Kündigen während der Karenz

bearbeitet 5. 05. 2014, 17:47 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr,

ich hätte da ein paar Fragen und wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte:
und zwar ist es so dass ich schwanger bin und ich weiß jetzt schon dass ich nach den 2 Jahren Karenz bei meinem Kind zu Hause bleiben möchte bis es in den Kindergarten kann. Ist es besser gleich nach dem Mutterschutz zu kündigen oder erst 3 Monate vor dem Ende der Karenz (Abfertigung bekomme ich keine). Und wie läuft das in der Zeit nach der Karenz? Da muss ich mich entweder arbeitslos melden oder mich bei meinem Lebenspartner mitversichern, richtig?

Kommentare

  • Liebe Corina :)

    Genau, aber für die Arbeitslosenversicherung musst du dann dem AMS halt zur Verfügung stehen. Wobei bei Eltern mit Kindern unter 10 Jahren 16 Stunden die Woche ausreichen würden..

    Wenn dir die Abfertigung wichtig wäre, kannst du auch das hier versuchen: http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/karenz/Mutterschafts-Vaterschaftsaustritt.html
    Das ist ab der Schutzfrist möglich und eben an keine Fristen oder Termine gebunden, man bekommt aber trotzdem die Abfertigung.

    Welche Variante oben für dich besser ist, weiß ich leider auch nicht, aber ich hoffe ich konnte dir mit den anderen beiden Fragen ein bisschen weiterhelfen.

    LiGrü,

    Estelle
  • Würde nicht unbedingt gleich an kündigen denken.
    Warst du bis jetzt mit deinem Arbeitgeber zufrieden?
    Dann frag wegen karenzverlängerung (unbezahlten Urlaub).
    Muss er dir nicht geben, aber wie gesagt falls du mit deinem AG zufrieden bist wäre das eine Möglichkeit das Dienstverhältnis beizubehalten.
    Dann kannst du dich für unbezahlten urlaub beim Partner mitversichern.
  • EstelleMarie schrieb: »
    Liebe Corina :)

    Genau, aber für die Arbeitslosenversicherung musst du dann dem AMS halt zur Verfügung stehen. Wobei bei Eltern mit Kindern unter 10 Jahren 16 Stunden die Woche ausreichen würden..

    Wenn dir die Abfertigung wichtig wäre, kannst du auch das hier versuchen: http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/karenz/Mutterschafts-Vaterschaftsaustritt.html
    Das ist ab der Schutzfrist möglich und eben an keine Fristen oder Termine gebunden, man bekommt aber trotzdem die Abfertigung.

    Welche Variante oben für dich besser ist, weiß ich leider auch nicht, aber ich hoffe ich konnte dir mit den anderen beiden Fragen ein bisschen weiterhelfen.

    LiGrü,

    Estelle


    Brauche ich eine Arbeitslosenversicherung, wenn ich mich beim Lebensgefährten mitversichere???
  • Hab auch kurz a frage ;)
    meine ss demenz macht mir momentan zu schaffen :( wie ist das jetzt hab zwei fälle einmal ich ind einmal eine bekannte:
    a) Wenn mN jetzt mit dem arbeitgeber nixhts ausgemacht hat dann gelten offiziel die 24 monate das heißt ich muss 3 monate vorher kundigen oder?

    b) wenn man jetzt angenommen mit dem arbeitgeber ausgemacht hat (schriftlich) das anfang august der nexte arbeitstag ist man es aber nicht schafft und es doch zu einer kündigung kommt die 3 monate sich aber nicht mehr ausgehn welche optionen hat man?
  • @Corina1994 Tschuldige, das hab ich erst jetzt gesehen! Nein, musst du nicht. Wobei ich mich da wie gesagt nicht traue dir zu sagen, was konkret für dich praktischer ist. Am Besten du machst nen Termin bei der AK aus, erklärst denen dort genau deine Situation und lässt dir dort deine Optionen abwägen.

    @patz21 Das tut mir Leid! anlässlich der Geburt eines Kindes gibt es jedenfalls mal den sogenannten qualifizierten Elternaustritt. Da entfällt die Frist und du bekommst die halbe Abfertigung...http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/karenz/Mutterschafts-Vaterschaftsaustritt.html
    Zusätzlich kann man jeden Vertrag aus wichtigem Grund beenden; und es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten, wie Elternteilzeit zB. Wär das keine Option? lg
  • @EstelleMarie ne ich möchte ja wegen der chefin nima zurück und elternteilzeit is jud möglich weil ich nicht weiß wies dann mit dem zweoten läuft bekomm im sept mein zweites ist aber nicht der grund der kündigung könnte ja verlängern.
    mutterschaftsaustritt mit halber abfertigung fällt aber nicht in die abfertiging neu oder?
  • Nein, die betrifft die Abf alt. Aber "verlieren" tust sie auch nicht...du darfst aber leider erst auf sie zugreifen, sobald ein späteres Arbeitsverhältnis nicht verfügungsschädlich endet. Tschuldige, hab gerade gesehen, dass ich mich oben wiederholt hab.
  • @EstelleMarie okay deine aussage widerspricht der von der ak :(
  • @patz21 Abfertigung neu hast du dann Anspruch zur Auszahlung bei (nach mindestens 3 Jahren Einzahlung)

    Arbeitgeberkündigung
    unverschuldeter Entlassung
    berechtigtem Austritt
    einvernehmlicher Auflösung
    Zeitablauf
    Mutterschaftsaustritt

    WEnn du also einen Mutterschaftsaustritt erklärst, hast du sofort Anspruch zur Auszahlung auf die Abfertigung neu, vorausgesetzt du warst bei dem AG 3 Jahre oder mehr beschäftigt
  • okay danke claudsch :)
  • @claudsch1980 weißt du wie die lage ist:

    eine bekannte hat mit ihrem arbeitgeber ausgemacht das sie mit 9. august (gleichzeitig ende des kbg) wieder arbeiten gehen will. es geht aber nicht weils einfach mit dem kleinen funktioniert. sie hatin diesem betrieb auch gelernt. muss sie jetzt arbeiten gehn oder kann sie ncoh muttersxhaftsaustritt machen?
  • @patz21 wie lang war sie in karenz? Wenn weniger als 2 Jahre kann sie die karenz einmal verlängern und müsste nicht gleich kündigen (dafür gibts eigentlich auch die 3 Monate Frist, aber kann man vielleicht mit dem dienstgeber reden)

    Mutterschaftsaustritt geht grundsätzlich jederzeit, man verliert nur den Anspruch auf Abfertigung wenn man die 3 Monate nicht einhaltet
  • okay :) aber sie kann die karenz nur spätestens 3 monate vor antritt verlängern oder?
  • Muss der DG einer Karenzverlängerung zustimmen oder darf ich das selbst entscheiden - in meinem Fall offiziell wegen fehlender kinderbetreuungsmöglichkeit (inoffiziell weil ich dort keinen Fuß mehr reinsetzen werd).
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