Urlaubsanspruch

SteffiellainSteffiellain

2,617

bearbeitet 4. 02. 2015, 13:03 in Karenz & Rechtliches
Eine Frage ich bekomme jetz im februar wieder meinen Jahresurlaub geh im April in Mutterschutz hab aber bis Ende Mutterschutz also August Urlaubsanspruch. 3 Wochen nehm ich bevor ich in Mutterschutz gehe was ist aber wenn ich eventuell in Frühzeitigen Mutterschutz gehen muss bekomm ich dann die 3 wochen ausbezahlt ??? Möchte nämlich nach der Karenz nimmer dort anfangen.

Kommentare

  • @Steffiellain Urlaub bekommst du nur ausbezahlt wenn das Dienstverhältnis beendet wird, du müsstest also kündigen. Nur durch die karenz endet nicht das Dienstverhältnis somit entsteht auch kein Auszahlungsanspruch
  • Aber wenn er mich kündigen würde dann schon
  • @steffiellain er kann dich nicht kündigen, weder während der Schwangerschaft noch in karenz
  • Das mit dem Urlaubs auszahlen stimmt so nicht ganz @claudsch1980
    es ist immer auch eine Vereinbarungssache mit dem DG
    Ich bin zB ab 14.05.2015 im Mutterschutz, hab 20 Urlaubstage offen. Mir wurde die Wahl gelassen entweder davor konsumieren (dann wäre ich ab 15.04.2015 schon "weg") oder ich bekomme es nach dem Mutterschutz also zum KBG dazu ausbezahlt. Dies wird bei uns so gehandhabt, denn der Urlaubsanspruch verfällt nach 2 Jahren! Auch wenn du in Karenz bist. Wenn die Karenz länger dauert als die 2 Jahre, zB ein weiteres Kind währenddessen folgt, dann ist dein Urlaub weg.
    Wie in meinem Fall, wenn ich es mir nach dem Mutterschutz zum KBG auszahlen lasse, dann muss man auf die Zuverdienstgrenze achten. Am einfachsten ist es sogut wie es geht aufbrauchen. Dann verlierst du nix ;)
  • @sonicw1984 also mir wurde das von der Ak auch so gesagt,dass auszahlen nur geht,wenn ich nach Mutterschutz kündige oder wenn ich nach meinem Kbg Anspruch nicht gleich arbeiten gehe,sondern halt die restlichen Urlaubstage nehme und dann halt normal Gehalt bekomme für die Zeit
  • Wie gesagt, ich bekomme ihn nach dem Mutterschutz ohne Kündigung. Aber es wird nicht als Urlaubsersatzleistung (wie es nach einer Kündiung wäre) angeführt, sondern als Dienstverhältnis. Sprich ich bin offiziell die Tage in einem Dienstverhältnis, bekomme mein Gehalt und danach beginnt die Karenz. Das ist rechtlich durchaus möglich (habe eine Ausbildung als Personal- und Bildungsmanagment gemacht und kenne mich mit dem Arbeitsrecht auch zum größten Teil aus - wenn auch nicht alles ;) ) Du musst ja rein theoretisch nicht sofort nach dem Mutterschutz die Karenz beginnen. Ist eben alles Ausmachungssache mit deinem Dienstgeber ;) Wenn der nicht mitmacht, hast halt "Pech".
  • @sonicw1984 dann wird dir der Urlaub nicht ausgezahlt sondern du verbrauchst ihn! bekommst also ganz normal dein Gehalt und gehst halt nicht arbeiten sondern auf Urlaub!
    was ist also an meiner Aussage falsch!?

    und bitte nochmal für alle:

    Urlaub verfällt während der 2 jährigen arbeitsrechtlichen Karenz NICHT!
    Urlaub darf ohne Beendigung des Dienstverhältnisses NICHT ausbezahlt werden!

    Wenn Firmen dies anders handhaben dann ist das schlicht und einfach ungesetzlich !!!
  • Ich habe nicht gesagt, dass deine Aussage falsch ist, sondern nicht ganz stimmt. In eine Art eines Dienstverhältnisses den Urlaub konsumieren, ist auch eine Auszahlung ;) steuerlich gesehen sogar die bessere Variante. Es als eine Urlaubsersatzleistung auszahlen zu lassen ist die 2 (umgangsprachlich häufige) Variante, und das geht nur wenn das Dienstverhältnis gelöst ist, das stimmt schon ;)

    Das der Urlaub nicht verfällt ist mir neu. Vor über 10 Jahren, als ich das gelernt habe, war das definitiv nicht so ;) Aber Gesetze ändern sich ja jährlich und immer up-to-date kann man auch nicht sein.

    darf ich fragen wo du arbeites @claudsch1980
  • @sonicw1984 während der karenz darf der Urlaub nicht verfallen, in einem normalen Dienstverhältnis schon, das ist der wesentliche Unterschied aus dem Jahr 2010 (eugh urteil) bzw 2012 (gesetzesänderung), also nicht unbedingt von gestern ;-)
    http://www.weka.at/personalverrechnung/News/Kein-Entfall-von-Urlaubsanspruechen-aufgrund-von-Karenzzeiten
  • Barbara73Barbara73

    3,188

    bearbeitet 10. 02. 2015, 17:49
    Also: Urlaub verfällt während der Karenz nicht (bin selber 2 Jahre) und darf nur bei einer Kündigung ausbezahlt werden. Alles andere ist illegal. Ich hatte zB keine Möglichkeit ihn zu konsumieren da ich in vorzeitigem Mutterschutz war, eine Auszahlung als quasi Gehalt nach dem ersten Geburtstag bedeutet ein offizielles Ende der Karenz.
    Edit: habe 2 Jahre Karenz und eKBG.
  • Meine Variante ist mit garantierter Sicherheit nicht illegal. Nach dem mutterschutz "den Urlaub in einen Dienstverhältnis, das nur solange wie der urlaubsanspruch ist, zu konsumieren" und somit als Gehalt und nicht als Urlaubsersatzleistung auszahlen Zu lassen.
  • @sonicw1984 ja weil du ihn nicht ausbezahlen hast lassen sondern ganz normal konsumiert hast!
    Ob jetzt vor oder nach Mutterschutz ist egal, konsumiert ist konsumiert und nicht ausbezahlt!
  • @sonicw1984: hab's nur so geschrieben wie es mir erklärt wurde - sorry:-/
  • bearbeitet 10. 02. 2015, 18:18
    Wortglauberei hin oder her... ich wollte lediglich mitteilen, dass es auch diese Variante gibt den Urlaub zu verbrauchen/konsumieren/auszahlen zu lassen (oder wie immer man es nennen will) wenn man ihm vorm mutterschutz nicht verbrauchen kann
  • @sonicw1984 das Problem ist dass es nicht eine wortglauberei ist sondern ein großer unterschied!
    und genau durch solche aussagen entstehen die vielen Irrtümer!
    zb wenn du das ekbg hast, dann würde sich deine variante gar nicht auszahlen bzw gleichzeitig würds auch nicht gehen, man muss also immer aufpassen was man wo wie schreibt und wie es von andern gelesen wird.
    verbrauchen ist nicht auszahlen :-B
  • Also beim ekbg kannst das mit dem "Urlaub konsumieren" vergessen, weil da darfst du max. geringfügig im Monat dazuverdienen, ansonsten wird dir für diese zeit das Kbg gestrichen. Bei mir ging es damals um so Art Sonderzahlungen die wir erst im nächsten Jahr ausbezahlt bekommen, sprich ich war da schon in Karenz und hätte das Kbg für mehrere Monate nicht bekommen, was sich nicht rentiert hat, also haben wir das zwischen geparkt und am Ende des Ekbg ausbezahlt. Das wird ja dann auch mit dem Urlaub "konsumieren" so funktionieren, damit man um nichts umfällt.
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