Vorzeitiger Mutterschutz

Ich würde gerne wissen wie das mit dem vorzeitigen Mutterschutz abläuft. Ich bin mit Zwillingen schwanger und mein Arzt hat gemeint dadurch kann er mich jederzeit verfrüht in den Mutterschutz schicken. Jetzt würde ich vorab gerne wissen was ich dafür tun muss. Zuerst mal vermutlich Frauenarzt, der mir eine Bestätigung ausstellt. Danach muss ich zum Amtsarzt, oder? Jetzt ist die Frage, muss ich zu dem Amtsarzt bei meinem Wohnort (NÖ) oder zu einem Amtsarzt bei meinem Arbeitsplatz (WIen) oder ist das völlig egal? Ich nehme an in NÖ wäre hier die Anlaufstelle die Bezirkshauptmannschaft, stimmt das? Wenn der Amtsarzt die Freistellung bewilligt hat, dann müsste ich mit den Unterlagen noch auf die GKK gehen und Wochengeld beantragen, richtig?

Wie schnell geht das ganze Prozedere? Also kann ich zB am Montag zum Frauenarzt und danach gleich zum Amtsarzt gehen und die Sache ist erledigt oder wie kann man sich das vorstellen?

Vielleicht hat eine von Euch das schon durch und kann mir hier weiterhelfen. Danke schon im Voraus.

Kommentare

  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 28. 08. 2015, 09:45
    …Verzeihung, da hab ich im Ursprungspost doch tatsächlich erst mal was Falsches behauptet und Mehrlingsschwangerschaft ohne weitere medizinsche Indikation als Freistellungsgrund ausgeschlossen. Anscheinend geht das schon...


    Ansonsten: beim Amtsarzt brauchst Du zumeist einen Termin, das kann mitunter schon mal ein, zwei Wochen dauern, jedenfalls in Wien. Wenn der die Freistellung bewillt, kannst Du sofort noch am selben Tag zur Krankenkasse marschieren.
  • Mein Arbeitgeber ist Nö und wohnen tu ich in OÖ, und in OÖ hab ich dann zum amtsarzt gehen müssen.
    Meine erfahrung war, dass mich der amtsarzt gar nicht mehr angeschaut hat. ich ging dort hin und nach ein bisserl wartezeit bekam ich einen unterschriebenen zettel retour.
    Das ging bei mir schnell. Du kannst gleich nach dem FA termin zum Amtsarzt wenn die öffnungszeiten passen.
    daphne
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 28. 08. 2015, 09:38
    ...
  • Ist bei mir zwar schon ein wenig her aber ich musste zuerst auch zum Frauenarzt und dann Termin beim Amtsarzt ausmachen und dorthin. Mit ihm sprach ich über Gott und die Welt jedoch nicht über etwaige Beschwerden zwecks Frühkarenz. Konnte dann auch ohne weiteres in Frühkarenz gehen. Meines Wissens ist der Sitz des Arbeitgebers irrelevant und du musst dort vorstellig werden, wo dein Hauptwohnsitz ist! Hoffe, das ist noch aktuell.
  • @chaosdeluxe wolltest du noch was bestimmtes zu meinem post dazu sagen?
  • @ChaosDeluxe Dein Ausgangspost fehlt offenbar, kann das sein?

    @Lluvia @Sunsel Das heisst es wird in meinem Fall dann der Amtsarzt in NÖ bzw. dem Wohnort sein? Wie habt Ihr das rausgefunden oder hat Euch der Frauenarzt das gesagt? Nehme an der Amtsarzt sitzt auf der Bezirkshauptmannschaft, hat also mit der Krankenkasse nichts zu tun?
  • @racingbabe die weitere Vorgehensweise hat mir der Frauenarzt damals gesagt. Amtsarzt sitzt in der BH. Und ja, du hast es richtig verstanden - für dich ist meines Wissens NÖ bzw dein Bezirk zuständig, wenn du dort wohnst.
  • @Sunsel Danach bist Du dann gleich auf die Krankenkasse gegangen um das Wochengeld zu beantragen, oder? Da hattest Du aber vermutlich noch nicht die Abrechnung von Deiner Arbeitsstelle zum Vorlegen?
  • @racingbabe Puhh...da das wirklich schon einige Zeit her ist, kann ich mich nicht mehr so ganz genau erinnern ;-) . Hab damals auch in Wien gearbeitet und war in einem anderen Bundesland Hauptwohnsitz gemeldet. War damals zur Beantragung des Wochengeldes direkt bei der WGKK. Wie das mit der "Entgeltsbestätigung des AG" war, das weiß ich leider nicht mehr.
  • @Sunsel Kein Problem. Danke jedenfalls für Deine Antwort.
  • @racingbabe ich kann dir nur was zum Thema wochengeld sagen - das muss dein Arbeitgeber für dich erledigen, erst nachdem er die unterlagen geschickt hat kannst du auf die gkk und eventuell fehlende Sachen nachreichen.
    du musst also mit dem Freistellungsbescheid direkt zu deinem Arbeitgeber - der muss dich abmelden und eine Wochengeld-bestätigung an die gkk schicken.
  • @claudsch1980 Aha, das heisst nachdem der Amtsarzt das bewilligt hat nicht gleich auf die Krankenkasse gehen, sondern zuerst zum Arbeitgeber und der schickt die Unterlagen dann direkt an die Krankenkasse? Was schätzt Du wielange das dauert? Also eher Tage oder Wochen?
  • @racingbabe dass muss quasi sofort gehen, da heute alles elektronisch gemacht wird ...
    also mit der bestätigung vom amtsarzt bist du ja normalerweise noch am gleichen tag freigestellt.
    deshalb muss dich auch die firma unverzüglich abmelden und eine wochengeldbestätigung schicken, maximal 7 Tage dafür zeit. kannst aber deinen arbeitgeber fragen ob sie das gleich erledigen ... wie lang dann die gkk braucht ist eine andere frage ;-)
  • @racingbabe übrigens-herzlichen Glückwunsch zu deinen Zwillingen :)
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 28. 08. 2015, 13:10
    @racingbabe

    Ich hab den Post überschrieben, weil Blödsinn behauptet. Aber falls es noch wer gelesen hat…

    Bezüglich erst Arbeitgeber oder KK:

    Vom Amtsarzt gab es zwei Bestätigungen wegen der Freistellung. Original für die Krankenkasse, Kopie für den Arbeitgeber.

    Ich war dann noch am selben Tag bei der KK, die hat von sich aus beim Arbeitgeber wegen einer Entgeltbestätigung nachgefragt.

    Arbeitgeber hab ich erst einen Scan der Bestätigung und dann noch ein Einschreiben mit der Bestätigung geschickt. Allerdings hat man dort schon mit dem vorzeitigen Mutterschutz gerechnet.

    Ich war praktisch ab dem Moment, wo ich beim Amtsarzt draußen war freigestellt und danach nicht mehr in der Firma.

    Etwa eineinhalb, zwei Wochen später kam dann ein Schreiben von der KK, wie hoch meine Ansprüche wären und bis wann ich später welche Unterlagen über die Geburt nachreichen muss.
  • @claudsch1980 Wenn die KK das dann vom Arbeitgeber erhalten hat melden die sich vermutlich und sagen was ihnen noch fehlt?

    @Sunsel Danke :3

    @ChaosDeluxe Dass Du gleich bei der KK warst hat Dir dann aber nicht viel gebracht, oder? Wenn Du zwei Wochen später dann erst was von denen gehört hast?
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 28. 08. 2015, 15:47
    @racingbabe

    Dochdoch.
    Bei der KK hab ich das Original der Amtsarztbescheingung abgegeben und war ab dem Moment krankenversicherungsrechtlich im vorzeitigen Mutterschutz.

    Bloß die Höhe des Wochengeldes konnte man mir natürlich nicht sagen, bevor keine Entgeltbestätigung vom Arbeitgeber vorlag. Das hat aber die Krankenkasse eigenständig veranlasst und den Arbeitgeber kontaktiert (das ist beim "normalen" Wochengeld scheinbar nicht so). Ich musste nur noch die Kopie der Amtsarztbescheinigung selbst an den Arbeitgeber übermitteln.

    Von der Gebietskrankenkasse raus bin ich aber als "vorzeitig freigestellt" ohne da noch irgendwas großartig erledigen zu müssen. Zettel abgegeben, Stempel auf meinen Akt, Fertig.

    Das Schreiben, das ich rückwirkend bekam, hat einfach nur noch mal bestätigt, ab wann ich den Anspruch habe und die Höhe des Anspruchs und wie das dann läuft mit Geburtsbestätigung und Co..


    (Was übrigens beim (frühzeitigen) Mutterschutz sehr lästig ist: Gerechnet werden ja grundsätzlich immer 28 Tage ab Antragstellung.

    Sprich: nach 28 Tagen wird der Akt wieder bearbeitet und Geld angewiesen. Das kann wegen Bankweg, Wochenende etc. dann aber gut mal 3, 4, 5 Tage dauern.
    Ich bin an einem 13. im frühzeitigen Mutterschutz, an einem 10. des Folgemonats hat die KK Geld angewiesen und an einem 15. oder 16. hatte ich es dann zum ersten Mal.

    Zusätzlich verschiebt sich durch den 28 Tage Rythmus der Auszahlungszeitpunkt jeden Monat um etwa 2 Tage.

    Wird man, wie ich, bereits in der 10. Woche in vorzeitigen Mutterschutz geschickt, hat man im 9. Monat Schwangerschaft zum x-ten Mal wegen Daueraufträgen aufpassen müssen und dauernd schauen, wann man was zahlt, weil der Tag, wann das Geld kommt, sich immer weiter verschiebt. Also nix mit z.B. Gehalt immer fix am Monatsletzten am Konto.)
  • Nur noch grundsätzlich. ... die gkk meldet sich bestimmt nicht von allein bei einem wenn was fehlt. Das ist für die lmmer eine Bringschuld ;-)

    Und ich persönlich finde es besser zuerst zum Arbeitgeber zu gehen und dann zur gkk. Kommt aber vielleicht auch auf die Beziehung zum ag an ... es macht nämlich kein gutes Bild wenn der ag von der gkk vom vorzeitigen Mutterschutz erfährt ... außer es wissen eh schon alle. Also nur mehr reine Formsache sozusagen. Dann kann man natürlich direkt zur gkk ...
  • @ChaosDeluxe Achso, Du hast das gleich abgegeben. Das heisst Du musstest nur wegen der Berechnung bzw. Unterlagen nicht mehr extra hin?
    Das mit der Auszahlung hört sich lästig an.

    @claudsch1980 Logisch eigentlich, ist ja bei allen Stellen so die Geld auszahlen müssen ;)
    Also mein Arbeitgeber weiß, dass ich früher gehen möchte, das ist schon geklärt und auch in Ordnung, somit wäre es wirklich nur Formsache. Wollte nur wissen was für Schritte ich dann einleiten muss.
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 28. 08. 2015, 21:41
    @racingbabe

    Genau. Ich hab das Schreiben vom Amtsarzt abgegeben, dann habens eine Kopie meiner Bankomatkarte gemacht, wegen der Bankdaten; wer mein Arbeitgeber ist, war für die KK ja ohnehin im System ersichtlich. Da hieß es, die Krankenkasse leitet das selbst in die Wege bezügl. Entgelt. Und das war`s.
    Keine weiteren Unterlagen oder Wege notwendig, jedenfalls was die KK betrifft. Zweites Amtsarztschreiben an den Arbeitgeber, der damit gerechnet hat, ich war ja bereits eine Weile im Krankenstand. Fertig.

    Ich musste nicht mehr in die Firma, aber das war auch a bissl Sondersituation, da mein Arbeitsverhältnis mit dem Beginn des Mutterschutzes geendet hat.
    Ansich solltest Du Dich mit dem Arbeitgeber dann trotzdem nochmal zusammen setzen. Schließlich ghört ja auch die Dauer der Karenz geregelt (Die Karenzregelung mit dem Arbeitgeber muss bis spätestens 8 Wochen nach der Geburt des Kindes erfolgen, idealerweise schriftlich), wann Du wieder retour kommst und in welchem Ausmaß, das ist ja wieder komplett unabhängig vom vorzeitigen Mutterschutz und der Krankenkasse.
  • @ChaosDeluxe Gibts da spezielle Vordrucke was die Karenzregelung mit dem Arbeitgeber betrifft?

    Sorry, wenn ich so viel frage, aber das ist alles Neuland für mich.
  • @racingbabe ja auf der ak Seite gibt's musterbriefe. Da brauchst nur mehr deine Daten einsetzen.
  • @claudsch1980 Super, danke. Werd ich mir anschauen.

    Muss man sonst noch was beachten?
  • @racingbabe

    Eventuell noch drauf achten, dass arbeitsrechtliche Karenz und Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes komplett verschiedene Dinge sind, das wird leider zu gern in einen Topf geworfen und sorgt für Verwirrung.
  • @ChaosDeluxe Danke, das habe ich schon gesehen, dass das verschiedene Dinge sind.
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