Patientenverfügung - Geburt - Lebensgefährte

willeinbabywilleinbaby

1,087

bearbeitet 11. 04. 2015, 14:08 in Karenz & Rechtliches
Hallo,

hat sich noch jemand von euch Gedanken gemacht betreffend Patientenverfügung. Wenn ja, habt ihr vielleicht ein Muster, welches verwendet werden könnte?

habe zwar einige gesehen im Internet, aber die sind nicht auf die Geburt abgestimmt. Ich möchte, dass mein Lebensgefährte entscheiden kann, wenn ich während der Geburt nicht mehr in der Lage bin (PDA Anwendung usw.)

und das kann er als Lebensgefährte anscheinend nicht, weiß nicht, ob das anders ist, wenn man verheiratet ist..

lg

Kommentare

  • @willeinbaby du kannst es vorher auch schon abstimmen, wie deine geburt ablaufen soll und ob du eine pda willst oder nicht - das unterschreibst du auch vorher. bei mir wars genauso. ich würd das auf jeden fall im vorhinein mit der hebamme im kh klären, bevor ihr da viel aufwand betreibt :) ...btw wenn du während der geburt eine pda willst und sie ist noch möglich, dann bekommst du sie auch. solltest du selbst das nicht mehr sagen können, wirds wohl eher ein not-ks ;)

    ich hab eine patientenverfügung, allerdings dahingehend, dass ich keine lebenserhaltenden maßnahmen möchte, wenns keinen sinn hat. hab ich damals beim kh direkt unterschreiben können.
  • Wann sag ich das der Hebamme? Zb beim Ctg machen schon im Vorhinein?
  • @Sabinchen85 also ich wurde ca. 3 wochen vor der geburt gefragt, wie ichs mir vorstelle. da hatte ich nach dem ctg im kh ein gespräch mit einer ärztin, die mir auch gleich alle infobögen zur wassergeburt, pda und kaiserschnitt mitgegeben hat. beiliegend natürlich auch zange/saugglocke. und da haben wir "ausgemacht", wies sein soll. ich hab gleich gesagt, wenn es natürlich kommt, will eine pda-gestützte geburt. sie weisen einen natürlich darauf hin, sich nicht auf eine bestimmte geburt zu versteifen, das ja im notfall anders sein kann - das muss man sich hald immer vor augen halten. mir wars egal, wie mein kind zur welt kommt - hauptsache gesund :)

    ich hab mir dann zuhause die bögen durchgelesen und hab die beim nächsten ctg unterschrieben wieder mitgenommen.
  • Habe auch bei einer kontrolle alle dokumente mitbekommen wo davor alles erklärt und besprochen wurde und daheim habe ich alles in ruhe ausgefüllt und beim nächsten mal wieder mitgenommen und noch ein paar fragen gestellt
  • Achso. .bekommt man die Dokumente automatisch in jedem Krankenhaus oder? Hab halt gehört dass es sinnvoll ist vor allem wenn man nicht verheiratet ist damit der lg was entscheiden kann was er sonst nicht könnte
  • @willeinbaby ich hab beim gespräch damals gesagt, dass mein LG bei der geburt dabei ist und auch gleich den namen und das hat alles super geklappt :) ....wie gesagt.. das entscheiden is so eine sache... wenn die geburt einen negativen verlauf nimmt, wird sowieso sofort reagiert, da gibts nix, was sie deinen freund fragen würden ;)
  • Sabinchen85Sabinchen85

    2,192

    bearbeitet 17. 11. 2014, 10:48
    @mijo hast du in St. Pölten entbunden? Namen? Wir sind nämlich nicht verheiratet und wollten dass unser Zwerg am Anfang einen Doppelnamen hat.
  • @sabinchen85 ja, hab in stp entbunden. das mit dem doppelnamen machst nach der geburt beim standesamt bzw. kannst dus vor der entbindung schon auf der station auch sagen, dann wirds auch so in die akten eingetragen. gemeinsame obsorge geht da mim standesamttermin auch gleich in einem, falls ihr das wollt :) ...wir haben das gleich gemacht. nono hatte allerdings anfangs meinen namen, erst jetzt mit der hochzeit haben wir alle einen namen :D
  • @mijo Super. Dankeschön :-) Ja nach der Hochzeit haben wir auch alle den selben Namen.
  • Ich wollte auch dass mein Lebensgefährte Entscheiden kann. Vom Oberarzt würde mir dann aber auch gesagt, so wie mijo schon schrieb dass im Ernstfall sowieso die Ärzte Entscheiden. Was ich gut finde, denn mein Partner hat ja kein medizinisches Fachwissen und wäre sicher auch überfordert eine Entscheidung zu treffen. Bezüglich PDA hat er ganz tapfer nein während der Geburt gesagt, wie ich es im vorher eingetrichtert habe- dann fragte mich jedochvder Arzt nochmal, und mein Freund war soooo erleichtert dass ich zugestimmt habe :D also es ist für den Partner auch eine Last so eine Verantwortung zu tragen.
    Was ich aber tun würde: schon vor der Geburt am Standesamt die gemeinsame Obsorge beantragen. Dann darf er nämlich schon im Spital entscheiden wenn was mit dem zwucki ist. Die blöde Standesbeamtin hat uns das ausgeredet und wir haben es bereut es nicht gemacht zu haben.
  • Also ich hab das alles mit meinem Frauenarzt besprochen, dass er alles entscheiden kann - da wir es ja auch nicht entscheiden können im Ernstfall... Denke auch wie @felicitas1980 dass es eine Last für den Partner ist sowas zu entscheiden...
  • @willeinbaby also bzgl PDA, Schmerzmittel usw wirst Du, wie eh schon öfters erwähnt, zu einem Aufklarungsgespräch ins KH gebeten und dort bekommst Du die Formulare zum ausfüllen mit. Wenn's dann los geht, fragt die Hebamme im Kreissaal eh gleich nach dem MuKi Pass und diesen Zetteln. Also am bersten zum MuKi Pass abzustecken.

    Sollte während der Geburt etwas passieren, Gott bewahre, dass eine sofortige medizinische Entscheidung erforderte, muss sowieso dein Partner entscheiden.
    Als Beispiel was das sein könnte, eine kleine Geschichte die ich persönlich kenne:
    Geburt ging gut und dann kam die Nachgeburt nicht raus. Wie üblich hat die Hebamme leicht an der Nabelschnur gezogen um sie raus zu holen. Leider war diese aber angewachsen (wurde vorher nicht erkannt) und so kam es zu einem Riss an der Gebärmutter. Alles endete mit einer Not OP. Der unverheiratete Partner, der bei der Geburt mit war müsste innerhalb Sekunden entscheiden, ob die Gebärmutter erhalten bleiben soll oder entfernt werden darf. Als Beisatz bekam et noch gesagt, wenn sie die Gebärmutter erhalten, können sie nicht garantieren, dass die Frau überlebt.
  • Also wir waren vor zwei Wochen am Standesamt. Da wir ja noch nicht verheiratet sind wollten wir das wegen gemeinsamer Obsorge, Vaterschaftsanerkennug, Doppelnamen regeln. Der Standesbeamte meinte: wann ist das Kind geboren? Ich: Wird erst im Dezember geboren. Darauf er: Na da kann man nicht machen. Erst wenn das Kind da ist und mit den ausgestellten Unterlagen (Geburtsbestätigung) vom Krankenhaus. O_o? Jetzt kenn ich mich gar nimma aus. Kann man das doch schon vorher beantragen?
  • Doch, man kann die gemeinsame Obsorge ganz sicher vorher beantragen. Sie machen es nur nicht gern. Aber es geht.
  • Hab gerade nochmal angerufen. Nein, das machen wir erst wenn das Kind auf der Welt ist. Wenn ich das aber vorher möchte? Falls was bei der Geburt ist? Da soll ich mich ans Gericht wenden.
  • Falls ich dazu komme suche ich dir die Info raus, hab's im Eltern-Kind-Zentrum erfahren dass das geht.
  • Sabinchen85Sabinchen85

    2,192

    bearbeitet 17. 11. 2014, 20:16
    @felicitas1980 Danke, das ist lieb von dir. Ich glaub dir eh dass das geht, versteh nur nicht, warum die sich so doof am Magistrat anstellen. Da kommt man sich so richtig abgefertigt vor :-(
  • Das einzige was ich noch dazu weiß (zumindest in Dtl), wenn du vor der Geburt ganz klar sagst du möchtest keine PDA und dann während der Wehen nach einer verlangst, dürfen sie dir keine geben, weil eine Frau während der Wehen nicht mehr zurechnungsfähig ist.

    War bei meinem Großen so, ich wollte eine PDA und die Hebamme meinte, dass die Ärztin gerade im Nebenraum ist, sie kamen dann aber wieder raus, eben weil sie keine setzen dürfen.
  • Danke für eure Antworten
  • @Trude2Punkt0 ist in Österreich auch so.
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