Partner oder wir beide in Karenz, dazuverdienen erlaubt?

wuzl22wuzl22

751

bearbeitet 30. 10. 2014, 19:33 in Karenz & Rechtliches
hallo ! ich hab die 20+4 variante gewählt... frage : wenn mein mann die 4 monate beziehen will, muss er daheim sein oder? oder darf auch er in seiner firma dazuverdienen? und theoretisch muss ich ja dann wieder arbeiten...

also dass er kbg bezieht und aber teilweise noch arbeiten geht und ich mit meinen ag ausmach dass ich noch daheim bleib (karenz) geht dann nicht weil dann beide in karenz wären, stimmt das? ... bin ein bissi planlos wie ich mit kinderbetreuung und finanzen tu...

kennt sich da wer aus?

Kommentare

  • AdminAdmin

    5,343

    bearbeitet 30. 10. 2014, 20:14
    Huch, das ist schwer zum Lesen. Also ich musste es zweimal, damit ichs verstanden hab. Wenn du es besser formulierst, bekommst du vermutlich schneller Antworten. Und immer guten Titel machen, hab ihn geändert. :)

    Hilfeee kommt. *schupf*
  • mijomijo

    15,670

    bearbeitet 30. 10. 2014, 20:10
    @wuzl22 für deinen mann gelten in den 4 monaten die zuverdienstgrenzen der pauschalvarianten - das sind fürs ganze jahr 16.800, wenn ichs richtig im kopf hab. dh für die 4 monate gilt natürlich der aliquote anteil. genau kann dir das aber die gkk sagen - am besten rufst du da mal an :)

    du kannst auch währenddessen in karenz bleiben, wenn dein AG es zulässt - geld bekommst hald in der zeit keines :) ....zu deiner vorletzten frage: kinderbetreuungsgeld und karenz sind zwei paar schuhe. karenz vereinbarst du mim AG, kbg quasi mit dem staat (jetzt verallgemeinert).
  • vekyveky

    4,163

    bearbeitet 30. 10. 2014, 20:49
    sorry habe hier zwwi fragen vertauscht deswegen habe ich mein kommentar gelöscht :D
  • @admin,,, gebe dir recht... Ich bin nur ziemlich verwirrt, ich glaub das sieht man in dem beitrag dann auch wieder leider ;)... Ich werde mal bei der gkk anrufen und hoffen dass ichs ihnen so erklären kann dass es Sinn macht :) ... @mijo danke vorab mal für die info... ;)
  • @wuzel22
    Die Zuverdienstgrenze beträgt €16.200/Jahr.
    in Karenz kann nur ein Elternteil für das Kind gehen,
    wenn dein Partner KBG+Karenz hat, dann musst du wieder arbeiten gehen,
    beantragt er nur KBG ohne in Karenz zu gehen und kommt er mit seinem Gehalt nicht über die Zuverdienstgrenze zum KBG dann kannst du weiterhin in Karenz bleiben, je nach dem was du mit deinem AG vereinbart hast.
    sobald dein KBG-Bezug endet, bist du nicht mehr versichert und musst dich bei deinem Mann mitversichern lassen.
  • @wuzl22 bezüglich dazuverdienen gibt es hier eine ganz gute Seite:
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080640.html
    da sind relativ weit unten die pdfs mit Erklärung und Beispielen, vielleicht kannst es so besser verstehen?
    Und bezüglich karenz hat man dir ja schon Auskunft gegeben :-)
  • @maxi... Danke das beantwortet alles ! ;)
    @claudsch1980 danke für die Seite, die is super !
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