Wieder schwanger... darf Papa trotzdem in Karenz?

Hallo!
Vielleicht kann mir jemand helfen, das wär echt super!
Und zwar ist es so dass ich seeeeehr überraschend wieder schwanger bin. Die jetzige Karenz würde am 18.04.2016 enden, wobei das flächfällt weil der EGT der 20.04.2016 ist. Bin also 8 Wochen vorher schon im Mutterschutz.
Eigentlich wäre mein Mann ab dem 19.04.2016 4 Monate in Karenz gegangen, auf die er sich auch schon sehr gefreut hat.
Deshalb meine Frage: Darf er trotzdem im Karenz gehen? Wäre trotzdem der 19.04.2016 sein Stichtag oder müsste er mit meinem beginnenden Mutterschutz die Karenz antreten? Oder darf er durch mein vorzeitiges Ende der Karenz gar nicht gehen?
Vielen Dank für eure Hilfe!! LG

Kommentare

  • @juppidu also grundsätzlich darf er auf jeden Fall in Karenz gehen. Er ist ja für kind1 dann in Karenz und dein Mutterschutz bzw neue karenz ist für kind2. Das ist unabhängig von einander.
    Du müsstest dich jetzt nur erkunden ob er früher in Karenz gehen darf zb mit Beginn deines Mutterschutzes dann keine 4 Monate sondern um die 8 Wochen dazu...
  • @claudsch1980
    Vielen Dank für deine Antwort! Weißt du vielleicht auch wie hoch der Wochengeldbezug wäre? 26.50/Tag? Und gilt dieser geringe Satz dann für den gesamten Mutterschutz oder nur für die Zeit in der ich eig. noch KBG beziehen würde?
    Käme danach auch das einkommensabhängige Modell für uns in Frage? Ich habe bis zum letzten Tag vor Mutterschutz (30.06.2014) gearbeitet und das Dienstverhältnis ist auch noch aufrecht. Würde es sich dann aus den letzten 3 Gehältern vor Mutterschutz berechnen? Zur Zeit sind wir im 20+4 Modell.
    Fragen über Fragen...... Sorry :/
  • @juppidu ja der tagsatz für den Mutterschutz ist für die gesamte Zeit 26.50
    Du könntest beim 2. Kind das eakbg wählen. Berechnet wird es normalerweise vom Wochengeld. Die gkk macht aber eine günstigkeitsrechnung und schaut sich dein Einkommen der letzten 3 Jahre vollen Jahre an.
    In deinem Fall kommt das Baby 2016. Das heißt die gkk schaut 2015. 2014 und 2013 an.
    Das heißt weiter dass in deinem Fall 2013 rangezogen wird da es ein jahr ohne kbg Bezug sein muss.
  • Sorry, dass ich mich einmisch, aber das verwirrt mich schon wieder. Die GKK schaut sich die letzten drei vollen Jahre an UND das Wochengeld (das ja von den letzten drei Gehältern berechnet wird) oder?
  • @minze nur beim eakbg. Normalerweise wird das eakbg vom Wochengeld berechnet, Das ja die letzten 3 Monate sind. Die gkk macht aber automatisch eine günstigkeitsrechnung und schaut sich dabei die letzten 3 vollen Jahre an (sofern ein Jahreslohnsteuerausgleich vorliegt) es muss aber ein jahr ohne kbg Bezug sein. Hat man da in einem Jahr im Durchschnitt mehr verdient als beim Wochengeld dann wird das andere Einkommen genommen.
    minze
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