Kinderbetreuungsgeld

bearbeitet 11. 03. 2015, 09:11 in Karenz & Rechtliches
Meine Tochter ist schon 10 Wochen und ich habe den Antrag noch immer nicht weggeschickt da ich hin und her überlege für welche Variante ich mich entscheide - ich bin 24 Monate in Karenz bin aber am überlegen ob ich die Einkommensabhängige Variante nehme wo ich 80% bekomme (vom Mutterschutzgeld - wo auch Urlaub und so mit gerechnet wird, oder) sind dann 12 Monate oder ob ich lieber die 20 Monatsvariante nehme mit die rund 630€ monatlich

Kommentare

  • naja - einfache rechnung: kriegst du gesamt mehr, wenn du die einkommensabhängige nimmst oder die mit 20 monaten? kommt ih mim geld durch, wenn du die 20monate nimmst? :)
  • @Isabella_Sophie rechne dir mal aus wo du mehr bekommen würdest
    Eakbg mal 10
    oder die pauschalvariante mal 18
    und dann überleg ob du ein Mensch bist der sich das Geld gut einteilen kann, damit eben für die restlichen Monate was auf der Seite ist auch wenn man nix bekommt
  • aber wie die zwei damen :D oben schon geschrieben haben, wirklich gut überlegen ob du es schaffen wirst wenn du die einkommensabhängige nimmst dann auch jeden monat ca die hälfte auf die seite zu legen ohen diese wieder auszugeben !!!! ich habe 2 bekannte die es nicht geschafft haben und sich das geld dann immer ausborgen mussten, da sie ja monatlich nur das kbg bekommen haben
  • Also ich hab das 80%ige und bleib 2 Jahre zu Hause... Hab erst später entschieden, dass ich zwei Jahre zu Hause bleib und seit dem geht immer die Hälfte gleich auf ein Sparbuch. Du bekommst es bis zum 1. Geburtstag... Dann müsste dein Mann 2 Monate gehen, dass du auf 12 Monate kommst
  • Ich glaub ich nehme die "sichere" Variante und nehm die 20 Monate die rund 630€
  • Du müsstest jedes monat dann 150€ weglegen da du ja 630*18 Monate (realer Bezug) und danach durch 24 Monate die du Karenz bist.
    da komm ich auf 470€ pro monat was du zur verfügung
    wieviel wochengeld bekommst du denn?
  • Ich bekomme derzeit gar nicht mehr - hab den Antrag noch nicht weggeschickt weil ich nicht wusste welche Variante ich nehmen soll. Wochengeld waren ca.1550€
    Lg
  • @Isabella_Sophie Ja da wäre rein vom finanziellen her die eakbg Variante die bessere, die frage ist eben ob man es schafft das so brav auf die Seite zu legen ...
  • du müsstest bei der einkommensabhängigen 700€ zurücklegen und hättest dann vis ende 500€ zur verfügung
  • SteffiellainSteffiellain

    2,617

    bearbeitet 16. 03. 2015, 16:52
    @claudsch1980 ist meine Rechnung richtig: ich bekomme 55.10 € Tagessatz Mutterschutz, nehme ich die Einkommensabhängige Variante komm ich auf 734€ monatlich 18x wenn ich es so aufteile.
  • @steffiellain ja auf die summe wäre ich auch gekommen, deine berechnung müsste stimmen
  • danke claudsch echt nett :) weil jetzt bekomme ich ja 55.10 für 28 Tage und dann in Karenz bekomme ich aber das Geld für 30 und 31 Tage oder?
  • Ich habe eine frage:
    Bei welcher wgkk stelle muss man die ausgefuellten zettel vom mutterkindpass in wien vorlegen? Bei der niederlassung andreasgasse im 3. Bezirk od is es egal wo? Und bis wann sollte das sein damit das kbg nicht gekuerzt wird?
    Mein mini is ja jetzt 7 monate ein schreiben dazu habe ich noch nicht bekommen. die ersten zwei zettel aus dem mu.ki.pass sind schon voll.
  • Bis zum 10ten monat bei ekbg - bekommt man normalerweise ein schreiben ;-)

    Kannst aber auch in deiner bezirksstelle abgeben
  • Ich brauch auch Bitte eine Expertenmeinung ;) und zwar hab ich gelesen dass man nur dann Anspruch aufs eakbg hat, wenn man mindestens sechs Monate gearbeitet hat! Bedeutet das dass ich in den sechs Monaten nicht schwanger werden darf oder dass ich in diesen sechs Monaten nicht in den muschu kommen darf?
  • Weiß das keiner?
  • BiKaBiKa

    21,822

    bearbeitet 28. 05. 2015, 18:09
    ich glaub 6 monate VOR geburt des kindes (zumindest stehts so im Inet)
  • @bienchen321 du musst in den 6 monaten vor antritt in den mutterschutz ein sozialversicherungspflichtiges einkommen haben, also zb geringfügig arbeiten reicht auch nicht, damit du danach die variante eakbg wählen darfst.
    also in dem moment wo du zum arbeiten anfängst darfst auch schwanger werden, dann geht sich alles aus ;-)
  • @claudsch1980
    Darf i di als Expertin was fragen - angenommen - fange ab jaenner wieder zu arbeiten an - bis dahin bin ich arbeitsrechtlich in karenz - kbg beziehe ich allerdings seit heute keines mehr. Wie ist das wenn ich im jaenner wieder schwanger waere? Reichen 3mo arbeiten fuern bezug von mutterschutz? Und koennte ich dann nochmal das ekbg beziehen? (erste kind wurde am 10.6.14 geboren)

    Ist schon etwas kompliziert das ganze.
  • @doppeljackpot_83
    also angenommen du bist bis 31.12.2015 in Karenz und würdest mit 1.1.2016 wieder zu arbeiten beginnen, schaffst die 6 Monate aber nicht weil du zb schon im September 2015 wieder schwanger bist dann gilt folgendes:

    Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind nur die an eine solche mindestens sechs Monate andauernde in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit direkt anschließenden Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) sowie Zeiten der Karenz (bis max. zum zweiten Geburtstag eines Kindes), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist.

    das heißt vereinfacht:
    wenn du vor der Geburt des ersten Kindes den Anspruch auf eakbg hattest und noch immer das gleiche Dienstverhältnis hast (Karenz ist ja keine Unterbrechung) dann gilt die Zeit der Karenz (nur die bis vor den 2. Geburtstag des ersten Kindes) als "Ersatzzeit" deiner Erwerbstätigkeit und somit kannst du auch wenn du diesmal keine 6 Monate schaffst wieder das eakbg nehmen.
    Gilt auch wenn man von Karenz direkt in den neuen Mutterschutz übergeht.

    Allerdings natürlich nicht mehr in der gleichen Höhe wie vorher ;-)


  • @doppeljackpot: das Wochengeld berechnet sich aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monaten vor Beginn der Schutzfrist (8 Wochen vor Geburt), 3 Monate sind das absolute Minimum.
    Das Einkommensabhängige KBG hat eine 6 Monatige Erwerbstätigkeit als Grundlage (wobei Karenzen bis zum 2Lj. eines ersten Kindes Angerechnet werden), berechnet wird da nach 2 Varianten: 1. anhand des Wochengeldes oder 2. der Einkünfte aus jedem Kalenderjahr in dem KEIN KBG bezogen wurde (d.h. Wenn Baby Nr. 2 2016 zur Welt kommt und du 2015 Noch KBG für Baby 1 gekriegt hast, dann wird 2014 herangezogen, wenn du da auch KBG hattest wird das Jahr 2013 herangezogen - sie gehen aber Max. 3 Jahre zurück, d.h. Es kann dann sein, dass du für Baby 2 das gleiche Kriegst wie Baby 1, weil immer der höhere Tagessatz genommen wird).

    Kennst dich aus? Du kannst aber immer bei der GKK anrufen oder in die Beratungsstellen gehen und dich ganz genau beraten lassen.
  • DANKE!

    Ja ist ja sowieso erstmal hypothetisch - aber beruhigend zu wissen das es theoretisch moeglich waere. Da faellt mir irgendwie schon ein Stein von Herzen - mag ja net komplett finanziell abhängig sein ;-)

    Und wenns dann wirklich soweit ist - werd ich mich sowieso noch ganz genau schlaumachen muessen!

    Aber danke - ihr seit da einfach spitze "ins licht ins Chaos bringen" find das nämlich schon etwas kompliziert (achja das ganze natuerlich nur insoweit Gueltig als das nicht das ganze kbg wiedermal komplett umgedeht wird ;-)
  • @doppeljackpot_83 alle Angaben ohne Gewähr :-))
  • ;-) Da du es gerade erwähnst, das KGB- Gesetz wird tatsächlich im Moment völlig reformiert und hätte bis zum Sommer in einer Rohfassung zur Begutachtung vorliegen sollen, damit es mit Jänner in Kraft tritt. Schaut aber derzeit nicht so aus, als würde das noch was werden. Na mal schauen ...
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