Angestellt und selbstständig - wer kennt sich da aus? Honorarnoten, Berechnung des KBG,...

Hallo Mädels! Kennt sich da wer rechtlich aus von euch? Ich bin Teilzeit angestellt und nebenbei selbstständig und schreibe an verschiedene Auftraggeber Honorarnoten. Beim Angestelltenverhältnis ist eh klar, dass ich 8 Wo vor und nach Geburt nicht arbeiten darf. Aber wie ist das mit den Honorarnoten, darf ich in der Mutterschutzzeit Honorarnoten schreiben? Ich möchte das einkommensabhängige KBG wählen, wird da das Einkommen aus selbstständiger Arbeit dazugerechnet und wie wird es ausgerechnet? LG

Kommentare

  • Darf ich mich da ein bissal dran hängen - ich arbeite geringfügig und mache zusätzlich auf Werkvertragsbasis Arbeit von Daheim, wird auch über Honorarnote abgerechnet. Es ist nicht viel - immer unter geringfügigkeits Grenze. Wie sieht es da aus? Karenzmodell wird bei mir natürlich nicht Gehaltsabhängig sein!
  • @Maria1977_1 das hängt davon ab ob du selbstständig bist, Also ein Gewerbe hast? Oder freie dienstnehmerin bist?
    Selbstständig erwerbstätige Frauen, die ein Gewerbe ausüben erhalten als Mutterschaftsleistung Betriebshilfe als Sachleistung. Wird keine Betriebshilfe gewährt, besteht unter Umständen auch ein Anspruch auf Wochengeld in Höhe von 52,07 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2015). Dies gilt insbesondere für selbstständig erwerbstätige Frauen, die kein Gewerbe ausüben (Neue Selbstständige).
    Da würd ich mich aber am besten genauer bei deiner zuständigen Wirtschaftskammer erkundigen.

    @KleinesGummibärchen für die geringfügige Arbeit gibt es kein Wochengeld. Außer du bist aufgrund der zusätzlichen Beschäftigung zu Nachzahlung an die gkk verpflichtet?
    Für die honorarnoten müsste deine Firma eine Wochengeld Bestätigung ausfüllen.
    Würde mich aber an deiner stelle genauesten bei der ak informieren. Nicht dass da wo was verloren geht.
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