überblick:
- Freie Arzt- und Spitalswahl: Du kannst deine*n Gynäkolog*in nach Wunsch wählen und jene Person aufsuchen, die vertrauensvoll und einfühlsam mit deinen Sorgen und Fragen umgeht.
- Kostendeckungsgarantie für 100% Sicherheit: Dadurch entfällt das Kostenrisiko komplett, denn die Zusatzversicherung übernimmt die vereinbarten Leistungen in Direktverrechnung mit dem Spital deiner Wahl ohne Wenn und Aber.
- Schnelle Termine: Bei Wahlärzt*innen gibt es keine langen Wartezeiten auf einen Termin. Auch die Termine an sich finden üblicherweise pünktlich statt. Du musst also nicht hochschwanger stundenlang in einem Wartezimmer verbringen.
- Private Geburt: Zur Entbindung kannst du deine vertraute Wahlärzt*in in dein Wunsch-Spital mitnehmen – die Kosten übernimmt deine Privatversicherung. Im Wochenbett sind frisch gebackene Mamas & Babys üblicherweise in 1- oder 2-Bett-Zimmern mit Hotelcharakter untergebracht.
- Hausgeburtspauschale: Bei einer geplanten Hausgeburt bekommst du bis zu 1.800 Euro von deiner Zusatzversicherung als Ersatzleistung rückerstattet, falls der Versicherung im Rahmen der Entbindung keine Kosten für die Sonderklasse & Wahlärzte verrechnet wurden.
Die Kombination aus gesetzlicher Grundversicherung und einer privaten Zusatzversicherung ermöglicht dir die optimale Rundum-Vorsorge in der Schwangerschaft. Folgende pränatale Untersuchungen werden von einer Privatversicherung übernommen:
- Chorionzotten-Biopsie (SSW 10-13)
- NIP-Test & Nackenfaltenmessung (SSW 10-14)
- Combined-Test (SSW 11-14)
- Triple-Test (SSW 14-18)
- Vaginaler Infektionsabstrich (SSW 16-18)
- Organscreening (SSW 20-22)
- Streptokokken-Screening (SSW 35 -37)
- CTG – Kardiotokographie (SSW 38-41)
Tipp: Viele private Versicherungen decken auch die Akupunktur zur Geburtsvorbereitung. Dabei handelt es sich um eine wirksame Methode aus der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Ab der 36. Schwangerschaftswoche werden an speziellen Akupunkturpunkten feine Nadeln gesetzt, um den Körper allgemein zu stärken, Schwangerschaftsbeschwerden zu lindern und eine schnellere Öffnung des Muttermundes im Geburtsverlauf zu bewirken.
Welche Zusatzversicherung ist die richtige für mich?
Es gibt unterschiedliche Angebote am Markt für unterschiedliche Bedürfnisse. Überlege dir vor Abschluss einer Versicherung, welche Leistungen dir im Rahmen von Schwangerschaft und Entbindung wichtig sind, aber von deiner gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Ein ausführliches Beratungsgespräch bei einem unabhängigen Versicherungsmakler wie PRIVATpatient.at kann dir dabei helfen, dich im Versicherungsdschungel zurecht zu finden.
Freie Arztwahl & Hebammenbetreuung
Die österreichische Ärztekammer gibt an, dass per 31.12.2022 nur mehr 17,5 % aller niedergelassenen Ärzt*innen einen Kassenvertrag haben (Quelle: Daten & Fakten aerztekammer.at). Umgekehrt heißt das aber auch, dass in Österreich mehr als 2/3 aller Gynäkolog*innen Wahlärzt*innen sind. Wenn du die Untersuchungen also bei einer*m Privatgynäkolog*in machen möchtest, musst du für die Kosten selbst aufkommen. Ein paar Rechenbeispiele: Eine Eltern-Kind-Pass-Untersuchung, die bei einer*m Wahlärzt*in durchgeführt wird, kostet im Schnitt 150 Euro. In der Schwangerschaft sind 5 Untersuchungen vorgesehen, das bedeutet, dass dir jedenfalls Kosten in Höhe von 750 Euro entstehen, zumal diese Untersuchungen verpflichtend im Eltern-Kind-Pass vorgesehen sind.
Wenn du weitere medizinische Checks aus der Pränataldiagnostik beanspruchen möchtest, sind diese ebenfalls als Privatleistung zu bezahlen. Die Kosten für einen Combined-Test liegen beispielsweise bei durchschnittlich 220 Euro, ein Organscreening kostet 180 Euro. Eine schwangere Frau, die alle pränatal-diagnostischen Untersuchungen sowie die fünf verpflichtenden Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen bei einer*m Wahlärzt*in zum günstigen Tarif durchführen lässt, bezahlt insgesamt 2.800 Euro. Die freie Arztwahl ist also eines der Hauptargumente für eine private Versicherung – und das nicht nur in der Schwangerschaft, sondern insbesondere auch bei der Geburt.
Hebammenbetreuung
Kommen wir zu einem weiteren wichtigen Thema: Hebammenbetreuung. In Österreich sind die Leistungen einer Hebamme von deiner Krankenkasse gedeckt. Du hast Anspruch auf eine kostenlose Hebammensprechstunde zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche im Rahmen des Eltern-Kind-Passes sowie auf einen Hausbesuch der Hebamme bzw. eine Sprechstunde in der Hebammenordination ab der 32. SSW. Während der Geburt ist eine Hebamme anwesend, unabhängig davon, ob du im Spital, im Geburtshaus oder den eigenen vier Wänden entbindest. Im Wochenbett stehen dir Hausbesuche vom ersten bis fünften Tag nach der Geburt zu, bei Bedarf können sechs bis sieben weitere Hausbesuche oder Sprechstunden von der Kasse übernommen werden. Wenn du eine Hebamme wählst, die einen Kassenvertrag hat, dann rechnet diese direkt mit der Krankenkasse ab, die Betreuung ist für dich kostenlos. Wahlhebammen werden von dir privat bezahlt, du bekommst bis zu 80% des jeweiligen Kassentarifs zurück.
Achtung: Da Wahlhebammen ihre Honorare frei festlegen können, bedeutet das nicht, dass du 80% der Rechnung erstattet bekommst. Du erhältst lediglich 80% des von der Kasse festgelegten Tarifs. Die Rufbereitschaft einer Hebamme ist generell eine Privatleistung, ebenso die Begleitung zur Geburt ins Krankenhaus. Wenn du dir also sicher bist, dass du eine Hebamme deiner Wahl in der Schwangerschaft in Anspruch nehmen möchtest, diese auch in Rufbereitschaft gehen oder die Geburtsbegleitung übernehmen soll, dann ist es ratsam vorab die damit verbundenen Kosten abzuklären.
Kostendeckung rund um die Geburt
Auch die Geburt ist in Österreich von den Krankenkassen in öffentlichen Spitälern abgedeckt. Einer Gebärenden entstehen für die Geburt keine Kosten, wenn sie in der allgemeinem Gebührenklasse eines öffentlichen Spitals entbindet. Das Spital verrechnet direkt mit deiner Krankenkasse, du benötigst lediglich deine E-Card. Je nach Kapazitäten wirst du nach der Geburt auf der Wochenbettstation in einem Dreibett- oder Vierbettzimmer untergebracht. Möchtest du einen Platz in einem Einzel- oder Doppelzimmer, musst du die Sonderklasse oder eine Privatklinik wählen – diese Kosten werden von den Krankenkassen jedoch nicht übernommen. Hast du eine Zusatzversicherung für Spitalskosten, sind die damit verbundenen Kosten damit abgedeckt. Auch sogenannte Familienzimmer, in denen der Papa mitaufgenommen werden kann, sind privat zu bezahlen.
Geburt in der Privatklinik
Alternativ kannst du dein Baby auch in einer privaten Klinik auf die Welt bringen. Die Kosten dafür musst du jedoch zur Gänze selbst tragen oder werden von deiner Privatversicherung übernommen. Für eine Geburt im Privatspital oder bei einer Verlegung auf die Sonderklassestation im öffentlichen Krankenhaus musst du mit Kosten von rund 5.000 und 20.000 Euro rechnen. Das hängt im Wesentlichen davon ab, wie lange du im Krankenhaus bist und welche Behandlungen und Leistungen dort erforderlich sind. Im Falle einer Hausgeburt oder bei der Entbindung in einem Geburtshaus kommt für privat Krankenversicherte als Ersatzleistung ein Entbindungsgeld von rund 1.800 Euro zur Auszahlung (falls keine Kosten für die Sonderklasse und Wahlärzt*innen verrechnet wurden).
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