Wochengeldanspruch 2. Kind?

julsjuls

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bearbeitet 27. 06. 2014, 15:26 in Karenz & Rechtliches
Hallo. ich hätte eine Frage zum Wochengeldanspruch f. ein 2. Kind....kennt sich da jemand aus?

Derzeitige Situation:
Geburt 1. Kindes im Februar 2013 (Wochengeldanspruch bestand)
Kinderbetreuungsgeld bis Februar 2014
Karenz bis September 2014...d.h. ich fang im September wieder an zu arbeiten
JETZT erneut schwanger seit Juni 2014

Dh. erneute Schwangerschaft ist während der Karenzzeit eingetreten, aber ich fang wieder an zu arbeiten.

Hab ich da erneut Anspruch auf Wochengeld? Hab ich sowieso Anspruch oder wie lang muss ich im Arbeitsverhältnis stehn um erneuten Anspruch zu haben?

Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Danke!
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Kommentare

  • Hallo! Ich bin auch während der Karenz wieder schwanger geworden und habe ganz normal Wochengeld bekommen. Für die Berechnung werden ja die letzten (ich glaube) 3 Monatsgehälter bzw. -einkünfte hergenommen.
    Also keine Sorge, du bekommst das Wochengeld trotzdem.
  • ok..super, danke für die rasche Antwort....

    also bist du dazwischen auch kurz arbeiten gegangen?
  • Nein, ich bin von einer Karenz in die nächste, ist sich super ausgegangen.
  • Ich bin auch noch in Karenz und erneut Schwanger, gehe direkt von der Karenz in Mutterschutz und bekomme ca. € 780,00 Wochengeld laut Auskunft der NÖGKK!
  • ....ja wenn man direkt übergeht ist es so....aber ich muss ja dazwischen ab September arbeiten gehn....und da weiß ich eben nicht, wie lange ich arbeiten muss um Anspruch zu haben...denn meine Karenz ist im September aus.
  • @juls das geht sich wunderbar aus, es werrden immer die letzten 3 vollen Monate herangezogen
    Und wenn du nicht 3 volle Monate schaffst dann zumindest 2 und dann wirds mit denen berechnet.
  • Also du musst 3 Monate vor mutterschutz ein Einkommen haben. Ob es karenzgeld , arbeitslosengeld oder Lohn von der Firma ist, ist egal Hauptsache ein Einkommen ist da. Das heißt in deiner Situation da du dann arbeiten gehst bekommst du so oder so wochengeld.
  • Ist es wirklich so, dass man ein Einkommen haben muss?
    Wenn ich kein KBG mehr beziehe und von der Karenz direkt in den Mutterschutz gehe - dann gibt es kein Wochengeld?
    @alex2013 wie ist das bei dir? Kriegst du noch KBG, wenn du in Mutterschutz gehst?
  • @Rosa2012 wenn du von Karenz in den MuSchu gehst, endet das Kbg und du bekommst Wochengeld. Das Kbg zählt auch als Einkommen.
  • @rosa2012 schau mal, hier im Wiki steht's bissl erklärt, unter dem Punkt "Bezug bei kbg"
    http://wiki.babyforum.at/wochengeld

  • @Rosa2012 ich sagte ja auch karenzgeld zählt da zum Einkommen. Du bekommst wochengeld. Man bekommt nur kein wochengeld hat mir der von der AK erklärt Wen man 3 Monat vor mutterschutz gar kein Geld bezieht. Also keine sorge
  • Naja, aber dann bekomme ich genau kein Geld. Bin in Karenz, bekomme aber kein KBG mehr und bis zum nächsten Mutterschutz werde ich keine 3 Monate arbeiten.
    Aber ich habe schon einen Termin bei der AK, da werde ich mich nochmal genau erkundigen.
    Danke jedenfalls für eure Antworten!
  • @juls
    Ich würde dir raten einen Termin bei der AK zu machen. Ich kenne mich mit den rechtlichen Dingen mittlerweile ganz gut aus und man glaubt ja nicht was vielen Leuten entgeht weil sie sich zu wenig auskennen. Ist ja auch kein Wunder den viele wichtige Informationen stehen in den ganzen Broschüren und im Internet nicht. Die muss man wissen. Die bei der Ak wissen die Infos. Mein Mann und ich waren bei der Ak und wir waren danach echt sauer weil die Infos die wir erhalten haben nirgends gestanden sind und wir haben uns echt vorher damit auseinander gesetzt.

    Bei dir wurden mir drei Dinge einfallen das mit dem Geld zu lösen ohne schlecht aussteigen. Gehe zur AK.
  • alex2013alex2013

    1,475

    bearbeitet 1. 07. 2014, 14:16
    Also ich hab bei der NÖGKK angerufen und die Auskunft erhalten das ich ab dem Zeitpunkt wo ich in Mutterschutz bin Wochengeld bekomme!
    Das Wochengeld hebt das KBG auf, danach beginnt die Karenz fürs zweite Kind!
    Mir wurde erklärt das jeder ein Pauschales Wochengeld bekommt das sind in meinem Fall ca. € 780,00 im Monat da ich das Karenzmodel 20+4 gewählt habe!
    Man bekommt 180% vom Karenzgeld!
  • Also jeder bekommt das kbg von der nögkk.
    Fällst du von einem bezug in den anderen (mutterschutz) wird das Einkommen herangezogen welches du vorm 1. Kind hattest!
    Ausschlaggebend ist also der tag beginn mutterschutz. Fällt der noch in den kbg bezug bekommst das wochengeld von vorm 1. Kind - ich würd wie es auch schon geschrieben wurde auf die ak gehen, dort sitzen die experten!
  • ich kram mal diesen thread heraus, um eine frage zum wochengeld zu stellen, ich mag keinen neuen aufmachen!

    Ich bin derzeit im mutterschutz fürs zweite kind, fürs erste bin ich noch in karenz (egt rund um den zweiten geburtstag meines ersten kindes) ich habe schon allen papierkram zur nögkk geschickt (vor einem guten monat) und hab auch einmal eine rückmeldung bekommen, dass sie noch einen zettel brauchen - seitdem hab ich nix mehr gehört von ihnen, obwohl demnächst die ersten 28 tage des mutterschutzes vorbei sind - nun meine frage:

    MUSS mir die Gkk eine schriftliche Bestätigung über den Tagsatz des Wochengelds schicken, od können die auch einfach so das Geld überweisen ( wenn zweiteres - woher weiß ich dann, ob ich jetzt überhaupt wochengeld bekomme, außer ich warte und hoffe, dass irgendwann was auf meinem konto landet...?) od müssen die mir auch schriftlich mitteilen, wenn ich KEINES bekomme?
  • bearbeitet 7. 10. 2014, 23:05
    @Fliegenpilz du bekommst keine Benachrichtigung wieviel du bekommst, nur eine Benachrichtigung dass das KBG fürs erste Kind endet mit dem Beginn des Wochengeldes sofern du noch KBG beziehst. So wars bei mir.
    Ruf doch einfach an oder schreib eine Mail ob nun alle Unterlagen aufliegen die sie benötigen. Angewiesen wirds 28 Tage im Nachhinein.
  • Mich würde es intressieren,wie es bei mir ist. Sollte ich jetzt schwanger sein. Ich bekomme bis 15 februar kbg und bin aber erst ab april im mutterschutz vom 2 Kind,das im Juni Et hätte! Das heist ich bekomme kein Wochengeld?
  • ich hätt auch mal eine frage,auch wenns mich nicht direkt betrifft,abwer was wäre wenn ich schwanger werden würde,sodass ich von einer karenz in die andere bzw hüpf,aber kein kbg mehr beziehe...denn ich bin 2 jahre in karenz,bekomm aber nur 20 monate geld.was wäre wenn ich in der zeit in den wochen schutz komme,indem ich kein kbg mehr beziehen würde?würd ich dann kein wochengeld mehr bekommen?
  • So könnte es bei mir auch sein.Das möchte ich auch wissen. @sternchen83
  • @schnurline_28 @sternchen83
    schau mal, hier im Wiki steht's bissl erklärt, unter dem Punkt "Bezug bei kbg"
    http://wiki.babyforum.at/wochengeld

    wenn dann noch fragen sind, her damit :-)
  • bearbeitet 8. 10. 2014, 08:40
    @claudsch1980 Also heist das ich bekomme welches? Weil ich ja vor dem ende des kbg schwanger wurde? Aber ist man dann auch versichert nach dem ende des kbg bezugs? Weil ja steht,selbstversicherte,arbeitslos kein Bezug der Tagsatz 8... euro irgenswas
  • @schnurline_28 wann hat dein erstes Kind seinen 2. Geburtstag?
    Der Mutterschutz muss vor dem 2. Geburtstag sein, dann bekommst du wochengeld!

    Da dein kbg aber schon ausläuft, du aber noch neues Wochengeld bekommst musst du dich dazwischen beim Mann mitversichern oder selbst versichern (wobei mitversichern die bessere Variante ist)
  • also wenn ichs richtig verstanden habe: müsste ich schwanger werden,wenn ich noch kbg beziehe oder bzw wenn ich noch schwanger werde in der ersten karenz und das zweite kind vorm geburtstag des ersten kommt ?stimmt das so?

    wenn ich jetzt bis 08/15 kbg bekomme und der kleine 01/16 2jahre wird,müsste ich so schwanger werden,dass das zweite 12/15 auf die welt kommt ,dann hab ich anspruch auf kbg,welches anhand meines verdienstes vor der ersten karenz berechnet wird?
    hab ich das richtig verstanden @claudsch1980
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 8. 10. 2014, 10:44
    @sternchen83 dein kind kam 1/1/14 und du hast volle 2 jahre karenz (bis 31.12.15)
    der Mutterschutz (also 8 Wochen vor Geburt) muss spätestens am 31.12.15 beginnen, somit solltest du spätestens im Juni 2015 schwanger werden (wenn ich richtig gerechnet habe)
    bitte nicht wochengeld mit kbg verwechseln :-) 2 paar schuh ...

    und ps: diese auskünfte sind nach DERZEITIGER rechtslage, kann sich bis nächstes jahr natürlich noch ändern, man weiß ja nie ;-)
  • @claudsch1980 ja das kbg und wgeld 2 verschiedene dinge sind,ist mir bewusst,dachte nur ich muss kbg auch noch beziehen,wenn ich wieder schwanger bin ,was ich ja ab 8/15 nicht mehr tun würde.

    aber für die zeit in der ich kein kbg mehr beziehe,muss ich mich (sollt ich wieder schwanger sein)trotzdem selbst versichern od beim partner mit versichern,bis ich in den wochenschutz komme od?
  • @sternchen83 ja wenn du kein kbg mehr beziehst und noch nicht wochengeld - dann solltest du dich sicherheitshalter beim Partner mitversichern lassen, sonst müsstest du - wenn du in dieser zeit zum arzt gehst alles selbst zahlen da du keinen versicherungsschutz hast

  • also nochmal zusammengefasst:

    wenn du bei Kind1 Anspruch auf WG hattest, und du danach während dem Bezug von kbg (für Kind1) schwanger wirst mit Kind2 und der Mutterschutz für Kind2 vor dem 2. Geburtstages von Kind1 liegt - dann gibts wieder Wochengeld.

    der Anspruch auf neuerliches kbg ist ja nicht vom WG abhängig (außer bei gehaltsabhängigem kbg) und hat somit nix damit zu tun
  • @claudsch1980 dachte nur,dass es eventuell blöd sein kann,wenn ich genau in der zeit schwanger werden würde,in der ich kein kbg beziehe,auch wenn wochengeld und kbg nichts miteinander zu tun hat ....

    wenn sich der muschu nach dem 2geb von kind1 ergeben würde,paar tage/wochen od so,dann hätt ich keinen anspruch,hab ich das richtig verstanden?



  • Wie sieht das ganze dann beim einkommensabhängigen kbg aus?
    Gibt's dann keinen Anspruch auf wochengeld beim zweiten Kind?
    Bekommt dann das kbg für Kind2 gleich ab geburt?
  • @sternchen83 wenn sich das nicht ausgeht, du also eigentlich arbeiten gehen müsstest dann wird das von dem einkommen berechnet was du da verdienst (da darfst mich aber leider nicht genau fragen wie)
    wenn du in dieser zeit aber nicht arbeiten gehst (dich also vom ag freistellen lasst bzw karenz für kind1 über die 2 jahre hinaus verlängerst) hast du definitiv keinen anspruch auf neuerliches wochengeld!

    @auwitch wenn du noch während des bezugs vom kbg für kind1 schwanger wirst - dann gibts wieder wochengeld für kind2, sonst leider nicht und dann sollte es das neuerliche kbg ab Geburt von kind2 geben
  • @claudsch1980 ok danke dir,jetzt hab ichs auch verstanden-hast mir mal wieder alles supi erklärt :-* >:D<
  • @sternchen83 bitte gern, und wenn noch was unklar ist - nur her mit deinen fragen :-)
  • Hey ich bin neu hier und kenn mich nicht so gut aus .. ich hab mal eine frage .
    Also ich bin jetzt in Karenz bis nächstes Jahr ende Mai und will erneut schwanger werden. Was muss ich da genau beachten ?
  • @juliamia wofür beachten?
    was willst denn wissen ... dann kann ich dir vielleicht näheres sagen :-)
    einfach so lässt sichs nicht sagen !
    wann war der Geburtstermin, welche Variante vom kbg hast du, hattest du davor anspruch auf Wochengeld? bist du in einem aufrechten dienstverhältnis?
  • Naja am 27.3.2014 ist sie geboren .. habe die variante 15+3 genommen also müsste ich am 28. Mai wieder arbeiten gehen. Ja ein Dienstverhältnis habe ich als einzelhandelskauffrau.. jedoch keinen kontakt weil die mir stress in der schwangerschaft gemacht haben. Mag gern wissen wo ich das dann angeben muss .. was ich da genau regeln müsste wenn ich jetzt ende okt. Schwanger werde sind es 7 monate .
  • @juliaMia also wenn sie am 27.3.14 geboren ist lauft dein kbg bis 26.6.15 (also Juni, nicht Mai)
    Wann du arbeiten gehst hängt davon ab wie lang du karenz gemeldet hast.
    Wenn du nicht arbeiten gehen möchtest und trotzdem Geld haben möchtest musst du schaun dass dein neuer muschu spätestens am 27.6. Beginnt.
    Du kannst aber eben beim Arbeitgeber karenz bis 26.3.16 beantragen (volle 2 Jahre) und dann muss der neue muschu spätestens am 27.3.16 beginnen
    Hab weiter oben einen Link gepostet, da siehst du dann auch deine Ansprüche bzgl wochengeld.
  • Wenn ich jetzt dann schwanger werde also so mit nov. Sollte ich im mai im.7. Monat sein.. mitterschutz beginnt 8 wochen vor der geburt geht sich das dann schon aus oder? Naja will eig von karenz zu karenz und dannach wieder arbeiten. Geht das so ?
    und da schick ich dann normal die bestätigung vom frauenarzt das ich schwanger bin oder wie?
  • Und mit den wochengeld wie funktioniert das dann .. was steht mir dann die 8 wochen vor und nach der geburt zu? Das selbe das ich beim ersten mal bekommen habe ?
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 10. 10. 2014, 17:53
    @juliamia wenn du im November schwanger wirst ist dein geburtstermin ende juli oder irgendwann im August, das heißt der Mutterschutz beginnt Anfang Juni bis ende Juni (je nachdem)

    Sollte es sich bei dir nicht ausgehen is das aber nicht so schlimm da du einmalig die karenz bis zum 2. Geburtstag vom Kind verlängern kannst (ohne dass du den Kündigungsschutz verlierst). Du müsstest dich dann nur bei deinem Partner mitversichern lassen für diesen Zeitraum ohne geldbezug.

    wochengeld siehe Link weiter oben oder Kurzfassung: Bezug einer Pauschal-Variante: € 14,53 werden um 80% erhöht, also € 26,15 (es ist dabei egal welche Pauschalvariante bezogen wird
  • Okee versteh schon und die verlängerung kann ich bis 26.3 2015 bekanntgeben .. muss ich zuerst zur wgkk das die mir das bestätigen. Aber wenn der mutterschutz dann beginnt endet die karenz dann automatisch?
  • @juliaMia die Verlängerung musst du spätestens 3 Monate vor Ablauf deiner ursprünglich bekanntgegebenen karenz dem Arbeitgeber melden.
    Dem musst du auch die neue Schwangerschaft mitteilen, mit Bestätigung (die vom Arzt reicht)
    Und sobald der neue muschu beginnt endet die karenz von kind1 automatisch.
  • Okee supii danke :) und das mit den wochengeld wie funktioniert das ? Bekomm ich da das selbe wie bei der ersten schwangerschaft oder wird das ganz anders gerechnet?
  • @juliaMia dann hast du dir wohl den schon 2 mal weiter oben erwähnten link nicht durchgelesen!? :-D
  • Okee ich glaube ich habs verstanden :P super danke für die Hilfe :)
  • hallo zusammen.

    ich hänge mich jetzt mal hier dran - Thema Wochengeld beim zweiten Kind.

    Ich beziehe einkommensabhäniges Kinderbetreuungsgeld und werde 2 Jahre in Karenz bleiben.

    Bekomme ich das selbe Wochengeld wie für Kind 1, wenn ich noch vor dem Ende der Karenz in Mutterschutz gehe? Falls nein: wann müsste der zweite Mutterschutz beginnen, damit ich das selbe Wochengeld wie bei K1 bekomme?

    liebe Grüße, Michaela
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 7. 11. 2014, 00:33
    @claudsch1980 arbeitest du bei de nögkk?
    Kannst du mir auch zur Höhe ds wochengeld was sagen?
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