erst einmal alles Gute zur Schwangerschaft :-) - ich finde das super, dass du bis zur Geburt arbeiten willst, ich hatte eine Kollegin, die kam aus ihrem Urlaub nicht mehr zurück und hat dann mittels Fax ihre Schwangerschaft und Freistellung (im 3.Monat) bekanntgegeben. Sie hat dann nicht einmal gesagt, wann ihr Kind auf die Welt gekommen ist........ :-? naja, jeder wie er meint.
War deine Kündigung schon rechtskräftig, als du erfahren hast, dass du schwanger bist oder warst du freigestellt und bist während der Kündigungsfrist schwanger geworden? Wenn das so ist, dann erkundige dich mal bei der AK.
So toll ich es finde, dass du arbeiten möchtest, so glaube ich genauso wie das AMS, dass die Chancen eher schlecht stehen. Du bist schwanger bei der Einstellung, d.h. du hast dann einen Kündigungsschutz, die Firma muss natürlich die Bestimmungen für Schwangere beachten, du kannst um Karenz ansuchen und bist somit 2 Jahre ab Geburt unkündbar, du bist zwar nicht da, "gehörst" aber noch zur Firma. Auch wenn du sagst, du willst nur bis zur Geburt bei der Firma bleiben, Dienstvertrag kann man darüber ja keinen machen, das wär dann ja glaube ich gesetzeswidrig (bitte nicht festnageln, so gut kenne ich mich da jetzt auch nicht aus).
Aber als Alternative: wie wär´s mit Weiterbildung. Frag mal beim AMS, ob sie nicht Fortbildungskurse für dich haben. Dann hast du auch eine Beschäftigung und vielleicht bringt es dir was für die Zeit nach der Geburt. Ich wünsch dir auf jeden Fall alles Gute.
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