Kinderbetreuungsgeldanspruch

Hallo ihr Lieben!
Also.. Ich bekomme noch bis 06/2016 Kinderbetreuungsgeld (Variante 20+4) also könnte ich noch 4 monate verlängern.
Bin Aber jetzt wieder schwanger, ET hab ich am 06.06.16 also genau wenn ich kein KBG mehr bekommen werde.
Jetzt meine Frage...
Muss ich da normal wieder den Antrag stellen auf KBG oder wird da dann etwas anders sein also weil es ja mein 2. Kind dann ist und ich auch noch 4 monate verlängern könnte.. vielleicht weiß jemand etwas darüber oder war auch in so einer Situation ..
Danke :)

Kommentare

  • Ich dachte immer die +Monate könnte nur der Partner übernehmen, man selbst aber nicht wenn man schon zB. 20 Monate zuhause war??
    Trotz allem musst du ja für das zweite Kind Wochengeld beantragen und dann auch den Antrag fürs KbG erneut stellen.
  • Die +Monate (in deinem Fall 4) kann definitiv nur der Partner konsumieren. Du bekommst die 20 Monate. Du hast aber 8 wochen vorher schon Anspruch auf Wochengeld, da würd ich rechtzeitig ansuchen. Nach der Geburt des 2. Kindes bekommst auch noch 8 wochen Wochengeld und musst aber einen neuen Antrag fürs Kinderbetreuungsgeld stellen. Das steht dir ja fürs 2.Kind wieder zu.

    Wenn du aber Wochengeld bekommst, verfällt das Kinderbetreuungsgeld. Also du bekommst nicht beides ausbezahlt.
  • @Verenann also verlängern kannst du den kbg Bezug nicht. Diese plus Monate gibt's nur wenn der partner beantragt.

    Anspruch hast du dann wieder ganz normal auf wochengeld und kbg. Für kbg musst du neuen Antrag stellen.
    Sobald du Wochengeld bekommst gibt's kein kbg für kind1 mehr.
  • Bei Mir ist es Abs jetzt so dass ich vor meiner ersten Ss Nur beim AMS gemeldet war um hab auch kein Wochengeld bekommen. Hab ich jetzt schon anspruch darauf oder wäre das nur wenn ich jetzt zbs noch arbeiten gehen würde?
  • Wenn du davor keinen anspruch auf wochengeld hattest wirst du diesmal auch keib wochengeld bekommen.. Du bekommst halt das kbg dann ab geburt.
  • @Verenann Die +4 gelten nur wenn dein Partner statt dir zu Hause bleibt und KBG bezieht.
    Sobald die 20 Monate um sind bekommst du fürs erste Kind kein KBG mehr. Falls dein Baby früher kommen sollte, musst du das sofort bei der zuständigen Krankenkasse melden. In diesem Fall wird ein Teil zurückgefordert (falls dein Baby früher kommt). Wenn nicht, stellst du ganz normal den Antrag fürs zweite Kind. KBG bekommst du übrigens nur fürs jüngere Kind. Da gibts keinen Zuschlag oder so nur weils das Zweite ist.

    Ich bin übrigens in der selben Situation. Hatte KBG für erstes Kind bis 12.01 und ET fürs Zweite wäre der 11.01 gewesen. Mein kleiner Mann hat aber entschieden schneller zu kommen. Ganze 3 Wochen, somit muss ich den Bezug für die 3 Wochen zurückzahlen. KBG fürs zweite Kind bekomme ich auch rückwirkend von Geburt an, hab aber noch nicht den Antrag gestellt.
    Hatte auch kein Wochengeld vorher; auch nicht beim ersten Kind.
  • @stolze_mami also diesen Zuschuss den man beantragen kann, gibt's dann nicht mehr? Oder meinst du was anderes ?
  • Den Zuschuss fürs kbg beim zweiten Kind wirst du auch wieder extra beantragen müssen und da wird dann sicher wieder geprüft ob du Anspruch drauf hast ( schätze mal schon wenn du ihn bei Kind nr eins auch bekommen hast) außer eure finanzielle Situation wär jetzt besser?

    Bei mir ist jetzt das kbg (30 Monate) am 07.01. ausgelaufen, ET meiner zweiten ist erst Mitte März. Ich bekomm zB kein Wochengeld, das heißt ich hab jetzt bis ich das neue kbg krieg gut 450 Euro weniger im Monat
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