Jugendamt - Geregelte Besuchszeiten Kindsvater?

bearbeitet 16. 02. 2014, 23:35 in Karenz & Rechtliches
Hallo :)
Ich bräuchte dringend eure Hilfe und zwar geht es um den Kindesvater von dem ich seit 2 Monaten getrennt bin . Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und ich wollte von Anfang an dass wir uns auf 2 Tage die Woche einigen, an denen er sie sieht .
Nun ist die Situation so , dass er seine Tochter ( 7 Monate )
Mittwochs für 2-3 Stunden und von Freitag auf Samstag Abend sieht .

Diese Woche kam er am Mittwoch garnicht weil er meinte er hätte noch zuviel zutun (2 Stunden vorher habe ich noch nachgefragt ob es fix ist dass er uns besucht ) eine halbe Stunde vorher ruft er an und sagt ab.

Freitag auf Samstag hat sie bei ihm geschlafen . Ich weiß weder wie es ihr dort ging , noch was sie unternommen haben weil er mir NICHTS erzählt, ist ein sehr ungutes Gefühl !!

Freitag Abend habe ich von einer Verwandten erfahren dass er ein Video auf Facebook gepostet hat , wo er darauf zu sehen war als er sich mit Freunden betrinkt , genau in der Zeit als er auf sie aufpassen sollte ( habe Screenshots davon ).
Ich weiß auch dass er oft Joints raucht , speziell unter Freunden .

Nun meine Frage , was kann ich tun damit er nur bestimmte Besuchszeiten bekommt an denen er kommen darf ?
Sollte ich das alleinige Sorgerecht beantragen ?

Danke schon im Vorraus >:D<

Kommentare

  • Ich würde ihn mein kind mit diesem alter nicht über nacht mit geben.
    Und wenn er an den tagen net kommt wie ausgemacht dann hat er pech und muss halt wart bis der nächste ausgemachte tag war.
    Du kannst dein leben jetzt a net nach deinem ex planen.
  • Also du musst sie ihm nicht zum übernachten geben schon gar nicht mit 7 Monaten. Und notiere dir ganz genau wann ihr besuche ausmacht und wann er es gar nicht einhält. Weil wenn es zu einem Streit kommt oder er zum Jugendamt geht hast du was in der Hand.
    Und ich finde 2 mal die Woche e schon großzügig von dir.
  • Über nacht in dem alter.... Würde ich nicht machen musst du auch vom gesetz her glaub ich gar nicht. Würde beim jugendamt fragen was du tun kannst meiner meinung nach verletzt er die fürsorgepflicht wenn er sich betrinkt und du sogar was gegen ihn in der hand hast und wenn du über diese dinge bescheid weisst würde ich sie ihm ehrlich gesagt nicht geben (alkohol, joints!!) da hätte ich keine ruhige minute aber das ist bitte nur meine Meinung
  • Über Nacht käme für mich auch überhaupt nicht in Frage! Ich würde ihn zur Rede stellen und Konsequenzen setzen....
  • Das Sorgerecht und das besuchsrecht sind zwei verschiedene Dinge. Selbst wenn du die alleinige Obsorge beanträgst hat er ein recht sie zu sehen. Allerdings, wie die anderen schon geschrieben haben ist es nicht üblich, dass er sie in dem alter schon über Nacht hat.
    Ich würde zuerst versuchen mit ihm zu reden und dir klare Zeiten mit ihm zu vereinbaren, die auch für dich passen. Sollte das nix bringen würde ich einen Gesprächstermin am Jugendamt vereinbaren. Und solltest du der Meinung sein dass er durch sein verhalten das kindeswohl gefährdet musst du sowieso das Jugendamt informieren.
  • mit 7 Monaten brauchst du ihm dein Kind nicht über Nacht anvertrauen, wenn du das nicht möchtest (ich glaub laut OGH überhaupt erst mit 6 Jahren).
    Ich versteh mich mit meinem Ex sehr gut, aber über Nacht würd ichs dann nicht wollen.

    auf alle Fälle solltest mit ihm mal richtig ernst reden - Jugendamt geht immer noch, aber ich hab im Bekanntenkreis die Erfahrung gemacht, dass manche Männer dann total dicht machen und nicht mehr kooperationsbereit sind.

    Ich kenn jetzt eure persönliche Situation nicht, aber er sollte schon so weit sein, dass er frühzeitig weiß ober er für sein Kind zeit hat oder nicht und dann auch Bescheid gibt. und wenn er sein Kind über Nacht hat, dann sollte das das einzige sein worum er sich kümmert.

    und wie felicitas1980 schon geschrieben hat, sind obsorge und besuchsrecht zwei unterschiedliche Dinge und wenn du die alleinige Obsorge beantragst wird es idR zu einem Gerichtsverfahren kommen und das muss nicht unbedingt zu deinem Gunsten ausgehen.

    Red mit ihm - wenn er sein Kind eigentlich nicht sehen will, dann soll er es lassen, aber nicht wenn das Kind bei ihm ist, Party machen.
  • Wenn du es nicht willst, muss das Kind bist zum vollendeten 6. Lebensjahr nicht über Nacht bleiben... erst mit dem vollendeten 6. Lebensjahr, wenn DAS KIND ES WILL!!!!! ;-)
    Alles Liebe!
  • ich bin jetzt zwar nicht in eurer Situation, aber ich finde schon das der Vater das gleiche Recht haben sollte, ich würde mein Kind auch über nacht bei ihm lassen (natürlich abgesehen von Alkohol und Joints!! ich rede von normal-Fällen ;) )
  • Als ich vom kindesvater eine zeit lang getrennt war hat er alice auch nachts gehabt. War für mich eine irrsinnige erleichterung nach einer zeit, weil auch er die anstrengenden nächte durchmachen musste.
    Aber wenn ich so ein video gesehn hätt wärs mit dem übernachten vorbei gewesen. Wer weiß wo dein zwerg in dieser zeit war :S
    Sag ihm dass du das mitbekommen hast und nichtmehr willst, dass er euer kind über nacht hat. Wenn ers sehen will, kann er euch auch besuchen kommen. Mit dem hat er diese vertrauensbasis angekratzt und es ist dein recht, so zu entscheiden
  • Kann Mona88 nur zustimmen. Im Normalfall (kein Alkohol, keine Drogen etc.) finde ich, dass auch ein Vater prinzipiell das Recht haben sollte das Kind über Nacht zu haben. Hier ist mMn der entscheidende Punkt wie sehr er sich vor der Trennung in die Kinderbetreuung eingebracht hat und wie er mit dem Baby klar gekommen ist. Ich finde übrigens 2x in der Woche gar nicht so viel.

    Bin selbst ein Scheidungskind. Meine Mama hat immer sehr auf die geregelten Besuchzeiten bestanden. Mir wärs als Kind lieber gewesen, ich hätte meinen Papa sehen können, wann ich wollte. Und ich hätte mir auch mehr "Alltag" mit ihm gewünscht. Obwohl meine Mama natürlich alles getan hat damit es uns an nichts fehlt. Mit 7 Monaten ist das natürlich noch anderes.
  • Hallo!

    Ich finde auch, dass es mit den paar Monaten reicht, wenn er unter Tags besuchen kommt, vor allem ist das Kennenlernen ganz wichtig und du hast ihn im Auge. Ansonsten würde ich beim Jungendamt auch einmal nachfragen, was man in so einer Situation, wie du sie uns da beschrieben hast, machen kann.
    Solche Dinge kenne ich leider nur zu gut von meinem Neffen. Kindsvater sagt mal "spontan" ab obwohl es vor einigen Stunden noch fix war und dann sieht man ihn, wenn er das Kind hat, unter Tags ausgehen und shoppen. Scheinbar gibt er den Kleinen einfach bei seinen Eltern ab, obwohl er ihn nur ein paar Stunden die Woche hat. Echt traurig :-(
  • Ich kenn die genaue situation nicht - ich bin in der Situation selbst mama und "stiefmama" zu sein...
    Die gesetzeslage hat sich in den letzten 4 jahren sehr geändert!
    "einfach mal so" die alleinige obsorge beantragen und bekommen, wie es früher war, gibts nicht mehr. Das Gericht kann auch bei unverheirateten eltern 1 jahr gemeinsame obsorge "erzwingen" und da ist dann penibel drauf zu achten, oft auch durch eine neutrale person, warum er oder du den kontakt verweigern. Vor allem wird da sehr sehr viel Rücksicht (gott sei dank) auf den vater genommen, da der ja in 90% der Fälle arbeitet ind somit in seinen Möglichkeiten eingeschränkt ist, das solltest du dir vor augen halten.
    Dann wird berücksichtigt, wie es bis jetzt war, war sie öfter über nacht, gab es anzeichen für Vernachlässigung, etc.
    Nur, dass die kleine da bei seinen Eltern ist reicht nicht aus, denn a) haben sie auch ein recht auf besuchszeiten und b) durch die gemeinsame obsorge kann er ohne dein wissen und Einverständnis die kleine ohne weiteres sie von ihm bestimmten personen mit der vorübergehenden obsorge betrauen.

    Soweit das rechtliche...

    Wir sind in der Situation, mein Stiefsohn ist mittlerweile 4, die ersten 2 jahre ging alles klasse, da war nie irgendwas ein problem , er war total oft über nacht bei uns, weil sie es genossen hat wegzugehen oder zu schlafen, der kontakt passte (andere gesetzeslage) und nun kämpfen wir seit 2 jahren den kleinen besuchen zu dürfen! Weil sie sich nicht an ausgemachte termine hält... wir wissen auch nicht was/ob sie was sagt zum zwerg über uns...
    Naja wir nützen jetzt das Instrument der gerichtlichen besuchsbegleitung:
    Das läuft so, dass jemand den antrag bei gericht stellt, geht der durch gibt es eigene termine an bestimmten neutralen orten, wo psychologen und JA Mitarbeiter da sind, hält sich jemand ohne nachweis (zb ärztliche Bestätigung) daran, wird das vermerkt, je nach Häufigkeit gibt's dann Sanktionen, wie zb. Entzug/Zuspruch der obsorge, Kürzung div. Leistungen, gerichtl. Vorladungen mit Bußgeld,...)
    Da gibts eigen angepasste modelle, zb 5x geht meiner alleine hin, davon ist sie 2x auch dauerhaft dabei, 3x bin ich auch mit dabei und dann 3x auch mein sohn... das kann beliebig angepasst werden. Es gibt eigene besuchscafes.
    Vl wäre das ja was...
    Ich würd mit ihm sachlich reden, aber wenns nicht geht diesen weg einschlagen, da bist du zwar nicht dabei aber weißt dass wer drauf achtet. Weil er ist und bleibt papa...
    Frag dich, bei allem was du tust, egal was du tust, ob du es wirklich für die kleine machst oder ob nicht das ego reinspielt, nicht falsch verstehn, will nicht sagen, dass es bei dir so ist, aber das ist leider oft so.

    Aja im zuge dieser besuchsbegleitung können auch für später zeiten festgesetzt werden und die dann auch am gericht festgelegt werden können.

    Ich hoffe, für euer kind, dass ihr das auf vernünftige art und weise hinbekommt!
  • @mybabyvalentina
    Und hast mit ihm geredet? Hast du für dich schon abgewogen, wie du weitermachst? Hoffe du hast den "Schock/Zorn/..." verdaut.
  • bearbeitet 17. 03. 2014, 22:25
    Liebe @rdb2011 !
    Vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht :)
    Mittlerweile sind wir auf einen gemeinsamen Nenner gekommen , haben uns zusammengesetzt und er hat versprochen seine Freunde nur noch dann einzuladen wenn sie nicht bei ihm ist .
    Sie schläft immer noch einmal die Woche bei ihm , diese Woche sogar von Freitag auf Sonntag , da ich wegfliege .
    Valentina scheint keinerlei Probleme damit zu haben , sich an die "neue Umgebung" anzupassen , im Gegenteil.

    Bin zu dem Entschluss gekommen , dass ich nicht das Jugendamt einschalten werde um mir und meiner Tochter unnötigen Stress zu ersparen .
    Zuerst einmal muss ich die Trennung , neue Wohnsituation usw verarbeiten .
    Gottseidank stehen seine Eltern hinter mir und falls es ein Problem gibt kann ich sie jederzeit kontaktieren , da sie ein sehr enges Verhältnis zu ihrem Sohn haben :)

    Glg
  • Schön zu hören!

    Eure kleine wirds euch danken!
    Hoffe für euch, dass es so bleibt!
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum