Auswandern mit Kind bei alleiniger Obsorge?

nina1991nina1991

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bearbeitet 12. 07. 2014, 21:24 in Smalltalk
Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage an die Experten:

Ich habe die alleinige Obsorge und das Kind wohnt auch bei mir. Bin mit dem Vater des Kindes nicht zusammen, seitdem ich ihm die Polizei geholt habe. Das Kind hat meine serbische Staatsbürgerschaft, der Vater hat österreichische.

Meine Eltern gehen jetzt beide in Pension und wollen wieder zurück und falls ich mit gehe, wollte ich mich erstmals hier informieren.
Kann mir dann der Vater etwas machen? ich mein er interessiert sich für uns eh nicht, tut die ganze zeit nur Kiffen und ist gewalttätig! Aber könnte er mir das Kind wegnehmen, also dass das Kind bei ihm in Wien bleibt?

Danke!

MfG Nina

Kommentare

  • bearbeitet 12. 07. 2014, 22:48
    Gut dass du damals die Polizei gerufen hast und die alleinige Obsorge hast. Ich denke nicht, dass es ein Problem gibt wenn du mit deinem Kind ins Ausland ziehst. Er könnte höchstens die gemeinsame Obsorge beantragen- allerdings ist es unter euren Umständen sehr unwahrscheinlich das er diese bekommt. Passieren kann dir meines Wissens nach aber gar nichts- als Obsorgeberechrigte darfst du den Aufenthaltsort bestimmten. Wenn du unsicher bist kannst du dich aber am zuständigen Bezirksgericht auch beraten lassen. Das würde ich an deiner stelle sowieso machen.
  • Wenn du die alleinige obsorge hast hast du auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht... D.h soweit ich weiß kann er da gar nix tun und mit der Vorgeschichte erst recht nicht ;)
  • @felicitas1980
    ja genau das meine ich, wenn er die gemeinsame obsorge beantragen würde und er die bekommt? was wäre dann? kann mich jemand zwingen zurück zu kommen bzw. mir das kind wegnehmen?

    @wuzl22
    ja aber falls er die gemeinsame obsorge beantragt? das macht mir angst. ich will ihm und seiner mutter mein kind ganz bestimmt nicht geben! die familie von der mutter alle sind mit 40 jahren in frühpension und alkoholiker bzw drogensüchtig. der onkel von meinem ex ist im februar gestorben. er hatte hepatitis ..hat sich mit einer nadel in seiner jugendinfiziert weil er drogen genommen hat,!!! fürchterlich!! er und seine familie werden mein kind ganz bestimmt nicht erziehen!
  • Hallo Nina, warum denkst du denn dass er die gemeinsame Obsorge beantragen würde? Er hatte ja bisher auch kaum Interesse an seinem Kind. Sollte er es dennoch tun hast du ganz ganz viele Argumente die gegen eine gemeinsame Obsorge sprechen.
    Ich bin mir sicher dass du keine Konsequenzen zu fürchten hast. Ich denke die Frage die vielleicht die schwierigere ist ist ob du mit deinen Elternitgehen willst oder lieber hier bleiben magst.hast du da schon eine Entscheidung getroffen?
  • WienWien

    140

    bearbeitet 13. 07. 2014, 23:49
  • @felicitas1980
    naja ich habe hier niemanden und außerdem wäre ich froh von ihm weit weg zu sein. ich habe irgendwie auch angst. er hat mir immer gedroht er kennt leute, die mich umbringen werden usw... und er tut mir ab und zu schreiben. er ist ein psycho zuerst schreibt er mir er ändert sich und nach zwei stunden beschimpft er mich und meint mit mir kann keiner zusammen leben nur weil ich etwas gegen seine muttsr und die familie von iht habe! aber jrder normale mensch würde gegen die was haben. erstens alle mit 40 in pension zweitens drogensüchtig... der onkel ist tot.. und alle von seiner familie waren einmal im gefägnis entweder wegen drogenverkaufen oder diebstahl.

    naja ich hab angst weil seine mutter ist krank im kopf sie hat mir grdroht dass sie dass kind sehen werden wann sie wollen und dass werden wir noch sehen ob ich auswandern werde. und ich glaube dass sie ihn beimflusst dass er das kind nimmt weil sie das kind sehen will.

    ah ja mein ex hat sogar kredit für seine mami aufgenommen das nervt auch! sie soll arbeiten gehen und nicht mit 40 in pension!
  • Hallo. Also so wie du die Sache hier schilderst wie seine Familie ist und er. Denke ich nicht das sie das Kind bekommen würden. Das würde das JA niemals zulassen. Den da wäre ja das Kind gefährdet. Also kannst du bestimmt bedenkenlos auswandern mit deinem Zwerg. Erkundige dich mal am JA die werden dir das gleiche sagen Wen du ihnen das alles erzählst.
    LG meli
  • @nina1991... wenns in seiner familie wirklich so zugeht würd ich mir keine großen sorgen machen ;) ...
  • Wenn Er als Vater eingetragen ist, muss du ihn sagen Dass du Auswanderer, Auch brauchst du seine Erlaubnis. Wenn Er sagt Nein, dann darfst nicht auswandern. Egal ob du Die alleinige obsorge hast.
    Dann kann man übers Gericht usw sich Die "erlaubnis" holen.
    Was Ja in deinem Fall Kein Problem sein sollte.
  • @JMarionL das ist so nicht richtig. Sie muss ihn informieren, aber nicht fragen. Und @Nina19991 grunsätzlich kannst du sogar dann ins Ausland gehen wenn ihr die gemeinsame Obsorge hättest- wenn du nachweisen kannst das es für dich und euer Kind das beste ist. Lass dich doch von ExpertInnen beraten. Wo wohnst du denn?
  • @felicitas1980 Ich Bin Mir eigentlich ziemlich sicher, Dass das nicht so leicht geht. Wenn man innerhalb Des Landes umzieht dann schon. Aber ins Ausland ist a andere Geschichte. Am besten mal am JA nachfragen.
  • Die Obsorgeberechtigte hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
  • Hmm.. War der Meinung das wären 2 verschiedene Sachen...:-)
  • Ich hab auch die alleinige obsorge und hab mich damals auch erkundigt ob ich mit meinem Kind ins Ausland darf. Also vom Gesetz ist es so das du bestimmen kannst wo du lebst und somit auch das Kind lebt. Du hast nur Auskunftspflicht das heißt du brauchst ihn nur anzurufen und sagen das du dann nicht mehr hier wohnst. Das einzige was wichtig ist das du in kein Kriegsland wohnst sonst könnte er zum Jugendamt gehen und ihnen das sagen und es könnte dir verweigert werden. Aber sonst besteht kein Grund zur Sorge du kannst machen was du willst. Was wäre wenn du im Ausland einen Job bekommen würdest? Könntest auch nicht erst auf ihn warten und ihn um Erlaubnis fragen ob du arbeiten darfst ;-)
    Ich hoffe ich konnte helfen.
    felicitas1980
  • 2.3 Zum Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamer und alleiniger Obsorge
    (§ 162 ABGB neu)

    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht berechtigt einen oder beide Elternteile mit dem Kind ins Ausland umzuziehen bzw. eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes im täglichen Leben zu treffen, soweit die Pflege und Erziehung des Kindes dies erfordern.

    Nach der neuen Rechtslage, also ab 1. Februar 2013, hat bei Vorliegen der gemeinsamen Obsorge jener Elternteil, der das Kind auf Grund der Vereinbarung der Eltern oder gerichtlicher Entscheidung hauptsächlich in seinem Haushalt betreut, das alleinige Recht, den Wohnort des Kindes zu bestimmen. Ist nicht festgelegt, in welchem Haushalt das Kind hauptsächlich betreut werden soll, so darf der Wohnort des Kindes nur mit Zustimmung beider Elternteile oder Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht (= Bezirksgericht) ins Ausland verlegt werden.
    Bei einer Entscheidung durch das Gericht dient diesem als Entscheidungsgrundlage einerseits das Kindeswohl, aber andererseits auch die Rechte der Eltern auf Schutz vor Gewalt, Freizügigkeit und Berufsfreiheit


    Da lag Ich wohl einwenig falsch:-) Sorry.
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