Karenz und Kinderbetreuungsgeld teilen

bearbeitet 22. 11. 2012, 17:18 in Karenz & Rechtliches
Hallo,
Irgendwie durchblicke ich das Thema Karenz und Kinderbetreuungsgeld nicht so ganz ...
Also, meine Frau bleibt geplanter Weise 2 Jahre zu Hause in Karenz. Als Modus für's Kinderbetreuungsgeld haben wir die gehaltsabhängige Version mit 12 Monaten gewählt. Jetzt könnte ich anschliessend ja auch 2 Monate Kinderbetreuungsgeld beziehen (12+2) beziehungsweise in Karenz gehen, allerdings ist ja meine Frau durchgehend 2 Jahre zu Hause. Geht das?
Danke,
Stephan

Kommentare

  • mami2011mami2011

    492

    bearbeitet 22. 11. 2012, 18:45
    Die Wahl der Kinderbetreuungsgeldvariante
    Bei Teilung des Kinderbetreuungsgeldes müssen sich die Eltern schon bei der Antragstellung zwischen 5 Kinderbetreuungsgeldmodellen entscheiden - es gibt 4 Pauschalmodelle und ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (ea KBG). Die Wahl der Leistungsart kann nur einmal getroffen werden und bindet bis auf folgende Ausnahme auch den anderen Elternteil:

    Ergibt die Berechnung des ea KBG einen Betrag von unter € 33 (täglich) oder erfüllt der Elternteil wegen der zu kurzen Erwerbstätigkeit die Voraussetzungen für das ea KBG nicht, so kann einmalig pro Elternteil ein Umstieg auf das Pauschalmodell 12+2 Monate - mit dem Fixbetrag von € 33 - beantragt werden.

    Achtung! Die Wahl des Kinderbetreuungsgeldes darf nicht mit der Meldung der Karenz verwechselt werden!


    Unabhängig von der Antragstellung auf Kinderbetreuungsgeld gelten die arbeitsrechtlichen Meldefristen gegenüber dem Arbeitgeber.


    Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: (12 Monate für einen Elternteil; Verlängerung bis längstens zum 14. Lebensmonat des Kindes, wenn der 2. Elternteil mindestens 2 Monate Kinderbetreuungsgeld bezieht)
    Kinderbetreuungsgeld täglich max. EUR 66,00.

    ich glaub das geld bekommt immer der von dem es beim Einkommens abhängigen berechnet wird.
  • Ja sie bekommt ein Jahr das Geld einkommensabhänging und das zweite Jahr nichts, so kann sie zwei Jahre zu Hause bleiben und kann nicht gekündigt werden
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 23. 11. 2012, 00:34
    am besten zur AK mit dieser Spezialfrage:
    es geht ja darum: er will 2 Monate KBG beziehen - ok, aber heißt das das auch er 2 Monate arbeitsrechtliche Karenz braucht und sie daher nur 22 Monate in arre Karenz gehen kann.... (mehr als 24 Monate arbeitsrechtliche Karenz gibt es in Summe für beide Elternteile nicht)
  • Eine gleichzeitige Karenz beider Elternteile darf sich arbeitsrechtlich max. 1 Monat überschneiden !

    Der Bezug von KBG hat mit der Karenz nichts zu tun ;-)

    In eurem Fall wäre vermutlich das Beste wenn du die 2 Monate in denen du eaKBG haben willst mit deinen Stunden auf die Geringfügigkeitsgrenze runtergehst (oder zumindest 1 Monat davon)

    Weiters kommt es auf das Datum an an dem das eaKBG beantragt wird ....hin und wieder geht sich auch eine Vollbeschäftigung aus ;-)

    Hierzu müsstest du uns mitteilen wann dein Kind geboren wurde...

    Beachte auch die 6 monatige SV pflicht in Österreich vor dem Mutterschutzbeginn deiner "Frau" damit du das eaKBG überhaupt wählen kannst !

    LG
  • Eine gleichzeitige Karenz beider Elternteile darf sich arbeitsrechtlich max. 1 Monat überschneiden !

    gilt das auch, wenn die Frau während der 2 monate wo ich daheim bin, in unbezahlten Sonderurlaub ist?
  • @corvus: du kennst dich da sehr gut aus oder?
  • ja bitte auch vorsicht - Elternteilzeit und Karenz geht auch nicht gleichzeitig (also nicht fürs gleiche Kinde zumindest)
  • Hallo,
    weil es bei uns gerade aktuell wird, möchte ich das Thema wieder aufleben lassen. Viel. kann mir wer weiterhelfen!?

    Meine Situation:
    Mein Mann und ich wollen uns die Karenz (sprich das eah KBG) teilen: 12 Monate ich, 2 Monate er! Wobei wir ein Monat gemeinsam gehen möchte. Dann wieder ich bis zum 23Lm des Kindes .
    Nun stellt sich für mich die Frage, was in dem 1 Monat sein soll, wo ich arbeitsrechtlich ja nicht zu Hause sein darf.
    Meine Überlegung: mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass ich in dem 1 Monat unbezahlten Urlaub in Anspruch nehme. Nur wie sieht es dann versicherungstechnisch aus? Ich könnte mich mit meinem Mann mitversichern.
    Entstehen darüber hinaus noch Kosten?
    Viel. hat diese Variante schon wer gewählt und kann mich kurz aufklären? Blick grad nicht so durch!
    Danke
    Lg babsi
  • Hast du nicht vielleicht noich urlaub oder so stehen?

    Denke nicht das du dich da mit deinem mann mitversichert kannst - er ist ja in karrenz.

    Ich werde diese 2 monate mit urlaub und stundenkonto ueberbruecken - Dh offiziell arbeite ich 40h und bin aber nicht im buero.

    Mir fehlen aktuell 64h damit es sich mit den 2 Monaten ausgeht - hab mit meinem Arbeitgeber ausgemacht das ich ohnehin im 2ten jahr ev teilzeit beginnen moechte - und da man ja in der karenz fast nix dazuverdienen darf - kommt mir ein zeitkonto ganz entgegen.

    So Habs ich jetzt mal vor - mal schauen ob ich überhaupt einen betreuungsplatz fuer meine zwergis bekomme.
  • hallo ropra!

    wie hast du dein Problem jetzt gelöst. habe gerade ähnliche Schwierigkeiten. mein Partner möchte auch die 2 Monate Karenz in Anspruch nehmen, ich möchte bzw. kann aber in der Zeit auch nicht arbeiten gehen. Hab bei der AK nachgefragt und sie haben gemeint, dass unbezahlter Urlaub möglich wäre. Jetzt wart ich gerade auf die Antwort meines DG...... hoffe das klappt :-(

  • Ich habe eine ähnliche Frage, ich hoffe jemand kann mir bitte bitte helfen ;)
    ich möchte das Einkommensabhängiges Modell wählen (12+2), jedoch 2Jahre in die Karenz gehen (zweites Jahr mich bei meinem Mann mitversichern lassen). Mein Mann will seine zwei Monate Karenz auch in Anspruch nehmen, bzw möchten wir ein Monat zusammen nehmen und ein Monat er.

    Was ich nicht durchblicke- 24 Monate Karenz gelten für zwei Elternteile oder nur für mich? Rechnet man die Karenzdauer ab dem Geburtstag des Kindes oder ab dem Tag bis wann man Wochengeld bekommen hat?
    Unser Sohn wurde am 4.2.15 geboren, dh Karenzdauer bis 3.2.17. Ich habe gelesen wenn beide Elternteile ein Monat zusammen nehmen verkürzt sich Karenzdauer auf 23Monate. Wenn ich richtig verstehe wird es dann so sein-
    1.4.15- Ende Wochengeld
    4.2.15- 3.12.16 Mein Karenzurlaub (22.Monat mit meinem Mann zusammen)
    3.11.16- 3.1.17 Karezurlaub Mann.

  • @paolena Vorsicht bei deiner Variante, dein Mann kann zwar dann in karenz gehen, bekommt aber kein Geld!
    Das eakbg gibts es längstens bis zum 14. Lebensmonat des Kindes wenn beide Elternteile in karenz gehen!

    Eine mögliche Variante für euch:
    Deine karenz + eakbg bzw wochengeld 4.2.15 bis 3.2.16
    4.2.16 - 3.3.16 beide Elternteile karenz, Mann bezieht eakbg
    4.3.16 - 3.4.16 Mann in karenz + eakbg, du musst entweder arbeiten gehen oder Urlaub aufbrauchen
    4.4.16 - 3.1.17 deine arbeitsrechtliche karenz ohne kbg
    Endet per Jänner da ein Monat doppelt, alles darüberhinaus muss extra mit dem dienstgeber vereinbart werden.
  • @claudsch1980 danke dir für die schnelle Antwort!
    Wenn die Karenz des Mannes sich mittendrin findet muss es mein Arbeitgeber akzeptieren oder darf er das auch verweigern (wie ist das rechtlich)?
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 24. 02. 2015, 18:37

    @paolena Ja bis zum 2. Geburtstag steht dir die arbeitsrechtliche karenz zu, besonders begeistert sind die meisten Arbeitgeber natürlich nicht davon denn was sollen sie ein Monat mit dir machen!? ;-)
    deshalb ist es den meisten ganz recht wenn du Urlaub verbrauchst oder unbezahlten Urlaub nimmst.
    Bitte nur unbedingt die meldefristen einhalten bzw gleich mit dem AG vereinbaren.
  • Danke dir! Jetzt kenne ich mich endlich aus :)
  • @claudsch1980 du kennst dich so gut aus... hab eine Frage an dich.

    Werde vermutlich das Eak Geld nehmen und mich dann mit Partner mitversichern....

    was ist...

    wenn ich 2 Jahre Karenz mit dem Arbeitgeber vereinbare und ich nach 1 Jahr oder 1,5 darauf komme das ich doch früher wieder arbeiten gehen möchte???

    Ist das dann rechtlich überhaupt möglich???

    Danke
  • @hendlpo90 das Problem dabei ist folgendes: wenn du 2 Jahre karenz meldest und dann nach 1.5 Jahren drauf kommst du magst doch schon früher zurück muss dich der Chef nicht vorher zurück nehmen sondern mit Ablauf der vereinbarten karenz.
    Wenn du allerdings sagst du möchtest ein Jahr karenz machen und kommst nach nem halben Jahr drauf eigentlich ist das zu kurz dann kannst du einmalig bis max. Vollendetes 2. Lebensjahr verlängern (was also der maximale Rechtsanspruch wäre)

    Natürlich kann man individuelle Lösungen mit dem Arbeitgeber treffen, darauf hat man aber keinen Rechtsanspruch.
  • Sowas hab ich mir schon gedacht. Dankeschöööön bist die Beste >:D<
  • @hendlpo90 gern!
    Beim verlängern nur bitte aufpassen auf die fristen, muss man spätestens 3 Monate vor Ablauf der karenz melden wenn man verlängern will.
  • @claudsch1980 muss ich beim verkürzen auch auf etwas aufpassen? Ist bei mir in ein paar Monaten nämlich der Fall dass ich nach einem statt zwei Jahren wieder einsteige.
  • @chamo hast du das mit deinem Arbeitgeber ausgemacht - dann kein problem!
    wenn du noch kbg erhältst musst du halt wegen dem Zuverdienst aufpassen aber sonst nix.
    und falls du in elternteilzeit beginnst würd ich das sowieso schriftlich immer festhalten :-)
  • Danke @claudsch1980
    Ja der Arbeitgeber braucht mich. Werde nur ein paar Stunden arbeiten ... Knapp über geringfügig. Kbg ist eh Schluss mit Juni. Somit gibt's da keine Probleme
  • @chamo ah perfekt :-)
  • Hallo, also wir möchtens auch so machen heuer

    Meine Frau ist 2 Jahre daheim und hat das eaKBG genommen.
    Wenn klein Tobi 1 jahr alt ist sprich am 8.august geh ich bis 07.oktober in Karenz.

    Hab das in der Firma schon bekannt gegeben, unsere Personalchefin meinte, sie braucht eine Geburtsurkunde und einen nachweis dass meine Frau in den 2 Monaten keine Karenz hat sprich arbeiten geht.

    Sie fragt demnächst in der Firma wo sie bis zum Mutterschutz gearbeitet hat nach und hier meine Frage:

    Was ist wenn sie nicht arbeiten kkmmen darf??
    Müsste sie dann unbezahlten Sonderurlaub beantragen ? Oder kann ich mir meine Karenz dann aufzeichnen??

    Lg Alex
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