Kinderbetreuungsgeld - Wochengeld

LöwinLöwin

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bearbeitet 27. 05. 2015, 20:26 in Karenz & Rechtliches
kann mir jemand beim denken helfen?
ich kenn mich damit ja noch überhaupt nicht aus,

meine gedankengänge:
wochengeld bekommt man bis 8 wochen nach der geburt. danach bezieht man das kinderbetreuungsgeld.
Fällt man dann quasi um die 2 Monate "Kinderbetreuungsgeld um", während man noch Wochengeld bezieht, oder bezieht man nach den 8 wochen die volle Monatsanzahl an Kinderbetreuungsgeld, also werden die 2 Monate wo man Wochengeld bekommt dann quasi hintendran gesetzt?

Also ab wann gelten zb die 20 Monate Kinderbetreuungsgeld`? Schon ab der Geburt, wobei die ersten zwei Monate noch Wochengeld sind und das Kinderbetreuungsgeld auch nur bis zum 20. Lebensmonat ausbezahlt wird, oder erst nach den zwei Monaten, also quasi bis zum 22. Lebensmonat ?

Oder denk ich da ganz falsch?

Kommentare

  • 20 Monate heißt bis zum 20 Monat deines Kindes! Es gibt Frauen die keinen Anspruch auf wochengeld haben - die bekommen dann 20 Monate kbg (kinderbetreuungsgeld), wenmwenn dein Wochengeld mehr ausmacht als das kbg bekommst du Wochengeld - bekommst du weniger oder kein Wochengeld - bekommst du kbg! Hoffe du verstehst was ich meine!

  • es ist e besser für dich den wochengeld höher ist.
  • ok, dh es sind ja eigentlich "nur" 18 monate Kinderbetreuungsgeld und nicht 20 weil die ersten zwei nennen sich Wochengeld.
    Dh es gibt das Geld ohnehin nur bis zum 20. Lebensmonat.

    Ok.... dann ist wohl doch das Einkommensabhängige Modell wahrscheinlich interessanter bei uns, wenn ich den monatlichen Betrag quasi halbiere und mir sogesehen fürs zweite Jahr dann aufhebe.
  • Prinzipell ist die ekbg meist die bessere Variante - wenn man auch annähernd auf die max summe kommt.

    Ich hab zwillinge und bei den pauschalvarianten haett i den 1,5fachen Betrag bekommen - und trotzdem ist das ekbg mehr (da ich auf den max. Betrag komme)

    Das zweite jahr musst du dich dann halt mit deinem mann mitversichert, weil du ja theoretisch nix verdienst

    Achja - Achtung kompliziert wirds erst wenn du ev ein weiteres baby innerhalb der karrenz bekommen magst (was du jetzt wohl schwer abschätzen kannst)
    Soweit ichs mitbekommen hab - wenn du in der zeit wo du nix bekommst wieder schwanger wirst - hast du dann keinen Anspruch auf wochengeld (bzw ekbg beim zweiten) - aber ich gestehe da blick i selbst noch net ganz durch - denke das kommt dann einfach so wies kommen soll
  • ja soviel wie du verdien ich leider nicht, aber es ist um ein bisserl mehr, als wenn ich die 20 monate anstreben würde.
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