Karenz und Arbeiten

bearbeitet 23. 08. 2012, 16:49 in Karenz & Rechtliches
Hallo! Hätte da eine frage. Ich habe vor die variante 20+4 zu nehmen, aber 2 jahre in karenz zu gehen. Da ich noch nicht weis ob ich nach den 20 monaten jemanden habe der auf das kleine dann aupassen kann, möcht ich eben 2 jahre gehen. Ist das dann möglich evtl nach den 20 monaten doch schon arbeiten zu gehen für ein paar stunden?
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Kommentare

  • DeryaDerya

    235

    bearbeitet 4. 01. 2017, 22:37
    du kannst schon vor den 20monaten arbeiten gehen.... #Zuverdienstgrenze beachten.

    ich nehm auch 20monate aber bleib dann aich 24monate daheim...werde aber wohl schon..wenn diebkleine 6-8monate is...mir nebenbei was dazuverdienen..so am wochenende oder so. also das geht auf jeden fall.
  • Du meinst bei dem Dienstgeber, bei dem Du in (arbeitsrechtlicher)Karenz gehst? Wenn er das mit Dir vereinbart - geht das - aber am besten nicht mehr als Geringfügigkeit - sonst kann die arbeitsrechtliche Karenz früher beendet sein (Karenz!! - nicht verwechseln mit Kinderbetreuungsgeld)
  • Wenn du 20 + 4 gewählt hast, darfst du 16800 Euro im Jahr dazuverdienen! Das ist doch viel mehr als die Geringfügigkeitsgrenze!! Das habe ich in meiner letzten Karenz auch so gemacht! Diesmal habe ich das Einkommensabhängige Modell genommen und da darf man nur die Geringfügigkeit dazuverdienen. Aber ich hab auch nicht vor im ersten Lebensjahr meiner kleinen Maus arabeiten zu gehen. Nach den 12 Monaten kann ich dann wieder voll arbeiten gehen... auch wenn ich das sicher nicht machen werde.
  • Schließe mich meinen Vorschreiberinnen an und möchte noch anmerken, dass der Bezug vom Kinderbetreuungsgeld und die Dauer der Karenz eigentlich nichts miteinander zu tun haben!!
    Ich beziehe beispielsweise 12Monate (einkommensabhängig) und bleibe wahrscheinlich 2,5Jahre zu Hause....
  • Das die beiden nichts zusammen zu tun haben weis ich danke ;) nur mich intetessiert eben wie das wäre wenn ich trotz 2 jahren karenz mir dann schon früher etwas dazuverdienen möchte. kann ich bei einer anderen firma zum beispiel geringfügig arbeiten oder muss ich das bei meiner alten firma?
  • naurlich kannst dir woandrs was dazuverdienen...wie gesagt mindwstrns 16000 darfst dir im jahr dazuverdienen...also is da geringfuegig ueberhaupt kein problem ;-)
  • Unterbricht die Arbeit nicht automatisch die Karenz? Ich glaub, damals musste ich meiner Firma schreiben, dass ich die Karenz vorzeitig beende, dass ich dann wieder mit ein paar Stunden beginnen konnte.
  • 16.200 Grenze - bis zu diesem Betrag kann man grundsätzlich bei den Pauschalvarianten dazuverdienen, das Kinderbetreuungsgeld wird weiterhin ausbezahlt:

    nur: wie auch die Vorposterin sagt: die arbeitrechtliche Karenz wird dann vorzeitig beendet (dh. Kündigungsschutz etc. endet dann früher), wenn die Geringfügigkeitsgrenze über einen längeren Zeitraum überschritten wird (bei der AK am besten beraten lassen - ) - dh. der Dienstgeber, bei dem man in Karenz gegangen ist, kann dann die sofortige Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz verlangen.

    Bsp:
    man verdient sich monatlich 500 Euro "dazu" - für den Bezug des Kinderbetreuungsgeld - kein Problem
    für die arbeitsrechtliche Karenz - hat dieser Betrag doch schon eine Bedeutung...


  • jede sollte sich daher überlegen, in welcher Lebensituation sie steckt:

    - habe ich arbeitsrechtliche Karenz? -
    - was bedeutet die für mich - will ich nach 2 Jahren "garantiert" zurückkommen,
    - und dann ist die geringfügige Beschäftigung doch die sichere Grenze (kurzfristige Überschreitungen dieses Betrages sind nur mit ZUSTIMMUNG des Karenz-Dienstgebers möglich - vorher aber Beratung bei der AK!)

    - wenn ohnehin keine arbeitsrechtliche Karenz oder die für einen nicht wichtig ist:

    dann zählt alleine die Verdienstgrenze des Kinderbetreuungsgeld

  • zur Frage: geringfügig neben der arbeitsrechtlich Karenz kannst Du auch bei einer anderen Firma arbeiten, keine Zustimmung des Karenz-DG notwendig
  • dazu noch eine Frage: wie lange vor der Geburt und danach darf ich überhaupt nicht arbeiten, nicht mal geringfügig
    hab da a bisserl a Problem da ich niemand als Vertretung in der Fa. habe und weiter beschäftigt bleib und dann wieder ganz zurückkomme, aber dazwischen?
  • zur Frage: während der Schutzfrist - also grundsätzlich 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. - bei Zwillingen - 12 Wochen - also in Summe 16 bzw. 20 Wochen.
  • ui ich dachte das ist kürzer, na da muss ich mir wohl was einfallen lassen,
    aber danke für diee Info
  • warum du musst dir garnichts einfallen lassen?
    das ist so und das weiß deine firma auch das 8 wochen nach der geburt absolutes beschäftigungsverbot herrscht...
  • ja ja aber ich will nicht extra irgendwen anlernen der dann 2 Monate statt mir arbeitet, Buchhaltung macht und dann wieder geht und wir nehmen niemanden auf in dieser Zeit, da hab ich mir gedacht ob es für diese Zeit nicht doch eine Lösung gäbe, es gibt bei uns nur den Chef und mi und jmd. einstellen zahlt sich gar nit aus
  • naja dann muss er das übernehmen es hilft nichts du darfst nicht arbeiten wenns da drauf kommen zahlst sicher a potzn strof
  • ok, genau das woll ich wissen weil ich mir da nicht sicher war
    hab nicht gewusst ob das "Pflicht" ist bzw. wirklich ein Verbot oder ob das jeden einzelnen freisteht...
    danke für die Infos
  • ok also wenn ich nach den 20 monaten, trotz 2 jahren karenz, bei der gleichen firma geringfügig arbeiten möchte endet dann die karenz früher?! Und wenn ich woanders etwas dazuverdiene endet die karenz dann nicht früher??
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 24. 08. 2012, 14:45
    nein, egal wo du geringfügig nebenbei arbeitet (bei eigenen Karenz-DG oder bei einem anderen DG) - das schadet NICHT, in diesen Fällen endet die Karenz NICHT frühzeitig - sie lauft bis zum 2. Geburtag des Kindes...

  • also endet die karenz nur wenn ich über die geringfügigkeitsgrenze komme?
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 24. 08. 2012, 14:55
    aber da geht es immer um EIN geringfügiges Dienstverhältnis in Summe; wenn man mehrere geringfügige Dienstverhältnisse hat, wird das Gesamtentgelt zusammengerechnet - und wenn dann die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet (2012 - Monatlich EUR 376,26 brutto), dann ist das auch schädlich für die Karenz
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 24. 08. 2012, 14:59
    ja, so ist es, und wie bereits geschrieben - minimale Abweichungen sind theoretisch erlaubt - bei der AK genau erkundigen - mit der Geringfügigkeitsgrenze ist man auf der sicheren Seite
  • na wenn dann hab i eh nur vor entweder in meiner fa. oder wo anders 1 oder 2 tage in der woche geringfügig zu arbeiten.
  • hi mamis! ich bin ja auch in karenz und hätte Angebot auf geringfügiger Basis dazu zu verdienen allerdings nicht bei meinem Arbeitgeber sondern woanders.

    muss man dass nicht eigentlich dem AG melden ob er damit einverstanden ist?
  • Geringfügige Beschäftigung

    Es besteht die Möglichkeit, während einer Karenz eine geringfügige Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze 2012: € 376,26 monatlich) aufzunehmen:

    Beim selben Arbeitgeber
    Die geringfügige Beschäftigung bei demselben/derselben Arbeitgeber/-in hat keinen Einfluss auf den karenzierten Hauptarbeitsvertrag.

    Bei einem anderen Arbeitgeber
    Bei Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung bei einem/einer anderen Arbeitgeber/-in ist eine entsprechende Meldung an den/die karenzierende/n Arbeitgeber/-in vorzunehmen, wenn ein Nebenbeschäftigungsverbot besteht (z.B. bei Konkurrenzverbot oder Konkurrenzklausel, vertraglicher Vereinbarung u. Ä.).

    Quelle: AK OÖ
  • Ich muss das wieder mal hoch schieben!!!
    Wer von euch arbeitet in der karenz zusätzlich und bzw was??
    Ich will mir was suchen was von dheim aus geht bzw was o ich die kleine mit nehmen kann! Habe ihr da irgendwelche ideen für mich!!!
  • Hab auch mal eine Frage. Und zwar hab ich von einer Freundin gehört, die momentan in Karrenz ist, dass sie Arbeitslosengeld bekommt! Habt ihr davon schon mal was gehört????? Für mich ist das total neu und irgendwie auch echt unglaubwürdig!
    Sie war während der karrenz zwei Monate beschäftigt und nun bekommt sie Arbeitslosengeld.
  • Wie geht denn das? Das würd mich auch interessieren.
    Ich gehe zwei Tage arbeiten. Bin im Gastgewerbe, und auf den kleinen passen bei mir Oma und Opa, oder irgendwer von meinen Geschwistern auf. Bei mir seeeehr praktisch alles.
  • zum Thema Arbeitslose/Notstand/AMS:

    bei "arbeitssuchend" gibt es keinen Bezug, also kein Geld; und bei "arbeitslos" (dh. es gibt Bezug) müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen, die man als einzelne Person erfüllen muss... (ist dann in einem Beratungsgespräch zu klären...) - das gilt unabhängig, ob jemand in Karenz war oder in Karenz geht...., sondern immer wenn man zum AMS geht.... und eine Leistung beansprucht

    -
  • @carry: danke. Muss ich mich vielleicht mal informieren. Sie bekommt nämlich 31 euro am Tag zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 18. 11. 2012, 19:19
    jetzt unabhängig von der Karenz, Kindbetreuungsgeld etc.

    Anmerkung:

    wenn jemand einen Tagsatz von 31 Euro bekommt, dann hat diese/r ein Monatseinkommen von 2000 Einkommen gehabt - auf der AMS-Seite - online berechenbar...

    ...
  • Ähm eine frage... Hab mir jetzt auf der ams Seite a bissl was durch gelesen!
    Stimmt das dass ich wenn ich länger als 2Jahre zu hause bleibe von der arbeitsstelle gekündigt werde, und dann Anspruch auf arbeitslosenGeld habe??oder nicht?das wäre natürlich toll B-)

    vielleicht weiß ja jemand bescheid!
  • du hast 2 jahre anspruch auf karenz ABER (wenn du das modell gewählt hast 30+6) 2,5 jahre anspruch auf kindergeld.
    Du musst dir das mit deinem chef ausmachen. Wenn du nur sagst, dass du die variante 30+6 gewählt hast und er ok gesagt hat. dann kann er dich einfach nach 2 jahren kündigen.
    wenn ihr euch das ausgemacht habt (SCHRIFTLICH), dass du 2,5 jahre zu hause bleibst, dann kann er dich nicht kündigen.
  • 1und1macht41und1macht4

    3,071

    bearbeitet 18. 11. 2012, 22:42
    Ich möchte 3Jahre zu hause bleiben aber das Einkommensabhängige Modell nehmen!
    Will danach auch nicht mehr zum jetzigen dg zurück- war für mich nur eine ÜbergangsLösung!
    Jetzt wollt ich nur wissen ob ich dann nach der arbeitsrechtlichen karenz (2Jahre) Anspruch auf arbeitslosenGeld habe?
  • bei dem modell kenn i mi leider ned aus.
  • @1und1macht4 Bei uns ist es so, dass ich 2 Jahre sowieso das "Recht" auf Karenz habe und alles was darüber hinaus geht, muss man beantragen!!! Das muss glaub ich bewilligt werden! Aber wie genau das läuft, müsstest dich bei deinem Arbeitgeber erkundigen!

    @nici1990 Das Modell hat genauso wenig mit der Karenz an sich zu tun, wie die anderen auch!! Nach 2 Jahren (zumindest bei mir) läuft die Karenz mal aus und alles was darüber geht......naja, wie oben schon erwähnt!!!
  • aha, ok danke ;)
  • Aha ok! Danke für die antworten :)
  • Wenn man innerhalb der 2 Jahre Karenz wieder schwanger wird, wie läuft das dann??? Ich hab das einkommensabhängige KBG gewählt, d. h. ich beziehe seit dem ersten Geburtstag meines Sohnes keine Karenzgeld mehr!? Meinen kleinen Nebenjob werde ich bis zur Geburt des 2. Babys nicht ausüben können, woher kann ich dann noch Geld/Förderungen beziehn???!!!
  • MaunzMaunz

    6,331

    bearbeitet 18. 11. 2012, 23:53
    Also bei meiner freundin war e so! Innerhalb der 2 jahre wieder schwanger, von karenz übergegangen ins mutterschutz und dann beginnst wieder bei null und ab geburt hast wieder dein "recht" auf 2 jahre karenz!!
    Bezüglich förderungen weiß i nix leider und geld kriegst ab mutterschutz wieder!!
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 19. 11. 2012, 10:56
    wenn Du nach der arbeitsrechtlichen Karenz eine Kündigung bzw. einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses macht, und wieder einen neuen Job suchst, dann hast schon Anspruch auf AMS-Geld (falls alle Voraussetzungen - beim AMS nachfragen - zutreffen)
    1und1macht4 schrieb:
    Ich möchte 3Jahre zu hause bleiben aber das Einkommensabhängige Modell nehmen!
    Will danach auch nicht mehr zum jetzigen dg zurück- war für mich nur eine ÜbergangsLösung!
    Jetzt wollt ich nur wissen ob ich dann nach der arbeitsrechtlichen karenz (2Jahre) Anspruch auf arbeitslosenGeld habe?

  • Aha ok danke euch!Na ich bin ja schon gespannt wie der dg reagieren wird wenn ich sag dass ich schwanger bin ;)und dann mal reden wie wir uns einig werden :))
  • ich würd gern geringfügig anfangen - habe gelesen laut AK dass..
    Bei einem anderen Arbeitgeber
    Bei Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung bei einem/einer anderen Arbeitgeber/-in ist eine entsprechende Meldung an den/die karenzierende/n Arbeitgeber/-in vorzunehmen, wenn ein Nebenbeschäftigungsverbot besteht (z.B. bei Konkurrenzverbot oder Konkurrenzklausel, vertraglicher Vereinbarung u. Ä.).

    ...in meinem Kollektivvertrag steht aber nichts von Nebenbeschäftigungsverbot.
    muss ich das jetzt dem AG melden oder nicht? hat da wer Erfahrung?
  • wenn ich zb die 20+4 variante nehm aber 2 jahre zuhause bleiben will.von welchem geld leb ich dann bekomm ja kein karenz geld mehr?
  • cora86 schrieb:
    wenn ich zb die 20+4 variante nehm aber 2 jahre zuhause bleiben will.von welchem geld leb ich dann bekomm ja kein karenz geld mehr?

    du bekommst 8 WOchen nach d Geburt noch Wochengeld - dann weitere 20 MO KGB - die restlichen 2 MO bekommst du dann nichts und dannach musst halt schaun, wie es weitergeht. ist leider so.
  • d.h ich ich hab eigentlich eh 22 mon und die letzten 2 müsst ich mir mal was einfallen lassen.
  • Na, das stimmt ned!! Du kriegst zwar 8 Wochen nach der Geburt Wochengeld, aber trtozdem nur bis zum 20. Lebensmonat Geld!!! Also sinds 4 Monate ohne Geld!!
    Ich hab die gehaltsabhängige Variante, bekomme 12 Monate Geld und dann 12 Monate nix mehr!!!
  • Maunz schrieb:
    Na, das stimmt ned!! Du kriegst zwar 8 Wochen nach der Geburt Wochengeld, aber trtozdem nur bis zum 20. Lebensmonat Geld!!! Also sinds 4 Monate ohne Geld!!
    Ich hab die gehaltsabhängige Variante, bekomme 12 Monate Geld und dann 12 Monate nix mehr!!!

    ah so ja stimmt! ich misch da immer die Karenz hinein irgendwie, obwohl das damit nix zu tun hat :) hast Recht!


  • Es wird immer vom Tag der Geburt gerechnet!! Wochengeld bekommt man sowieso, je nach Geburt entweder 8 oder 12 Wochen!! Und der "Rest" bis zum Ende des KBG Bezugs ist dann wirklich KBG!! Sprich in einem "normalen" Geburtsfall 8 Wochen noch Wochengeld und 18 Monate KBG bei der Variante 20+4! Ausser natürlich der Mann geht auch in Karenz!
    darksinia
  • ok,kenn mich aus.
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